Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können bei Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung durch
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,
- Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
Alle weiteren Informationen und Voraussetzung zur Beantragung finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.
Die Zuständigkeit und Bearbeitung obliegt der Bundesagentur für Arbeit.
Allgemeine Informationen
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit und auf der Sozialplattform.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Zuständige Abteilung
Agentur für Arbeit MönchengladbachLürriper Straße 56
41065 Mönchengladbach Tel.: 02161 4049900
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