Wartungshinweis

Suche

Jugendförderung: Öffentlichkeitsarbeit, Kampagnen

Hier können Maßnahmen von Trägern verbandlicher Jugendarbeit gefördert werden, in denen z.B. auf jugendpolitische Themen oder auf Möglichkeiten von Beteiligung/Mitbestimmung aufmerksam gemacht wird. Zudem können Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung von ehrenamtlichen Akteuren realisiert werden. Im Fokus stehen temporäre Zusammenschlüsse von Verbänden und Gruppen, die gemeinsam öffentlichkeitswirksame Projekte durchführen. Damit sollen der Bekanntheitsgrad der verbandlichen Jugendarbeit in Mönchengladbach sowie die Nachwuchsförderung gestärkt werden. Zusätzlich wird damit die Vernetzung der Jugendorganisationen untereinander gefördert.  Gefördert werden u.a.: Kampagnen; Veranstaltungen; Broschüren; Online-Aktivitäten.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Förderbedingungen

  • An einer Maßnahme müssen mindestens 2 Träger verbandlicher Jugendarbeit beteiligt sein.
  • Förderfähig sind alle im Zusammenhang mit der Maßnahme entstehenden Kosten (Material, Honorare, Technik, Werbung etc.). 
  • Eine Abstimmung mit der Koordinierungsstelle Jugendverbände im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie ist gewünscht. Gegebenenfalls können Maßnahmen auch in Kooperation mit der Koordinierungsstelle realisiert werden. 

Höhe des Zuschusses

Pro Maßnahme kann ein Zuschuss in Höhe von maximal 5.000,00 € gewährt werden (der Mindestförderbetrag beträgt 500,00 €).

Förderfähig sind bis zu 100 % der Gesamtkosten einer Maßnahme

Erforderliche Unterlagen

Für die Antragstellung:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Kurze Begründung und Beschreibung der Maßnahme
  • Kosten-/Finanzierungsplan

Allgemeine Voraussetzungen und Förderbestimmungen sowie Regelungen zum Antragsverfahren finden Sie in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“.

Allgemeine Informationen

Zielgruppen

Unterstützt werden in Mönchengladbach ansässige, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die im Bereich der Jugendverbandsarbeit tätig sind.


Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind grundsätzlich in Mönchengladbach ansässige, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, unter Berücksichtigung der in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“ genannten Einschränkungen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Jugendeinrichtungen, für die die Stadt Mönchengladbach eine Personalkostenförderung gewährt.

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Anträge müssen spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Jugendförderung: Öffentlichkeitsarbeit, Kampagnen

Förderbedingungen

  • An einer Maßnahme müssen mindestens 2 Träger verbandlicher Jugendarbeit beteiligt sein.
  • Förderfähig sind alle im Zusammenhang mit der Maßnahme entstehenden Kosten (Material, Honorare, Technik, Werbung etc.). 
  • Eine Abstimmung mit der Koordinierungsstelle Jugendverbände im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie ist gewünscht. Gegebenenfalls können Maßnahmen auch in Kooperation mit der Koordinierungsstelle realisiert werden. 

Höhe des Zuschusses

Pro Maßnahme kann ein Zuschuss in Höhe von maximal 5.000,00 € gewährt werden (der Mindestförderbetrag beträgt 500,00 €).

Förderfähig sind bis zu 100 % der Gesamtkosten einer Maßnahme

Für die Antragstellung:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Kurze Begründung und Beschreibung der Maßnahme
  • Kosten-/Finanzierungsplan

Allgemeine Voraussetzungen und Förderbestimmungen sowie Regelungen zum Antragsverfahren finden Sie in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“.

Jugendarbeit, Jugendverbände, Projektförderung, Richtlinien
https://formulare-extern.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/6630edda30b7275b0a283929
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)
Anschrift
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach