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Spielhallenerlaubnis
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen gemäß § 33i Gewerbeordnung
Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das überwiegend oder ausschließlich der Aufstellung von Spielgeräten dient, bedarf gemäß § 33 i der Gewerbeordnung einer Erlaubnis.
Bei Abgrenzungsfragen stehen Ihnen die nachfolgend aufgeführten Ansprechpartner/innen gerne zur Verfügung.
Voraussetzungen
Bitte beim zuständigen Sachbearbeiter erfragen
Gebühren
Bitte beim zuständigen Sachbearbeiter erfragen
Benötigte Unterlagen
Bitte beim zuständigen Sachbearbeiter erfragen
Fristen
Bitte beim zuständigen Sachbearbeiter erfragen
Bearbeitungsdauer
Bitte beim zuständigen Sachbearbeiter erfragen
Zuständige Abteilung
Allgemeine GewerbeangelegenheitenHauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6241 Fax: 02161 25-6299
weitere Informationen...
Kontakt
Herr Wolfs Sachgebietsleitung E-Mail: gewerbeueberwachung@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6278 Fax: 02161 25-6295
Weiterführende Informationen
Rechtliche Grundlagen
Gewerbeordnung