Privatkrankenanstalt (Gewerbeerlaubnis)
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Gewerbeerlaubnis für den Betrieb einer Privatkranken-, Privatentbindungsanstalt oder Privatnervenklinik
Krankenhäuser werden in der Regel von öffentlichen Stellen betrieben oder sie dienen gemeinnützigen, wohltätigen oder wissenschaftlichen Zwecken. Solche Anstalten sind kein Gewerbebetrieb und bedürfen keiner Erlaubnis nach der Gewerbeordnung.
Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis sollen auf Formanträgen gestellt werden, die bei allen Ansprechpartnern/-innen erhältlich sind und auf Wunsch per Post oder per E-Mail versendet werden. Ein persönliches Beratungsgespräch ist unbedingt erforderlich.
Für die Beantragung benötigen Sie dann eine BundID. Weitere Informationen zur BundID finden Sie auch hier.
Hierfür benötigen Sie:
- einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit eingeschalteter eID-Funktion und gültigem PIN
- ein Konto der BundID
- die Ausweis APP AusweisApp - Startseite (bund.de).
Sollten Sie für Ihren Online-Ausweis die PIN vergessen oder den PIN-Brief verloren haben, vereinbaren Sie einen Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten -> Pass- und Ausweisangelegenheiten).
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Privatkrankenanstalt sind die persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers, die ausreichende medizinische und pflegerische Versorgung der Patienten und die Erfüllung der baulichen und gesundheitstechnischen Voraussetzungen für ein Krankenhaus.
Erforderliche Unterlagen
- vollständiger Antrag
- Personalausweis oder Reisepass
- Weitere notwendige Unterlagen sind auf einem ausführlichen Hinweisblatt aufgeführt, dass zu den Antragsunterlagen gehört.
Allgemeine Informationen
Weiterführende Informationen
Rechtliche Grundlagen
Gewerbeordnung
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
Die Bearbeitungszeit ist in jedem Einzelfall sehr unterschiedlich.
Kosten
250,00 EUR bis 7.500,00 EUR
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
§ 30 Gewerbeordnung
Zuständige Abteilungen
Gewerbemeldestelle
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
weitere Informationen...
Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6241 Fax: 02161 25-6299
weitere Informationen...
Kontakt
Frau Fleschen Teamleitung E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6261 Fax: 02161 25-6271