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Jugendförderung: Geschäftskosten

Trägern verbandlicher Jugendarbeit entstehen im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßige Geschäftskosten. Mit der Unterstützung in diesem Bereich soll ein geordneter Geschäftsbetrieb der Organisationen gewährleistet werden.  Bezuschusst werden u. a.: Büromaterial; Gebühren; Versicherungen (detaillierte Übersicht unter dem Punkt „Förderbedingungen“).

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Förderbedingungen

Förderfähig sind Kosten in den folgenden Kategorien:

  • Büromaterial (z. B. Papier, Schreibmaterial, Druckerpatronen)
  • Telefon/Internet/Porto
  • Versicherungen im direkten Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb (kein KFZ)
  • Gebühren (z. B. Bankkonto, Notar, Gericht)
  • Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Infobroschüren, Flyer, digitale Medien)
  • Gremienarbeit (z. B. Ausstattung von Gremiensitzungen/Vollversammlungen)
  • Kosten für angemietete Geschäftsräume
  • Raum- und Fahrtkosten, die im erkennbaren Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb entstehen (z. B. Durchführung einer Klausurtagung)
  • Verpflegung/Getränke im Rahmen der Gremienarbeit (maximal 20 % des gesamten Zuschusses)

 

Höhe des Zuschusses

Bei Trägern verbandlicher Jugendarbeit aus Mönchengladbach können auf Antrag die Geschäftskosten in Höhe von maximal 600,00 € pro Kalenderjahr bezuschusst werden. 

Ausgewählte Träger können aufgrund Ihrer Größe (gemessen an der Zahl der Mitglieder) abweichende Geldbeträge erhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular


Allgemeine Voraussetzungen und Förderbestimmungen sowie Regelungen zum Antragsverfahren finden Sie in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“.

Allgemeine Informationen

Zielgruppen

Unterstützt werden in Mönchengladbach ansässige, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die im Bereich der Jugendverbandsarbeit tätig sind.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind grundsätzlich in Mönchengladbach ansässige, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, unter Berücksichtigung der in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“ genannten Einschränkungen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Jugendeinrichtungen, für die die Stadt Mönchengladbach eine Personalkostenförderung gewährt.

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Die Anträge für das laufende Kalenderjahr müssen jeweils spätestens zum 01. April gestellt werden.

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

Jugendförderung: Geschäftskosten

Förderbedingungen

Förderfähig sind Kosten in den folgenden Kategorien:

  • Büromaterial (z. B. Papier, Schreibmaterial, Druckerpatronen)
  • Telefon/Internet/Porto
  • Versicherungen im direkten Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb (kein KFZ)
  • Gebühren (z. B. Bankkonto, Notar, Gericht)
  • Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Infobroschüren, Flyer, digitale Medien)
  • Gremienarbeit (z. B. Ausstattung von Gremiensitzungen/Vollversammlungen)
  • Kosten für angemietete Geschäftsräume
  • Raum- und Fahrtkosten, die im erkennbaren Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb entstehen (z. B. Durchführung einer Klausurtagung)
  • Verpflegung/Getränke im Rahmen der Gremienarbeit (maximal 20 % des gesamten Zuschusses)

 

Höhe des Zuschusses

Bei Trägern verbandlicher Jugendarbeit aus Mönchengladbach können auf Antrag die Geschäftskosten in Höhe von maximal 600,00 € pro Kalenderjahr bezuschusst werden. 

Ausgewählte Träger können aufgrund Ihrer Größe (gemessen an der Zahl der Mitglieder) abweichende Geldbeträge erhalten.

  • Ausgefülltes Antragsformular


Allgemeine Voraussetzungen und Förderbestimmungen sowie Regelungen zum Antragsverfahren finden Sie in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“.

Jugendarbeit, Jugendverbände, Projektförderung, Richtlinien
https://formulare-extern.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/66602cf4257034142edf86d4
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)
Anschrift
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach