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Projektförderung für freie Kulturarbeit – Verwendungsnachweis

Dieser Online-Service beinhaltet das Verwendungsnachweis-Formular für Projekte, die über die Projektförderung der nicht-städtischen Kulturarbeit in Mönchengladbach gefördert wurden.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Sie haben ein Projekt durchgeführt, das über die Projektförderung der nicht-städtischen Kulturarbeit in Mönchengladbach unterstützt wurde? Dann müssen Sie spätestens zwei Monate nach Projektabschluss über diesen Online-Service einen Verwendungsnachweis einreichen.

Alle notwendigen Unterlagen wie Rechnungskopien, Zahlungsnachweise etc. können im Online-Formular hochgeladen werden.

Voraussetzungen

Fehlende oder nicht korrekte Nachweise können zur Rückforderung der Fördermittel und zum Ausschluss von zukünftigen Förderungen führen.

Auskunfts- und Aufbewahrungspflicht

Die Kulturverwaltung und das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Mönchengladbach sind berechtigt, die ordnungsgemäße Verwendung der Förderung vor Ort durch Einblick in die Geschäftsunterlagen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Die Geförderten müssen alle erforderlichen Unterlagen bereitstellen und Auskünfte erteilen.
Sämtliche Original-Unterlagen sind fünf volle Kalenderjahre nach Ablauf des Jahres, in dem das Projekt abgeschlossen wurde, aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Nach Ausgabeart sortierte Fotos oder Scans von den Belegen zu allen angegebenen Ausgaben 

Allgemeine Informationen

Hinweise zum Online-Verwendungsnachweis:

  • Falls Sie Ihren Verwendungsnachweis nicht direkt komplett erstellen, können Sie Ihre Angaben zwischenspeichern, um später daran weiterzuarbeiten. Ohne Zwischenspeicherung müssen Sie später alle Daten erneut eingeben.

  • Ausweisen können Sie sich medienbruchfrei mithilfe der Online-Ausweisfunktion über das Nutzerkonto der BundID oder durch das Nachreichen einer analogen Unterschrift.

  • Das Datum der automatischen Einreichungsbestätigung ist bindend. 

Schritte im Verfahren

  1. Einwilligung zur Datenerhebung (DSGVO)

    Optional: Ausweisen mithilfe der Online-Ausweisfunktion über das Nutzerkonto der BundID

  2. Angaben zum/zur Antragsteller*in (z.B. Adressdaten, Bankverbindung)

  3. Erklärung zum Vorsteuerabzug

  4. Projektbeschreibung (z.B. Projektergebnisse, Resonanz)

  5. Finanzierungsplan: Kosten

  6. Finanzierungsplan: Einnahmen

  7. Finanzierungsplan: tatsächlich benötigte Förderung (automatische Berechnung)

  8. Abschließende Erklärungen zum Verwendungsnachweis

  9. Ausfüllvorgang abschließen (Vorschau bzw. einreichen)

  10. Sendebestätigung

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Spätestens zwei Monate nach Projektabschluss ist digital über dieses Service-Portal ein Verwendungsnachweis einzureichen.

Nach Prüfung des Verwendungsnachweises erhalten die Fördermittelempfänger*innen eine schriftliche Rückmeldung.

Kosten

keine Gebühren

Formulare, Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Zuständige Abteilung

Kulturbüro
Albertusstraße 17
41061 Mönchengladbach
E-Mail: kulturbuero@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-53612
weitere Informationen...

 Kontakt

Frau Merkens
E-Mail: mathilde.merkens@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-53615

Projektförderung für freie Kulturarbeit – Verwendungsnachweis

Sie haben ein Projekt durchgeführt, das über die Projektförderung der nicht-städtischen Kulturarbeit in Mönchengladbach unterstützt wurde? Dann müssen Sie spätestens zwei Monate nach Projektabschluss über diesen Online-Service einen Verwendungsnachweis einreichen.

Alle notwendigen Unterlagen wie Rechnungskopien, Zahlungsnachweise etc. können im Online-Formular hochgeladen werden.

  • Nach Ausgabeart sortierte Fotos oder Scans von den Belegen zu allen angegebenen Ausgaben 

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

keine Gebühren
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Anschrift
Albertusstraße 17
41061 Mönchengladbach
Telefon
02161 25-53612