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Privatkrankenanstalt (Gewerbeerlaubnis)

Eine Privatklinik ist eine Klinik. Hier findet stationäre Patientenversorgung statt. Der Begriff Privatklinik wird häufig uneinheitlich verwendet. Hauptsächlich bezeichnet er eine Klinik, welche einen privatwirtschaftlichen, nicht-öffentlichen Träger hat.

 

Des Weiteren versteht man unter dem Begriff Privatklinik analog zu einer Privatpraxis häufig eine Klinik, welche ausschließlich Privatpatienten und Selbstzahlern offensteht, da die gesetzliche Krankenversicherung dieser Klinik keine Kassenzulassung erteilt hat und stationäre Aufenthalte ihrer Versicherten Mitglieder nicht bezahlt. Der Träger ist hier ebenfalls meist privat, sodass es sich hierbei lediglich um einen Spezialfall der oben genannten Definition handelt.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Gewerbeerlaubnis für den Betrieb einer Privatkranken-, Privatentbindungsanstalt oder Privatnervenklinik

Krankenhäuser werden in der Regel von öffentlichen Stellen betrieben oder sie dienen gemeinnützigen, wohltätigen oder wissenschaftlichen Zwecken. Solche Anstalten sind kein Gewerbebetrieb und bedürfen keiner Erlaubnis nach der Gewerbeordnung.

Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis sollen auf Formanträgen gestellt werden, die bei allen Ansprechpartnern/-innen erhältlich sind und auf Wunsch per Post oder per E-Mail versendet werden. Ein persönliches Beratungsgespräch ist unbedingt erforderlich.

Voraussetzungen


Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Privatkrankenanstalt sind die persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers, die ausreichende medizinische und pflegerische Versorgung der Patienten und die Erfüllung der baulichen und gesundheitstechnischen Voraussetzungen für ein Krankenhaus.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständiger Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Weitere notwendige Unterlagen sind auf einem ausführlichen Hinweisblatt aufgeführt, dass zu den Antragsunterlagen gehört.

Allgemeine Informationen

Weiterführende Informationen

Rechtliche Grundlagen
Gewerbeordnung

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Die Bearbeitungszeit ist in jedem Einzelfall sehr unterschiedlich.

Kosten

250,00 EUR bis 7.500,00 EUR

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

§ 30 Gewerbeordnung

Verwandte Dienstleistungen

Gewerbeanzeige
Gewerbeerlaubnis (allgemein)

Zuständige Abteilungen

Gewerbemeldestelle
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
weitere Informationen...

Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6241
Fax: 02161 25-6299
weitere Informationen...

Privatkrankenanstalt (Gewerbeerlaubnis)

Gewerbeerlaubnis für den Betrieb einer Privatkranken-, Privatentbindungsanstalt oder Privatnervenklinik

Krankenhäuser werden in der Regel von öffentlichen Stellen betrieben oder sie dienen gemeinnützigen, wohltätigen oder wissenschaftlichen Zwecken. Solche Anstalten sind kein Gewerbebetrieb und bedürfen keiner Erlaubnis nach der Gewerbeordnung.

Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis sollen auf Formanträgen gestellt werden, die bei allen Ansprechpartnern/-innen erhältlich sind und auf Wunsch per Post oder per E-Mail versendet werden. Ein persönliches Beratungsgespräch ist unbedingt erforderlich.

  • vollständiger Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Weitere notwendige Unterlagen sind auf einem ausführlichen Hinweisblatt aufgeführt, dass zu den Antragsunterlagen gehört.

Rechtliche Grundlagen
Gewerbeordnung

250,00 EUR bis 7.500,00 EUR

Gewerbeerlaubnis, Privatklinik, Privatkrankenanstalt, Konzession, Privatentbildungsanstalt, Anstalt, Privatnervenklinik
https://service.wirtschaft.nrw/antrag/konzession-privatkliniken-leistungsauswahl/?leika-code=99050106001000
Gewerbemeldestelle
Anschrift
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
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41236 Mönchengladbach
Telefon
02161 25-6241
Fax
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