Privatkrankenanstalt (Gewerbeerlaubnis)
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Gewerbeerlaubnis für den Betrieb einer Privatkranken-, Privatentbindungsanstalt oder Privatnervenklinik
Krankenhäuser werden in der Regel von öffentlichen Stellen betrieben oder sie dienen gemeinnützigen, wohltätigen oder wissenschaftlichen Zwecken. Solche Anstalten sind kein Gewerbebetrieb und bedürfen keiner Erlaubnis nach der Gewerbeordnung.
Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis sollen auf Formanträgen gestellt werden, die bei allen Ansprechpartnern/-innen erhältlich sind und auf Wunsch per Post oder per E-Mail versendet werden. Ein persönliches Beratungsgespräch ist unbedingt erforderlich.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Privatkrankenanstalt sind die persönliche Zuverlässigkeit des Unternehmers, die ausreichende medizinische und pflegerische Versorgung der Patienten und die Erfüllung der baulichen und gesundheitstechnischen Voraussetzungen für ein Krankenhaus.
Erforderliche Unterlagen
- vollständiger Antrag
- Personalausweis oder Reisepass
- Weitere notwendige Unterlagen sind auf einem ausführlichen Hinweisblatt aufgeführt, dass zu den Antragsunterlagen gehört.
Allgemeine Informationen
Weiterführende Informationen
Rechtliche Grundlagen
Gewerbeordnung
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
Die Bearbeitungszeit ist in jedem Einzelfall sehr unterschiedlich.
Bearbeitungsdauer
Kosten
250,00 EUR bis 7.500,00 EUR
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
§ 30 Gewerbeordnung
Rechtsbehelf
Zuständige Abteilungen
Gewerbemeldestelle
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
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Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6241 Fax: 02161 25-6299
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