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Spielhallenerlaubnis


Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

  • Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen gemäß § 33i Gewerbeordnung

Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das überwiegend oder ausschließlich der Aufstellung von Spielgeräten dient, bedarf gemäß § 33 i der Gewerbeordnung einer Erlaubnis.


Bei Abgrenzungsfragen stehen Ihnen die nachfolgend aufgeführten Ansprechpartner/innen gerne zur Verfügung.

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Zuständige Abteilung

Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
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Tel.: 02161 25-6241
Fax: 02161 25-6299
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Sachgebietsleitung
E-Mail: gewerbeueberwachung@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6278
Fax: 02161 25-6295

Frau Bury (Buchstabe A-E)
Sachbearbeitung
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6277
Fax: 02161 25-6271

Frau Müller (Buchstabe F-K)
Sachbearbeitung
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6276
Fax: 02161 25-6271

Frau Dauti (Buchstabe R-Z)
Sachbearbeitung
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6275
Fax: 02161 25-6271

Frau Hermens
Sachbearbeitung
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6292
Fax: 02161 25-6271

Spielhallenerlaubnis
  • Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen gemäß § 33i Gewerbeordnung

Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das überwiegend oder ausschließlich der Aufstellung von Spielgeräten dient, bedarf gemäß § 33 i der Gewerbeordnung einer Erlaubnis.


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