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Versteigerererlaubnis

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Für die gewerbsmäßige Versteigerung fremder Sachen, Grundstücke oder Rechte ist eine Versteigererlaubnis erforderlich.

Die Versteigerung ist eine besondere Form des Vertragsschlusses. Jede Versteigerung muss vorher bei der Gemeinde angezeigt werden, in deren Gebiet sie stattfindet. Es ist beispielsweise verboten, Neuwaren zu versteigern, die auch in Geschäften zum Verkauf angeboten werden.

Eine Internetversteigerung ist keine erlaubnispflichtige Versteigerung, wie sie hier gemeint ist.

Einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis können Sie online (roter Button) oder persönlich bei den unten aufgeführten Ansprechpartnern stellen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Erteilung einer Versteigerererlaubnis sind die persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständiger Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass

Über weitere notwendige Unterlagen werden Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch oder schriftlich, zusammen mit einer Eingangsbestätigung ihres Antrage informiert.

Allgemeine Informationen

Weiterführende Informationen

Rechtliche Grundlagen
Gewerbeordnung

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 bis 6 Wochen.

Kosten

320,00 EUR bis 700,00 EUR je nach Verwaltungsaufwand und kann daher erst am Ende des Verfahrens festgelegt werden. Im persönlichen Beratungsgespräch wird Ihnen eine voraussichtliche Gebührenhöhe genannt.

Verwandte Dienstleistungen

Gewerbeanzeige
Gewerbeerlaubnis (allgemein)

Zuständige Abteilungen

Gewerbemeldestelle
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
weitere Informationen...

Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6241
Fax: 02161 25-6299
weitere Informationen...

Versteigerererlaubnis

Für die gewerbsmäßige Versteigerung fremder Sachen, Grundstücke oder Rechte ist eine Versteigererlaubnis erforderlich.

Die Versteigerung ist eine besondere Form des Vertragsschlusses. Jede Versteigerung muss vorher bei der Gemeinde angezeigt werden, in deren Gebiet sie stattfindet. Es ist beispielsweise verboten, Neuwaren zu versteigern, die auch in Geschäften zum Verkauf angeboten werden.

Eine Internetversteigerung ist keine erlaubnispflichtige Versteigerung, wie sie hier gemeint ist.

Einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis können Sie online (roter Button) oder persönlich bei den unten aufgeführten Ansprechpartnern stellen.

  • vollständiger Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass

Über weitere notwendige Unterlagen werden Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch oder schriftlich, zusammen mit einer Eingangsbestätigung ihres Antrage informiert.

Rechtliche Grundlagen
Gewerbeordnung

320,00 EUR bis 700,00 EUR je nach Verwaltungsaufwand und kann daher erst am Ende des Verfahrens festgelegt werden. Im persönlichen Beratungsgespräch wird Ihnen eine voraussichtliche Gebührenhöhe genannt.

https://formulare-extern.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/5dea0bd6c2dc0e13afb8230a
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Anschrift
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Allgemeine Gewerbeangelegenheiten
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Telefon
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