Bitte beachten!
Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Infektionsschutz- und Abstandregeln ist das Betreten von Verwaltungsgebäuden nur eingeschränkt möglich. Sie benötigen nach wie vor einen zuvor vereinbarten Termin.
Aus Hygiene- und Infektionsschutzgründen bitten wir Sie, zu Vorsprachen einen eigenen Stift mitzubringen!
Neuzulassung
Nutzen Sie unsere Online-Services:
Planen Sie einen Termin mit der
Online-Terminvereinbarung
Ab dem 01.07.2020 können Sie online Termine für Ihre Kfz-Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten vereinbaren.
Online-Terminvereinbarung starten
Auskunft Leasingbrief online
Unter "Auskunft Leasingbrief online" können Sie prüfen, ob eine an uns per Post verschickte Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei der Zulassungsbehörde eingegangen ist.
Auskunft Leasingbrief online starten
Lassen Sie Ihr fabrikneues Fahrzeug online zu!
Sie benötigen dafür:
- einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
- ein Smartphone mit aktiver AusweisApp2 (kostenlos) oder ein Kartenlesegerät
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
Hier finden Sie sie Anleitung vom BMVI:
Und so funktioniert die Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs im Internet
Gebühren
Die nachfolgend aufgeführten Gebühren fallen grundsätzlich an, können jedoch im Einzelfall (z.B. durch Ausstellung neuer Papiere oder ähnliches) erheblich höher sein:
- ab 10,20 EUR bzw. 12,80 EUR Wunschkennzeichen
- ab 27,60 EUR Neuzulassung
Für sämtliche anfallenden Gebühren steht ein Kassenautomat zur Verfügung. An diesem kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- EVB-Referenznummer als Versicherungsbestätigung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Zulassungen auf minderjährige Personen sind grundsätzlich nicht bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich)
- evtl. Vollmacht in Verbindung mit Ausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Bankverbindung (siehe hierzu die Erläuterung zum SEPA-Lastschriftmandat)
Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges ohne Teilnahme am Lastschriftverfahren für die KFZ-Steuer ist nicht möglich.
Vordruck zum SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Zulassung) öffnen
Sie können sich bei der Zulassung eines Fahrzeuges durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Vordruck zur Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde öffnen
Zuständige Abteilung
Kfz-ZulassungsangelegenheitenRheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: zulassungsbehoerde@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 686-4510 Fax: 02161 25-6119
weitere Informationen...
Weiterführende Informationen
Bitte beachten Sie, dass Ihr Fahrzeug aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nur zugelassen werden kann, wenn keine Rückstände (Gebühren oder Auslagen) aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bei der Stadtkasse der Stadt Mönchengladbach mehr offen sind. Sollten derartige Forderungen gegen Sie bestehen, nehmen Sie bitte vor dem Besuch der KFZ- Zulassungsstelle umgehend und unmittelbar Kontakt zur Stadtkasse auf.
Kontaktdaten der Stadtkasse: per E-Mail Stadtkasse@moenchengladbach.de oder per Telefon 02161-252700.