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Altlastenauskunft

Aus dem Altlastenverzeichnis der Stadt Mönchengladbacher können Sie erfahren, ob auf einem Grundstück eine Altablagerung, ein Altstandort oder eine schädliche Bodenveränderung eingetragen ist. Bei Erwerb bzw. Verkauf eines Grundstückes, bei einer Baumaßnahme oder einer Nutzungsänderung ist die Frage nach der konkreten Altlastensituation vor Ort von besonderer Bedeutung.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Gemäß § 5 und § 8 des LBodSchG sind die zuständigen Bodenschutzbehörden für die Erfassung von Verdachtsflächen, schädlichen Bodenveränderungen, altlastverdächtigen Flächen und Altlasten und das Führen eines Katasters über diese Flächen zuständig.

Durch eine Altlastenauskunft erfahren Sie ob das Ihr Grundstück im Kataster geführt wird. Außerdem erhalten Sie falls vorhanden ausführliche Informationen zur Nutzungsgeschichte, vorliegenden Untersuchungsergebnissen sowie evtl. durchgeführten Sanierungsmaßnahmen.

Die Anträge werden schriftlich beantwortet. Telefonische Auskünfte aus dem Kataster sind nicht möglich.

Nutzen Sie für Ihre Altlastanfrage unseren Online-Service (s. roter Button).

Erforderliche Unterlagen

  • genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flustücksnummer des betreffenden Flurstücks
  • Kopie Ihres Ausweises, wenn sie Eigentümer:in sind
  • formlose Einverständniserklärung der Eigentümerin/des Eigentümers, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist

Allgemeine Informationen

Weiterführende Informationen

Neben der Darlegung des berechtigten Interesses (s. "Erforderliche Unterlagen") werden für die Auskunft grundstücksspezifische Angaben (Gemarkung, Flur, Flurstücknummer sowie Straßenbezeichnung und Hausnummer) benötigt.

Fristen, Dauer und Gebühren

Bearbeitungsdauer

Auskünfte werden innerhalb eines Monats, bei umfangreichen Anfragen mit erheblichem Aufwand innerhalb von zwei Monaten erteilt. In der Regel können Auskünfte deutlich früher gegeben werden.

Bei fehlendem Einverständnis der Eigentümerin/des Eigentümers kann sich die Bearbeitungszeit deutlich verlängern.

Kosten

Die einfache Auskunft, ob ein Grundstück im Kataster erfasst ist, ist gebührenfrei.

Bei umfangreichen Altlastabfragen können gemäß § 5 Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) Gebühren erhoben werden. Die Gebühr wird nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.08.1999 (GV. NRW. S. 524) in der zurzeit geltenden Fassung und nach den Tarifstellen des Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.08.2023 (GV. NRW. S. 490) erhoben.

Rechtliche Grundlagen

Verwandte Dienstleistungen

Baulastenauskunft
Liegenschaftskarten

Zuständige Abteilung

Abteilung Boden, Abgrabungen (FB64.40)
Rathaus Rheydt, Eingang B / Limitenstraße 40
41236 Mönchengladbach
E-Mail: altlasten@moenchengladbach.de

weitere Informationen...

 Kontakt

Herr Kinder
E-Mail: tobias.kinder@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-8225

Altlastenauskunft

Gemäß § 5 und § 8 des LBodSchG sind die zuständigen Bodenschutzbehörden für die Erfassung von Verdachtsflächen, schädlichen Bodenveränderungen, altlastverdächtigen Flächen und Altlasten und das Führen eines Katasters über diese Flächen zuständig.

Durch eine Altlastenauskunft erfahren Sie ob das Ihr Grundstück im Kataster geführt wird. Außerdem erhalten Sie falls vorhanden ausführliche Informationen zur Nutzungsgeschichte, vorliegenden Untersuchungsergebnissen sowie evtl. durchgeführten Sanierungsmaßnahmen.

Die Anträge werden schriftlich beantwortet. Telefonische Auskünfte aus dem Kataster sind nicht möglich.

Nutzen Sie für Ihre Altlastanfrage unseren Online-Service (s. roter Button).

  • genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flustücksnummer des betreffenden Flurstücks
  • Kopie Ihres Ausweises, wenn sie Eigentümer:in sind
  • formlose Einverständniserklärung der Eigentümerin/des Eigentümers, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist

Neben der Darlegung des berechtigten Interesses (s. "Erforderliche Unterlagen") werden für die Auskunft grundstücksspezifische Angaben (Gemarkung, Flur, Flurstücknummer sowie Straßenbezeichnung und Hausnummer) benötigt.

Die einfache Auskunft, ob ein Grundstück im Kataster erfasst ist, ist gebührenfrei.

Bei umfangreichen Altlastabfragen können gemäß § 5 Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) Gebühren erhoben werden. Die Gebühr wird nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.08.1999 (GV. NRW. S. 524) in der zurzeit geltenden Fassung und nach den Tarifstellen des Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.08.2023 (GV. NRW. S. 490) erhoben.

Altlastenauskunft, Auskunft aus dem Kataster, Altablagerungen, Altstandorte, Produktionsabfälle und Müll in Kiesgruben,
https://formulare-extern.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/671f7cebacb7ab7bc97f8d08
Abteilung Boden, Abgrabungen (FB64.40)
Anschrift
Rathaus Rheydt, Eingang B / Limitenstraße 40
41236 Mönchengladbach