Jugendförderung: Geschäftskosten
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Förderbedingungen
Förderfähig sind Kosten in den folgenden Kategorien:
- Büromaterial (z. B. Papier, Schreibmaterial, Druckerpatronen)
- Telefon/Internet/Porto
- Versicherungen im direkten Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb (kein KFZ)
- Gebühren (z. B. Bankkonto, Notar, Gericht)
- Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Infobroschüren, Flyer, digitale Medien)
- Gremienarbeit (z. B. Ausstattung von Gremiensitzungen/Vollversammlungen)
- Kosten für angemietete Geschäftsräume
- Raum- und Fahrtkosten, die im erkennbaren Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb entstehen (z. B. Durchführung einer Klausurtagung)
- Verpflegung/Getränke im Rahmen der Gremienarbeit (maximal 20 % des gesamten Zuschusses)
Höhe des Zuschusses
Bei Trägern verbandlicher Jugendarbeit aus Mönchengladbach können auf Antrag die Geschäftskosten in Höhe von maximal 600,00 € pro Kalenderjahr bezuschusst werden.
Ausgewählte Träger können aufgrund Ihrer Größe (gemessen an der Zahl der Mitglieder) abweichende Geldbeträge erhalten.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
Allgemeine Voraussetzungen und Förderbestimmungen sowie Regelungen zum Antragsverfahren finden Sie in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“.
Allgemeine Informationen
Zielgruppen
Unterstützt werden in Mönchengladbach ansässige, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die im Bereich der Jugendverbandsarbeit tätig sind.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind grundsätzlich in Mönchengladbach ansässige, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, unter Berücksichtigung der in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“ genannten Einschränkungen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Jugendeinrichtungen, für die die Stadt Mönchengladbach eine Personalkostenförderung gewährt.
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
Die Anträge für das laufende Kalenderjahr müssen jeweils spätestens zum 01. April gestellt werden.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
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Die Gewährung von Zuschüssen nach den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“ erfolgt auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) in der jeweils gültigen Fassung.
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Antragsberechtigt sind grundsätzlich in Mönchengladbach ansässige, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, unter Berücksichtigung der in diesen Richtlinien genannten Einschränkungen. Ausnahmen von dieser Bestimmung werden in den jeweiligen Förderpositionen definiert.
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Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen dieser Richtlinien ist die Vorlage eines institutionellen Kinderschutzkonzeptes gemäß des Landeskinderschutzgesetzes NRW § 11.
Zuständige Abteilung
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach
weitere Informationen...
Kontakt
Frau Silke Hoppe-Selke E-Mail: silke.hoppe-selke@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-3485
Herr Michael Janowicz (Koordinator Jugendverbandsarbeit) E-Mail: michael.janowicz@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-3946