Spielhallenerlaubnis
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen gemäß § 33i Gewerbeordnung
Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das überwiegend oder ausschließlich der Aufstellung von Spielgeräten dient, bedarf gemäß § 33 i der Gewerbeordnung einer Erlaubnis.
Bei Abgrenzungsfragen stehen Ihnen die nachfolgend aufgeführten Ansprechpartner/innen gerne zur Verfügung.
Voraussetzungen
Bitte beim zuständigen Sachbearbeiter erfragen
Erforderliche Unterlagen
Bitte beim zuständigen Sachbearbeiter erfragen
Allgemeine Informationen
Weiterführende Informationen
Rechtliche Grundlagen
Gewerbeordnung
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
Bitte beim zuständigen Sachbearbeiter erfragen
Bearbeitungsdauer
Bitte beim zuständigen Sachbearbeiter erfragen
Kosten
Bitte beim zuständigen Sachbearbeiter erfragen
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Zuständige Abteilung
GewerbeangelegenheitenHauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6241 Fax: 02161 25-6299
weitere Informationen...
Kontakt
Herr Wolfs Teamleitung E-Mail: gewerbeueberwachung@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6278 Fax: 02161 25-6295
Herr Schmidt Sachbearbeitung Tel.: 02161 25-6290
Frau Jopen Sachbearbeitung Tel.: 02161 25-6289
Herr Betz Sachbearbeitung Tel.: 02161 25-6297
Frau Neuhaus Sachbearbeitung Tel.: 02161 25-6273