Soziale Entschädigung
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Wenn Sie durch bestimmte Ereignisse gesundheitlich geschädigt wurden, können Sie Soziale Entschädigungsleistungen in Form von Dienst-, Geld- und Sachleistungen erhalten.
Die gesundheitliche Schädigung kann Folge einer Gewalttat, eines Krieges, eines Zivildienstes oder einer bestimmten Schutzimpfung sein.
Alle weiteren Informationen und Voraussetzung zur Beantragung finden Sie beim Landschaftsverband Rheinland.
Die Zuständigkeit und Bearbeitung obliegt dem Landschaftsverband Rheinland.
Allgemeine Informationen
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen finden Sie beim Landschaftsverband Rheinland sowie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales und auf der Sozialplattform.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Zuständige Abteilung
Landschaftsverband Rheinland - Fachbereich Soziale EntschädigungDeutzer Freiheit 77-79
50679 Köln
E-Mail: ser@lvr.de
Tel.: 0221 809-5401 Fax: 0221 809-5402
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