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Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung)

Im Folgenden finden Sie alle Informationen, welche Sie für die elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung benötigen. Die Antragstellung erfolgt über den Online Dienst ELiA. Mit dem Programm können Betriebe bzw. die von ihnen beauftragten Ingenieurbüros die sehr umfangreichen Antragsunterlagen elektronisch erstellen.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes geeignet sein, schädliche Umweltauswirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen.

In der vierten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetztes (4. BImSchV) finden Sie eine abschließende Liste von Anlagen welche nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungspflichtig sind.

Wenn Sie eine solche Anlage errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Immissionsschutzbehörde.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen zur Erteilung der Genehmigung richten sich nach § 6 BImSchG.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind individuell vom Vorhaben abhängig. Hierzu empfiehlt sich, für eine zügige Antragsbearbeitung, bereits vor Antragsstellung den Kontakt zur Unteren Immissionsschutzbehörde zu suchen.

Die notwendigen Antragsformulare sind im Onlinedienst „ELiA-Online“ hinterlegt. 

Allgemeine Informationen

Die Untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Mönchengladbach bittet alle antragstellenden Personen, bereits vor der Antragsstellung persönlichen Kontakt aufzunehmen. Dies dient primär der Beschleunigung der Verfahren.

Aufgrund der Komplexität und der Anforderungen an einen Genehmigungsantrag (insbesondere §§ 5, 6 Absatz 1 BImSchG) empfiehlt es sich, ein spezialisiertes Ingenieurbüro einzubinden.

Weiterführende Informationen

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Der Betrieb einer Anlage ist ohne Genehmigung oder Bescheid nicht zulässig.

Eine rechtzeitige Antragstellung ist daher zu empfehlen.

Bearbeitungsdauer

Sie müssen die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb der Anlage bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Fristen bis zur Erteilung der Genehmigung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen für das vorgesehene Genehmigungsverfahren.

Genehmigungsverfahren mit gesetzlich geforderter Öffentlichkeitsbeteiligung haben in der Regel längere Bearbeitungsdauern.

Kosten

Die generelle Antragsstellung ist kostenfrei. Bei der Erteilung einer Genehmigung oder eines Bescheides fallen unter anderem in Abhängigkeit der Investitionskosten Gebühren an. 

Die Gebühren richten sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. 

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

Zuständige Abteilung

Natur, Klima, Immissionen (64.30) - Untere Immissionsschutzbehörde
Rathaus Rheydt, Eingang G / Markt 11
41236 Mönchengladbach
E-Mail: uib@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-8221
weitere Informationen...
Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung)

Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes geeignet sein, schädliche Umweltauswirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen.

In der vierten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetztes (4. BImSchV) finden Sie eine abschließende Liste von Anlagen welche nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungspflichtig sind.

Wenn Sie eine solche Anlage errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Immissionsschutzbehörde.

Die erforderlichen Unterlagen sind individuell vom Vorhaben abhängig. Hierzu empfiehlt sich, für eine zügige Antragsbearbeitung, bereits vor Antragsstellung den Kontakt zur Unteren Immissionsschutzbehörde zu suchen.

Die notwendigen Antragsformulare sind im Onlinedienst „ELiA-Online“ hinterlegt. 

Die generelle Antragsstellung ist kostenfrei. Bei der Erteilung einer Genehmigung oder eines Bescheides fallen unter anderem in Abhängigkeit der Investitionskosten Gebühren an. 

Die Gebühren richten sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. 

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Natur, Klima, Immissionen (64.30) - Untere Immissionsschutzbehörde
Anschrift
Rathaus Rheydt, Eingang G / Markt 11
41236 Mönchengladbach
Telefon
02161 25-8221

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