Jugendförderung: Jugendpflegematerial
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Förderbedingungen
- Bei der Antragstellung ist die Notwendigkeit der Anschaffung zu begründen.
- Bei Beschaffungen mit einem Einkaufswert von über 1.500,00 € sind in der Regel 3 Kostenvoranschläge erforderlich.
- Bei Beschaffungen mit einem Einkaufswert von unter 1.500,00 € ist ein Preisvergleich beizufügen (drei konkrete Preisangaben unterschiedlicher Hersteller).
- Anträge mit Gesamtkosten unter 50,00 € werden nicht berücksichtigt.
- Einzelne Rechnungen unter 20,00 € können nicht berücksichtigt werden.
Höhe des Zuschusses
Der Zuschuss beträgt maximal 50 % der Anschaffungskosten, jedoch nicht mehr als 1.200,00 € pro Kalenderjahr.
(Bei Neugründung eines Jugendverbandes kann die jährliche Höchstgrenze auf 2.400,00 € erhöht werden. Die jährliche Höchstgrenze gilt nicht für Träger, bei denen die meisten Mitglieder eine Schwerbehinderung aufweisen.)
Erforderliche Unterlagen
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Ausgefülltes Antragsformular
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Vergleichsangebote bzw. Kostenvoranschläge (bei Onlineangeboten können Preisangaben auch in Form von Bildschirmfotos/Screenshots vorgelegt werden)
Allgemeine Voraussetzungen und Förderbestimmungen sowie Regelungen zum Antragsverfahren finden Sie in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“.
Allgemeine Informationen
Zielgruppen
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die an den Angeboten von Jugendverbänden und weiteren in Mönchengladbach tätigen Organisationen im Bereich der Jugendarbeit teilnehmen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind grundsätzlich in Mönchengladbach ansässige, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, unter Berücksichtigung der in den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“ genannten Einschränkungen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Jugendeinrichtungen, für die die Stadt Mönchengladbach eine Personalkostenförderung gewährt.
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
Anträge müssen spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
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Die Gewährung von Zuschüssen nach den „Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit in Mönchengladbach“ erfolgt auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) in der jeweils gültigen Fassung.
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Antragsberechtigt sind grundsätzlich in Mönchengladbach ansässige, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, unter Berücksichtigung der in diesen Richtlinien genannten Einschränkungen. Ausnahmen von dieser Bestimmung werden in den jeweiligen Förderpositionen definiert.
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Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen dieser Richtlinien ist die Vorlage eines institutionellen Kinderschutzkonzeptes gemäß des Landeskinderschutzgesetzes NRW § 11.
Zuständige Abteilung
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach
weitere Informationen...
Kontakt
Frau Silke Hoppe-Selke E-Mail: silke.hoppe-selke@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-3485
Herr Michael Janowicz (Koordinator Jugendverbandsarbeit) E-Mail: michael.janowicz@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-3946