Marktverkehr / Marktfestsetzung
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Eine Marktfestsetzung ist für Verkaufsveranstaltungen erforderlich, die an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden sollen (z.B. Trödelmärkte, Jahr- und Spezialmärkte).
Marktfestsetzungen können vom Veranstalter unter Einhaltung bestimmter Vorausssetzungen beim Ordnungsamt beantragt werden. Die Marktfestsetzung ist verbunden mit dem Marktprivileg, von dem die gewerblichen Teilnehmer profitieren können. Beispielsweise sind die gewerblichen Teilnehmer von der Reisegewerbekartenpflicht befreit, Ladenschluss sowie Sonn- und Feiertagsschutz sind eingeschränkt.
Informationen:
Erforderliche Unterlagen
Bitte entnehmen Sie die notwendigen Unterlagen dem Antragsformular
Allgemeine Informationen
Weiterführende Informationen
Rechtliche Grundlagen
§ 69 der Gewerbeordnung
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
Es fallen Verwaltungsgebühren in unterschiedlicher Höhe an (50 bis 750 EUR)
Formulare, Dokumente
Zuständige Abteilung
Allgemeine GewerbeangelegenheitenHauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6241 Fax: 02161 25-6299
weitere Informationen...
Kontakt
Frau Irmen Sachbearbeitung E-Mail: sondernutzung@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6286 Fax: 02161 25-6244