Antrag auf Erteilung oder Änderung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Erdwärmenutzung von Wärmepumpen mit Erdwärmesonden
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Je nach genutzter Wärmequelle unterscheidet man verschiedene Varianten von Wärmepumpen:
Sole-Wasser-Wärmepumpen mit Erdwärmesonden
Erdwärmesonden werden über eine oder mehrere Bohrung(en) vertikal in das Erdreich (und Grundwasser) eingebracht um die höheren Temperaturen tieferer Gesteinsschichten zu erschließen. Die thermische Energie wird anschließend über ein Wärmeträgermedium nach oben zur Wärmepumpe befördert.
Hinweise:
- Die Bohrungen sind von einem nach DVGW Arbeitsblatt W 120-2 zertifizierten Fachunternehmen auszuführen.
- Der Abstand der Sonden untereinander muss mindestens 6 m und zur Grundstücksgrenze mindestens 3 m betragen.
- In den Schutzzonen I und II von Wassereinzugsgebieten der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist die Errichtung von Erdsonden nicht zulässig, in der Schutzzone III A nur mit großen Einschränkungen.
Die Anlage ist entsprechend der Vorgaben des LANUV-Arbeitsblatt 39 „Wasserwirtschaftliche Anforderungen an die Nutzung von oberflächennaher Erdwärme“, der VDI-Richtlinie 4640, den einschlägigen DIN-Vorschriften und des anerkannten Standes der Technik zu errichten und zu betreiben.
Die Vorgaben beziehen sind auf oberflächennahe Geothermie (bis 400 m).
Erforderliche Unterlagen
- Die erforderlichen Anlagen (z.B. Pläne, Datenblätter, …) sind im Antragsformular aufgeführt.
Allgemeine Informationen
- Bohrungen über 100 m sind der Bergbehörde vorab anzuzeigen (Bohranzeige.NRW.de)
- Für Erdwärmesondenanlagen, bei denen Gewinnung und Nutzung nicht auf demselben Grundstück stattfinden, ist eine bergrechtliche Genehmigung erforderlich. Die Zuständigkeit liegt bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 – Bergbau und Energie in NRW.
- Anlagen mit Erdsonden und –kollektoren im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und öffentlicher Einrichtungen unterliegen bei Nutzung wassergefährdender Stoffe den Bestimmungen der Verordnung über Anlagen zu Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).
- Bei größeren Anlagen (Heizleistung > 30 kW) sind zusätzliche Gutachten und Untersuchungen erforderlich. Zudem wird eine Überwachung der Grundwassertemperatur und der Auswirkungen im Grundwasser gefordert, i.d.R. durch Grundwassermessstellen im An- und Abstrom.
Weiterführende Informationen
- LANUV-Arbeitsblatt 39 „Wasserwirtschaftliche Anforderungen an die Nutzung von oberflächennaher Erdwärme“
- Positivliste der „Empfehlungen der LAWA für wasserwirtschaftliche Anforderungen an Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren“
www.lawa.de/Publikationen-363-Waermetraeger,-Erdwaerme-.html
- Geologischer Dienst NRW
- Geothermie in NRW, Standortcheck
- Übersicht zertifizierter Bohrunternehmen nach DVGW Arbeitsblatt W 120-1 (Brunnenbau) und/oder DVGW 120-2 (Geothermie)
DVGW CERT GmbH: W 120-2 (dvgw-cert.com)
www.zert-bau.de/unternehmenssuche/
- Bundesverband Wärmepumpe
- Informationen zur Förderung von Wärmepumpen
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Kreditanstalt für Wiederaufbau
Fristen, Dauer und Gebühren
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 4-6 Wochen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.
Kosten
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Landeswassergesetz (LWG)
- Verordnung über Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- Wasserschutzgebietsverordnungen im Stadtgebiet
Zuständige Abteilung
Wasser, Abwasser, Braunkohle, UmweltplanungRathaus Rheydt, Eingang G / Markt 11
41236 Mönchengladbach
E-Mail: umwelt@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-8210
weitere Informationen...
Kontakt
Frau Kühbach-Moltzan E-Mail: birgit.kuehbach@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-8234 Fax: 02161 25-8279