Ausnahmegenehmigungen für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Befreiungen von der Leinenpflicht umfassen nicht Straßen und Anlagen der Stadt Mönchengladbach. Eine solche Befreiung bezieht sich nur auf diejenigen Bereiche, an denen generell für Tiere keine Leinenpflicht besteht. Hierzu zählen zum Beispiel Hundeauslaufflächen.
Befreiungen von der Maulkorb- und Leinenpflicht sind personenbezogen. Dementsprechend muss jede Person, die den Hund ohne Maulkorb und unangeleint führen will, an der Verhaltensprüfung des Hundes mit der Halterin oder dem Halter teilnehmen oder eine eigene Verhaltensprüfung mit dem Hund ablegen.
Junghunde
Bis zur Vollendung des 24. Lebensmonats kann für gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen eine befristete Befreiung von der Maulkorb- und Leinenpflicht auf Antrag erteilt werden. Hierzu ist die regelmäßige, mindestens alle zwei Wochen erfolgende Teilnahme an einer Junghundeausbildung nachzuweisen.
Für die erstmalige Erteilung einer befristeten Ausnahmegenehmigung sind mindestens vier Teilnahmen an der Junghundeausbildung nachzuweisen.
Nach Erteilung einer solchen Ausnahme sind alle drei Monate Bescheinigungen über die fortgeführte Teilnahme an der Junghundeausbildung vorzulegen.
Gefährliche Hunde
Die Maulkorb- und Leinenpflicht kann auf Antrag und anschließender fachlichen Stellungnahme zur Gefährlichkeit des Hundes durch den amtlichen Tierarzt aufgehoben werden. Die Verhaltensprüfung kann entweder durch Amtstierärzte des Fachbereichs Verbraucherschutz und Tiergesundheit der Stadt Mönchengladbach oder durch Amtstierärzte anderer Städte oder Kreise abgenommen werden.
Hunde bestimmter Rassen
Die Maulkorb- und Leinenpflicht kann auf Antrag und anschließender fachlichen Stellungnahme zur Gefährlichkeit des Hundes durch den amtlichen Tierarzt oder einen anerkannten Sachverständigen NRW aufgehoben werden.
Eine Liste der Sachverständigen nach dem Landeshundgesetz kann auf der Seite des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW eingesehen werden.
Erforderliche Unterlagen
Nachweis über die bestandene Verhaltensprüfung
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
Bearbeitungsgebühr 25,00 EUR
Zuständige Abteilung
allgemeine OrdnungsangelegenheitenHauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de
Fax: 02161 25-6299
weitere Informationen...
Kontakt
Frau Balven Sachbearbeitung E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6264 Fax: 02161 25-6263
Frau Steffes Tel.: 02161 25-6248 Fax: 02161 25-6263
Frau Krömer Sachbearbeitung E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6243 Fax: 02161 25-6263