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Projektförderung für freie Kulturarbeit – Antrag

Sie möchten ein kulturelles Projekt in Mönchengladbach realisieren und benötigen finanzielle Unterstützung? Die Stadt fördert kreative und kulturelle Aktivitäten von Initiativen und Personen. Dabei werden bei der Kulturarbeit zum einen Projekte und zum anderen nicht-städtische Kulturorte unterstützt. An dieser Stelle geht es um die Projektförderung.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Die Stadt Mönchengladbach unterstützt vor allem kulturelle Projekte von Einzelpersonen, Vereinen oder sonstigen Gruppen, die in der Stadt ansässig sind und keine ausreichenden anderen Finanzierungsmöglichkeiten haben. Gefördert werden insbesondere innovative, experimentelle, diversitätsorientierte Projekte, die das kulturelle Angebot erweitern. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

 Besondere Berücksichtigung sollen Aktivitäten erfahren,

  • die innovativen und/oder experimentellen Charakter haben,

  • die diversitätsorientiert sind, z.B. intergenerativ, interkulturell, inklusiv und

  • die relevanten Lücken im kulturellen Angebot schließen.

Förderfähige Aktivitäten sind

  • Veranstaltungen, die in ein umfassenderes Projekt, eine Reihe oder ein institutionenübergreifendes Thema eingebunden sind, sowie Jahresprogramme (Einzelveranstaltungen, die an einem einzigen Termin angeboten werden, werden im Ausnahmefall gefördert.),

  • Angebote, die zur Vernetzung bzw. Professionalisierung von Mönchengladbacher Kulturschaffenden beitragen,

  • Angebote, die beispielgebend im Bereich der kulturellen Bildung wirken,

  • in Ausnahmefällen auch auswärtige Auftritte Mönchengladbacher Künstler*innen (z. B. durch die Übernahme von Reisekosten), wenn diese Auftritte erkennbar der weiteren künstlerischen Entwicklung und dem Ansehen der Mönchengladbacher Kulturszene dienen und

  • analoge oder digitale Publikationen, wenn sie Übersichtscharakter für die freie Kulturszene – oder signifikante Teile davon – in der jeweiligen Sparte besitzen (Anthologien, Sampler etc.).

Nicht förderfähige Aktivitäten sind

  • Projekte, die nicht eindeutig künstlerisch angelegt sind bzw. die nicht eindeutig den Kunst- und Kulturbereich weiterentwickeln,

  • Projekte mit ausreichenden anderen Finanzierungsmöglichkeiten,

  • einzelne Programmpunkte bei Sommerfesten, Jubiläumsveranstaltungen o.ä.,

  • Projekte, die rein kommerziellen Zwecken dienen,

  • Publikationen und Präsentationen einzelner Künstler*innen oder Bands und

  • Projekte, die sich lediglich an die Mitglieder eines Vereins bzw. eine geschlossene Gruppe richten.

Voraussetzungen

  • Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden. Es dürfen vor der Antragsstellung keine vertraglichen Verpflichtungen eingegangen worden sein (vorzeitiger Maßnahmenbeginn).

  • Das Projekt findet ganz oder teilweise in Mönchengladbach statt.

  • Das Projekt ist der Öffentlichkeit zugänglich bzw. steht externen Interessierten offen.

  • Keine ausreichenden anderen Finanzierungsmöglichkeiten. Eigenleistungen und/oder Eigenmittel sollten in der Regel mindestens i. H. v. 20 % der förderfähigen Ausgaben erbracht werden.

  • Geförderte Projekte sollen möglichst im Jahr der Förderung abschließend realisiert werden. Eine Förderung jahresübergreifender Projekte ist möglich, sofern im Jahr der Förderung mindestens eine erste qualifizierte und substantielle Vorbereitungsphase erfolgt.

Die Vergabe der Mittel erfolgt unter Berücksichtigung der o.g. Förderrichtlinien und vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushaltsplan. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Mönchengladbach, ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen – auch bei Vorliegen der Bewilligungsvoraussetzungen – besteht nicht.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine (abseits dieses Online-Antrags)

Allgemeine Informationen

Es wird empfohlen, vor erster Antragstellung eine Beratung im Kulturbüro in Anspruch zu nehmen, um die Förderfähigkeit Ihres Projekts zu prüfen.

  • Falls Sie Ihren Antrag nicht direkt komplett erstellen, können Sie Ihre Angaben zwischenspeichern, um später daran weiterzuarbeiten. Ohne Zwischenspeicherung müssen Sie später alle Daten erneut eingeben.

  • Ausweisen können Sie sich medienbruchfrei mithilfe der Online-Ausweisfunktion über das Nutzerkonto der BundID oder durch das Nachreichen einer analogen Unterschrift.

  • Das Datum der automatischen Einreichungsbestätigung ist bindend. Diese Fassung der Anträge bildet die Grundlage für die Förderentscheidungen; eine nachträgliche Überarbeitung ist nicht vorgesehen.

Schritte im Antragsverfahren

  1. Einwilligung zur Datenerhebung (DSGVO)

    Optional: Ausweisen mithilfe der Online-Ausweisfunktion über das Nutzerkonto der BundID

  2. Angaben zum/zur Antragsteller*in (z.B. Adressdaten, Bankverbindung)

  3. Erklärung zum Vorsteuerabzug

  4. Projektbeschreibung (z.B. Titel, Rahmendaten, Inhalt, Ziele)

  5. Finanzierungsplan: Kosten

  6. Finanzierungsplan: Einnahmen

  7. Finanzierungsplan: beantragte Förderung (automatische Berechnung)

  8. Abschließende Erklärungen zur Antragstellung

  9. Ausfüllvorgang abschließen (Vorschau bzw. einreichen)

  10. Sendebestätigung

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Für die Einreichung von Anträgen gibt die Kulturverwaltung gesonderte Ausschreibungstermine öffentlich bekannt. Für die erste Vergaberunde ist die Frist der 31.10. des Vorjahres. Ob eine zweite Vergaberunde stattfindet, hängt davon ab, ob und in welcher Höhe nach der ersten Runde noch Fördermittel zu vergeben sind.

Unterjährige Nachvergaben unabhängig der Vergaberunden sind ebenfalls je nach Verfügbarkeit von Fördermitteln möglich.

Bearbeitungsdauer

Unter Berücksichtigung der vorhandenen Haushaltsmittel erfolgt eine Prüfung der Anträge entsprechend der Richtlinien durch die Kulturverwaltung. Die Prüfungsergebnisse dienen als Grundlage für die Förderentscheidungen.

Diese trifft

  • die Kulturverwaltung bei Anträgen bis 2.999,99 Euro.
  • der Ausschuss für Kultur bei Anträgen ab 3.000,00 Euro sowie immer bei Anträgen städtischer Einrichtungen.

Der Ausschuss für Kultur tagt ca. 4-mal im Jahr.

In dringenden Fällen entscheidet ein vom Ausschuss für Kultur eingesetztes Gremium (Dringlichkeitsgremium). Ihm gehören der/die Vorsitzende des Ausschusses für Kultur, die beiden stellvertretenden Vorsitzenden sowie die Sprecher*innen der Fraktionen im Kulturausschuss und der/die Beigeordnete für Kultur bzw. eine von ihm/ihr zu benennende Vertretung an.

Entscheidungen über die Förderungen, die zum 31.10. des Vorjahres beantragt wurden, werden i.d.R. im Februar des Folgejahres getroffen

Kosten

keine Gebühren

Formulare, Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

Zuständige Abteilung

Kulturbüro
Albertusstraße 17
41061 Mönchengladbach
E-Mail: kulturbuero@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-53612
weitere Informationen...
Projektförderung für freie Kulturarbeit – Antrag

Die Stadt Mönchengladbach unterstützt vor allem kulturelle Projekte von Einzelpersonen, Vereinen oder sonstigen Gruppen, die in der Stadt ansässig sind und keine ausreichenden anderen Finanzierungsmöglichkeiten haben. Gefördert werden insbesondere innovative, experimentelle, diversitätsorientierte Projekte, die das kulturelle Angebot erweitern. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

 Besondere Berücksichtigung sollen Aktivitäten erfahren,

  • die innovativen und/oder experimentellen Charakter haben,

  • die diversitätsorientiert sind, z.B. intergenerativ, interkulturell, inklusiv und

  • die relevanten Lücken im kulturellen Angebot schließen.

Förderfähige Aktivitäten sind

  • Veranstaltungen, die in ein umfassenderes Projekt, eine Reihe oder ein institutionenübergreifendes Thema eingebunden sind, sowie Jahresprogramme (Einzelveranstaltungen, die an einem einzigen Termin angeboten werden, werden im Ausnahmefall gefördert.),

  • Angebote, die zur Vernetzung bzw. Professionalisierung von Mönchengladbacher Kulturschaffenden beitragen,

  • Angebote, die beispielgebend im Bereich der kulturellen Bildung wirken,

  • in Ausnahmefällen auch auswärtige Auftritte Mönchengladbacher Künstler*innen (z. B. durch die Übernahme von Reisekosten), wenn diese Auftritte erkennbar der weiteren künstlerischen Entwicklung und dem Ansehen der Mönchengladbacher Kulturszene dienen und

  • analoge oder digitale Publikationen, wenn sie Übersichtscharakter für die freie Kulturszene – oder signifikante Teile davon – in der jeweiligen Sparte besitzen (Anthologien, Sampler etc.).

Nicht förderfähige Aktivitäten sind

  • Projekte, die nicht eindeutig künstlerisch angelegt sind bzw. die nicht eindeutig den Kunst- und Kulturbereich weiterentwickeln,

  • Projekte mit ausreichenden anderen Finanzierungsmöglichkeiten,

  • einzelne Programmpunkte bei Sommerfesten, Jubiläumsveranstaltungen o.ä.,

  • Projekte, die rein kommerziellen Zwecken dienen,

  • Publikationen und Präsentationen einzelner Künstler*innen oder Bands und

  • Projekte, die sich lediglich an die Mitglieder eines Vereins bzw. eine geschlossene Gruppe richten.

  • Keine (abseits dieses Online-Antrags)
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
keine Gebühren
Förderung von freien Kulturprojekten, Projektförderung, Kulturförderung, freie Szene, Kunst, Kultur, Musik, Theater, Tanz, Literatur, Kulturelle Bildung, visuelle Kunst, darstellende Kunst, bildende Kunst, digitale Kunst, Fotografie, Film, Performance
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