Hinweis
In einigen Formularen kann es derzeit zu Fehlern kommen (Bezahl-Funktion, Upload-Funktion). Wir arbeiten mit Hochdruck an der Fehlerbehebung und bitten um Ihr Verständnis!
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Bitte beachten!
Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Infektionsschutz- und Abstandregeln ist das Betreten von Verwaltungsgebäuden nur eingeschränkt möglich. Sie benötigen nach wie vor einen zuvor vereinbarten Termin.
Aus Hygiene- und Infektionsschutzgründen bitten wir Sie, zu Vorsprachen einen eigenen Stift mitzubringen!
Reisegewerbe
Erteilung von Reisegewerbekarten z.B. für
- Haustürgeschäfte
- Floh- / Trödelmarktteilnehmer
- Schausteller
- Wanderlager
Ein Reisegewerbe übt aus, wer ohne vorhergehende Bestellung außerhalb der Betriebsstätte (oder ohne eine solche zu haben) Waren oder Leistungen anbietet oder Bestellungen entgegen nimmt. Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist als Erlaubnis eine Reisegewerbekarte erforderlich, die grundsätzlich zeitlich unbegrenzt erteilt wird. Auf Ihren Wunsch hin oder aus öffentlichem Interesse kann die Reisegewerbekarte zeitlich befristet werden.
Die Reisegewerbekarte muss bei Ausübung des Gewerbes ständig mitgeführt werden. Jede Änderung ist anzeigepflichtig.
Voraussetzungen
Der Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte muss persönlich beim Ordnungsamt gestellt werden.
Gebühren
50,00 EUR bis 500,00 EUR abhängig von der Gültigkeitsdauer und der ausgeübten Tätigkeit. Genauere Auskünfte erhalten Sie bei Ihren Ansprechpartnern.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- 2 Lichtbilder (im Passbildformat)
- Anzahlung (3/4 der Verwaltungsgebühr)
- Weitere Unterlagen werden Ihnen bei der Entgegennahme Ihres Antrage benannt.
Fristen
- Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte: die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 - 6 Wochen (Antrag nur persönlich)
- Wanderlager müssen zwei Wochen vorher bei der örtlichen Ordnungsbehörde angezeigt werden (s. Formularassistent).
Zuständige Abteilung
Allgemeine GewerbeangelegenheitenHauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6241 Fax: 02161 25-6299
weitere Informationen...
Kontakt
Frau Müller Sachbearbeitung E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6276 Fax: 02161 25-6271
Frau Issel Sachbearbeitung E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6274 Fax: 02161 25-6271
Frau Hermens Sachbearbeitung E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6272 Fax: 02161 25-6271
Frau N.N. Sachbearbeitung E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6277 Fax: 02161 25-6271
Frau Fleschen Teamleitung E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6261 Fax: 02161 25-6271
Frau Jeremias E-Mail: sondernutzung@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6285 Fax: 02161 25-6244
Weiterführende Informationen
Rechtliche Grundlagen:
Gewerbeordnung