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Anzeige eines Feuerwerks

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Nach der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz dürfen Feuerwerkskörper nur in der Zeit vom 31.12. bis 01.01. eines jeden Jahres abgebrannt werden.Außerhalb dieser Zeit dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nur zu besonderen Anlässen mit einer Genehmigung des Ordnungsamtes abgebrannt werden.

Ausnahme bilden hier die Feuerwerke, die durch Inhaber eines entsprechenden Befähigungsscheines abgebrannt werden. Sofern Sie ein Feuerwerk als Privatperson abbrennen möchten, beantragen Sie bitte eine entsprechende Erlaubnis. Klicken Sie hierzu auf die unten genannte verwandte Dienstleistung "Ausnahmegenehmigung für private Feuerwerke".

Inhaber eines Befähigungsscheins müssen das beabsichtigte Feuerwerk der zuständigen Behörde vorher schriftlich oder elektronisch anzeigen:

  • vier Wochen für ein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von
     -  Eisenbahnanlagen
     -  Flughäfen 
     -  Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind
  • zwei Wochen im anderen Fall

Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift der für das Abbrennen des Feuerwerks verantwortlichen Personen
  • eine Kopie des Befähigungsscheins
  • Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks
  • Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen innerhalb des größten Schutzabstandes
  • die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit

 

 

Erforderliche Unterlagen

Kopie des Befähigungsscheins

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Die Anzeige sollte so früh wie möglich, jedoch mindestens 14 Tage vor dem Abbrenndatum eingereicht werden. Sofern der Abbrennort in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind liegen, sollte die Anzeige vier Wochen vorher eingereicht werden.

Bearbeitungsdauer

Grundsätzlich erfolgt die Anzeigebestätigung so schnell wie möglich. Da von hier jedoch andere Behörden beteiligt werden müssen und gegebenenfalls auch örtliche Überprüfungen erforderlich sind, kann die Bearbeitung 2 bis 4 Wochen in Anspruch nehmen.

Kosten

  • Die Gebühren berechnen sich nach Aufwand

Rechtliche Grundlagen

Zuständige Abteilung

allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de

Fax: 02161 25-6299
weitere Informationen...

 Kontakt

Frau Hoff
Tel.: 02161 25-6255

Anzeige eines Feuerwerks

Nach der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz dürfen Feuerwerkskörper nur in der Zeit vom 31.12. bis 01.01. eines jeden Jahres abgebrannt werden.Außerhalb dieser Zeit dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nur zu besonderen Anlässen mit einer Genehmigung des Ordnungsamtes abgebrannt werden.

Ausnahme bilden hier die Feuerwerke, die durch Inhaber eines entsprechenden Befähigungsscheines abgebrannt werden. Sofern Sie ein Feuerwerk als Privatperson abbrennen möchten, beantragen Sie bitte eine entsprechende Erlaubnis. Klicken Sie hierzu auf die unten genannte verwandte Dienstleistung "Ausnahmegenehmigung für private Feuerwerke".

Inhaber eines Befähigungsscheins müssen das beabsichtigte Feuerwerk der zuständigen Behörde vorher schriftlich oder elektronisch anzeigen:

  • vier Wochen für ein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von
     -  Eisenbahnanlagen
     -  Flughäfen 
     -  Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind
  • zwei Wochen im anderen Fall

Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift der für das Abbrennen des Feuerwerks verantwortlichen Personen
  • eine Kopie des Befähigungsscheins
  • Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks
  • Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen innerhalb des größten Schutzabstandes
  • die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit

 

 

Kopie des Befähigungsscheins

  • Die Gebühren berechnen sich nach Aufwand
Sylvesterfeuerwerk, Pyrotechnik, Feuerwerkskörper, Feuerwerk, Sylvester, Hochzeit
https://formulare-extern.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/528b25660cf2961d862f4cf5
allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Anschrift
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
Fax
02161 25-6299