KFZ Zulassung
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kfz online zuzulassen: Zulassung online starten
Für die online Zulassung benötigen Sie:
- einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
- ein Smartphone mit aktiver AusweisApp (kostenlos) oder ein Kartenlesegerät
- ein Konto der BundID
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
Sie können die KFZ Zulassung online mit den genannten elektronischen Bezahlfunktionen (Paypal, Kreditkarte, Giropay/Paydirekt) beantragen.
Gerne können Sie hier auch online Termine für Ihre Kfz-Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten vereinbaren: Online-Terminvereinbarung.
Weiterführende Informationen zum Online-Dienst finden Sie unter Formulare/Dokumente "i-KfZ Anleitung und Beschreibung (Stadt Mönchengladbach)".
Erforderliche Unterlagen
Für die Zulassung eines Fahrzeuges benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- unterschriebenes SEPA Lastschriftmandat (siehe unten)
- ggf. CoC-Dokument(e), bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung(en) (Originalpapier(e) des Herstellers)
- ggf. Gutachten gemäß §13 EG-FGV/§21 StVZO
- ggf. Kaufvertrag / Rechnung (sofern für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgefertigt wurde)
- Personalausweis / elektronischer Aufenthaltstitel, alternativ: Reisepass / ausländisches Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
Sie können sich bei der Zulassung eines Fahrzeuges durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten vertreten lassen: Vordruck zur Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsstelle öffnen
Bitte beachten Sie, dass Sie außerdem ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat mitbringen müssen. Es muss vom zukünftigen Halter unterschrieben sein: Vordruck zum SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Zulassung) öffnen
Allgemeine Informationen
Weiterführende Informationen
Bitte beachten Sie, dass Ihr Fahrzeug aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nur zugelassen werden kann, wenn keine Rückstände (Gebühren oder Auslagen) aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bei der Stadtkasse der Stadt Mönchengladbach mehr offen sind. Sollten derartige Forderungen gegen Sie bestehen, nehmen Sie bitte vor dem Besuch der KFZ- Zulassungsstelle umgehend und unmittelbar Kontakt zur Stadtkasse auf.
Kontaktdaten der Stadtkasse: per E-Mail Stadtkasse@moenchengladbach.de oder per Telefon 02161-252700.
Falls Ihre Personendaten mit einer Auskunftssperre belegt sind, kann es bei der Bearbeitung Ihres Vorgangs zu Verzögerungen kommen. Sie müssen dem Zugriff erst schriftlich zustimmen (unter Formulare / Dokumente: "Erklärung zur Auskunftssperre") oder eine aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage) vorlegen.
Fristen, Dauer und Gebühren
Bearbeitungsdauer
Nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen und Informationen sofort.
Kosten
Die nachfolgend aufgeführten Gebühren fallen grundsätzlich an, können jedoch im Einzelfall (z.B. durch Ausstellung neuer Papiere oder ähnliches) erheblich höher sein:
- ab 27,60 EUR Neuzulassung
- ab 10,20 EUR bzw. 12,80 EUR Wunschkennzeichen
- ab 19,90 EUR Ummeldung/Umschreibung
- ab 12,40 EUR Wiederzulassung
- ab 7,80 EUR Außerbetriebsetzung
- ab 11,00 EUR Änderung des Namens oder der technischen Daten
Sämtliche anfallenden Gebühren können online oder am Kassenautomaten in der Zulassungsstelle bezahlt werden. An dem Automaten kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden.
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Zuständige Abteilung
Kfz-ZulassungsangelegenheitenRheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: zulassungsbehoerde@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 686-4510
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