Strukturförderung für freie Kulturarbeit – Antrag
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Die Stadt Mönchengladbach unterstützt nicht-städtische kulturelle Orte in Mönchengladbach. Sie müssen der Öffentlichkeit zugänglich sein und externen Interessierten offenstehen.
Besondere Berücksichtigung sollen Kulturorte erfahren,
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die innovativen und/oder experimentellen Charakter haben,
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die diversitätsorientiert sind, z.B. intergenerativ, interkulturell, inklusiv und
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die relevante Lücken im kulturellen Angebot schließen.
Förderfähig sind
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Kulturorte von freien Akteur*innen in der Stadt Mönchengladbach,
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die auch für Kulturangebote von Dritten geöffnet sind,
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die möglichst verschiedene Zielgruppen in der Stadt und der Region ansprechen,
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die durch die Fördermaßnahme gute Möglichkeiten zur weiteren Professionalisierung und Ausweitung der Arbeit haben und
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die regelmäßig ihre Inhalte und die Publikumsresonanz evaluieren.
Nicht förderfähig sind
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Konzeptentwicklungen,
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Kulturorte mit ausreichenden anderen Finanzierungsmöglichkeiten und
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Kulturorte, die rein kommerzielle Zwecke verfolgen.
Details zu förderfähigen Ausgaben sind den Richtlinien der Förderung zu entnehmen.
Voraussetzungen
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Die Antragstellenden müssen bewährte Akteur*innen der freien Kulturszene sein, mit kontinuierlicher und qualitätsvoller Arbeit. Außerdem sollten sie mehrjährige Erfahrung in der Umsetzung von Programmen und Projekten und in der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln haben.
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Keine ausreichenden anderen Finanzierungsmöglichkeiten. Eigenleistungen und/oder Eigenmittel sollten in der Regel mindestens i. H. v. 20 % der förderfähigen Ausgaben erbracht werden.
Die Vergabe der Mittel erfolgt unter Berücksichtigung der o.g. Förderrichtlinien und vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushaltsplan. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Mönchengladbach, ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen – auch bei Vorliegen der Bewilligungsvoraussetzungen – besteht nicht.
Erforderliche Unterlagen
- Keine (abseits dieses Online-Antrags)
Allgemeine Informationen
Es wird empfohlen, vor erster Antragstellung eine Beratung im Kulturbüro in Anspruch zu nehmen, um die Förderfähigkeit Ihres Projekts zu prüfen.
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Falls Sie Ihren Antrag nicht direkt komplett erstellen, können Sie Ihre Angaben zwischenspeichern, um später daran weiterzuarbeiten. Ohne Zwischenspeicherung müssen Sie später alle Daten erneut eingeben.
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Ausweisen können Sie sich medienbruchfrei mithilfe der Online-Ausweisfunktion über das Nutzerkonto der BundID oder durch das Nachreichen einer analogen Unterschrift.
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Das Datum der automatischen Einreichungsbestätigung ist bindend. Diese Fassung der Anträge bildet die Grundlage für die Förderentscheidungen; eine nachträgliche Überarbeitung ist nicht vorgesehen.
Schritte im Antragsverfahren
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Einwilligung zur Datenerhebung (DSGVO)
Optional: Ausweisen mithilfe der Online-Ausweisfunktion über das Nutzerkonto der BundID
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Angaben zum/zur Antragsteller*in (z.B. Adressdaten, Bankverbindung)
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Erklärung zum Vorsteuerabzug
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Projektbeschreibung (z.B. Titel, Rahmendaten, Inhalt, Ziele)
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Finanzierungsplan: Kosten
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Finanzierungsplan: Einnahmen
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Finanzierungsplan: beantragte Förderung (automatische Berechnung)
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Abschließende Erklärungen zur Antragstellung
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Ausfüllvorgang abschließen (Vorschau bzw. einreichen)
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Sendebestätigung
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
Für die Einreichung von Anträgen gibt die Kulturverwaltung gesonderte Ausschreibungstermine öffentlich bekannt. Für die erste Vergaberunde ist die Frist der 31.10. des Vorjahres.
Unterjährige Nachvergaben unabhängig der Vergaberunden sind ebenfalls je nach Verfügbarkeit von Fördermitteln möglich.
Bearbeitungsdauer
Unter Berücksichtigung der vorhandenen Haushaltsmittel erfolgt eine Prüfung der Anträge entsprechend der Richtlinien durch die Kulturverwaltung. Die Prüfungsergebnisse dienen als Grundlage für die Förderentscheidungen.
Diese trifft der Ausschuss für Kultur.
Der Ausschuss für Kultur tagt ca. 4-mal im Jahr.
In dringenden Fällen entscheidet ein vom Ausschuss für Kultur eingesetztes Gremium (Dringlichkeitsgremium). Ihm gehören der/die Vorsitzende des Ausschusses für Kultur, die beiden stellvertretenden Vorsitzenden sowie die Sprecher*innen der Fraktionen im Kulturausschuss und der/die Beigeordnete für Kultur bzw. eine von ihm/ihr zu benennende Vertretung an.
Entscheidungen über die Förderungen die zum 31.10. des Vorjahres beantragt wurden werden i.d.R. im Februar des Folgejahres getroffen.
Kosten
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
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Die Zusage von Fördermitteln erfolgt auf Basis der Richtlinien sowie der Nebenbestimmungen für die Strukturförderung der nicht-städtischen Kulturarbeit in Mönchengladbach
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Aktuelle Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement des Landes NRW
Zuständige Abteilung
KulturbüroAlbertusstraße 17
41061 Mönchengladbach
E-Mail: kulturbuero@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-53612
weitere Informationen...
Kontakt
Frau Jaraczewski E-Mail: agnes.jaraczewski@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-53612
Frau Wehmeier E-Mail: birte.wehmeier@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-53611
Frau Merkens E-Mail: mathilde.merkens@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-53615