Bitte beachten Sie, dass die Verwaltungsgebäude weiterhin nur mit einem zuvor vereinbarten Termin besucht werden können.
Kfz-Zulassungsangelegenheiten
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Online-Terminvereinbarung
Ab dem 01.07.2020 können Sie online Termine für Ihre Kfz-Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten vereinbaren.
Online-Terminvereinbarung starten
Lassen Sie Ihr Fahrzeug online zu!
Sie benötigen dafür:
- einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
- ein Smartphone mit aktiver AusweisApp2 (kostenlos) oder ein Kartenlesegerät
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
Hier finden Sie sie Anleitung vom BMVI:
Und so funktioniert die Umschreibung bei Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme eines Fahrzeugs im Internet
Auskunft Leasingbrief online
Unter "Auskunft Leasingbrief online" können Sie prüfen, ob eine an uns per Post verschickte Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei der Zulassungsbehörde eingegangen ist.
Gebühren
Die nachfolgend aufgeführten Gebühren fallen grundsätzlich an, können jedoch im Einzelfall (z.B. durch Ausstellung neuer Papiere oder ähnliches) erheblich höher sein:
- ab 10,20 EUR bzw. 12,80 EUR Wunschkennzeichen
- ab 27,60 EUR Neuzulassung
- ab 19,90 EUR Ummeldung/Umschreibung
- ab 12,40 EUR Wiederzulassung auf den gleichen Halter
- ab 7,80 EUR Außerbetriebsetzung
- ab 11,00 EUR Änderung des Namens oder der technischen Daten
Für sämtliche anfallenden Gebühren steht ein Kassenautomat zur Verfügung. An diesem kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden.
Benötigte Unterlagen
Falls Ihre Personendaten mit einer Auskunftssperre belegt sind, kann es bei der Bearbeitung Ihres Vorgangs zu Verzögerungen kommen. Sie müssen dem Zugriff erst schriftlich zustimmen (Download Vordruck) oder eine aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage) vorlegen.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
- Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
- Gebührenordnung Straßenverkehr (GebOSt)
- Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
Hinweise und Besonderheiten
Als besonderen Service stellen wir unseren Kundinnen und Kunden im Besucherbereich eine Stunde kostenloses WLAN zur Verfügung.
Zuständige Abteilung
Kfz-ZulassungsangelegenheitenRheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: zulassungsbehoerde@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 686-4510 Fax: 02161 25-6119
weitere Informationen...
Weiterführende Informationen
Bitte beachten Sie, dass Ihr Fahrzeug aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nur zugelassen werden kann, wenn keine Rückstände (Gebühren oder Auslagen) aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bei der Stadtkasse der Stadt Mönchengladbach mehr offen sind. Sollten derartige Forderungen gegen Sie bestehen, nehmen Sie bitte vor dem Besuch der KFZ- Zulassungsstelle umgehend und unmittelbar Kontakt zur Stadtkasse auf.
Kontaktdaten der Stadtkasse: per E-Mail Stadtkasse@moenchengladbach.de oder per Telefon 02161-252700.