Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung)
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes geeignet sein, schädliche Umweltauswirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen.
In der vierten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetztes (4. BImSchV) finden Sie eine abschließende Liste von Anlagen welche nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungspflichtig sind.
Wenn Sie eine solche Anlage errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Immissionsschutzbehörde.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen zur Erteilung der Genehmigung richten sich nach § 6 BImSchG.
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind individuell vom Vorhaben abhängig. Hierzu empfiehlt sich, für eine zügige Antragsbearbeitung, bereits vor Antragsstellung den Kontakt zur Unteren Immissionsschutzbehörde zu suchen.
Die notwendigen Antragsformulare sind im Onlinedienst „ELiA-Online“ hinterlegt.
Allgemeine Informationen
Die Untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Mönchengladbach bittet alle antragstellenden Personen, bereits vor der Antragsstellung persönlichen Kontakt aufzunehmen. Dies dient primär der Beschleunigung der Verfahren.
Aufgrund der Komplexität und der Anforderungen an einen Genehmigungsantrag (insbesondere §§ 5, 6 Absatz 1 BImSchG) empfiehlt es sich, ein spezialisiertes Ingenieurbüro einzubinden.
Weiterführende Informationen
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
Der Betrieb einer Anlage ist ohne Genehmigung oder Bescheid nicht zulässig.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist daher zu empfehlen.
Bearbeitungsdauer
Sie müssen die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb der Anlage bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Fristen bis zur Erteilung der Genehmigung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen für das vorgesehene Genehmigungsverfahren.
Genehmigungsverfahren mit gesetzlich geforderter Öffentlichkeitsbeteiligung haben in der Regel längere Bearbeitungsdauern.
Kosten
Die generelle Antragsstellung ist kostenfrei. Bei der Erteilung einer Genehmigung oder eines Bescheides fallen unter anderem in Abhängigkeit der Investitionskosten Gebühren an.
Die Gebühren richten sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
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vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV)
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Neunte Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
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Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Gebührengesetz NRW -GebG NRW)
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Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW -AVwGebO NRW)
Zuständige Abteilung
Natur, Klima, Immissionen (64.30) - Untere ImmissionsschutzbehördeRathaus Rheydt, Eingang G / Markt 11
41236 Mönchengladbach
E-Mail: uib@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-8221
weitere Informationen...
Kontakt
Frau Pooranasundran E-Mail: shantini.pooranasundran@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-8216