Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Die Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz berechtigt Privatpersonen
- zum Erwerb,
- zum Verbringen innerhalb der Bundesrepublik,
- zur Aufbewahrung, Verwendung und Vernichtung
der in der Erlaubnis eingetragenen explosionsgefährlichen Stoffe.
Der in der Erlaubnis eingetragenen explosionsgefährlichen Stoffe.
Die sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz, welche Sie beim Ordnungsamt beantragen können, bezieht sich ausschließlich auf den privaten Umgang und Erwerb von Sprengstoffen. Sofern Sie gewerblich bedingt Sprengstoff nutzen oder erwerben wollen, wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung Düsseldorf.
Die Erlaubnis wird von der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Ordnungsbehörde erteilt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie ist maximal auf fünf Jahre befristet und wird für eine bestimmte Höchstmenge an explosionsgefährlichen Stoffen erteilt.
Voraussetzungen
- Vollendung des 21. Lebensjahres
- EU-Staatsangehörigkeit
- Zuverlässigkeit:
Zur Überprüfung fordert die Ordnungsbehörde ein Führungszeugnis an. Ferner werden Stellungnahmen der Polizei, des Verfassungsschutzes und der Staatsanwaltschaft eingeholt. - Sachkunde:
Die Sachkunde für den Umgang mit Schwarz- und Nitrozellulosepulver kann in Lehrgängen erworben werden, die von anerkannten privaten Trägern angeboten werden. Bei Lehrgangsbeginn ist eine sog. "Unbedenklichkeitsbescheinigung" vorzulegen, die von der Stadt Mönchengladbach ausgestellt wird und ca. 6 Wochen vorher beantragt werden sollte. - Bedürfnis: Sie müssen einen tatsächlichen Anlass für die Notwendigkeit der Erlaubnis nachweisen. Jäger können dies durch Vorlage des Jagdscheins und Sportschützen über eine aktuelle Mitgliedschaftsbescheinigung z.B. Ihres Schießsportvereins.
- Geeignete Lagerstätte: Der Lagerort muss den Vorgaben der Anlage 7 zum Anhang 4 der 2.Sprengverordnung i. V. m. der Richtlinie zur Aufbewahrung kleiner Mengen – SprengLR 410 entsprechen.
- körperliche Eignung: Zur körperlichen Eignung gehört die ausreichende Seh- und Hörfähigkeit, Farbtüchtigkeit, volle Gebrauchsfähigkeit der Hände – ggf. unter Verwendung von Hilfsgeräten – und ausreichende Beweglichkeit im Gelände sowie das Fehlen von schweren Sprachfehlern.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (bei Ausländern Nationalpass)
- Lehrgangsbescheinigung (muss bei einer Vorsprache im Original vorgelegt werden)
- Bedürfnisbescheinigung (für Vorderladerschützen oder Wiederlader)
Was muss ich tun, wenn ich meinen Sprengstoffschein verloren habe?
Der Verlust der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis ist dem Ordnungsamt unverzüglich schriftlich per Post, Fax oder Email anzuzeigen.
Fristen, Dauer und Gebühren
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert 8-12 Wochen
Kosten
- Erstausstellung: 140,00 EUR
- Verlängerung: 95,00 EUR
- Unbedenklichkeitsbescheinigung: 95,00 EUR
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Runderlass 31-38.05.03 zum Vollzug des Sprengstoffrechts
Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV)
Richtlinie zur Aufbewahrung kleiner Mengen – SprengLR 410
Zuständige Abteilung
allgemeine OrdnungsangelegenheitenHauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de
Fax: 02161 25-6299
weitere Informationen...
Kontakt
Frau Ramaj Tel.: 02161 25-6293 Fax: 02161 25-6263
Frau Kinsele Sachbearbeitung Tel.: 02161 25-6281 Fax: 02161 25-6263
Frau Krüers Sachbearbeitung Tel.: 02161 25-6242 Fax: 02161 25-6263
Herr Frey Sachbearbeitung Tel.: 02161 25-6253 Fax: 02161 25-6263