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Antrag auf Erteilung oder Änderung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Erdwärmenutzung von Wärmepumpen mit Erdwärmesonden

Wärmepumpen nutzen die vorhandene Umgebungswärme als regenerative Wärmequelle, indem sie der Umwelt (Wasser, Erdreich oder Umgebungsluft) Wärme entziehen, auf ein höheres Temperaturniveau anheben und dem Heizsystem zuführen. Wärmepumpenanlagen zur Nutzung von Wärme aus dem Boden und dem Grundwasser unterliegen gemäß §§ 8 und 9 des Wasserhaushaltgesetzes (WHG) grundsätzlich der Erlaubnispflicht.

Da es einige Rahmenbedingungen zu beachten gibt (Einzugsgebiete der öffentlichen Trinkwassergewinnung, eventuelle Bohrtiefenbeschränkungen, Altlasten, bestehende Anlagen in der Nachbarschaft, Großanlagen mit einer Heizleistung > 30 kW, etc.), ist es sinnvoll, schon bei der Planung einer Anlage Kontakt mit der Unteren Wasserbehörde aufzunehmen.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Je nach genutzter Wärmequelle unterscheidet man verschiedene Varianten von Wärmepumpen:

Sole-Wasser-Wärmepumpen mit Erdwärmesonden


Erdwärmesonden werden über eine oder mehrere Bohrung(en) vertikal in das Erdreich (und Grundwasser) eingebracht um die höheren Temperaturen tieferer Gesteinsschichten zu erschließen. Die thermische Energie wird anschließend über ein Wärmeträgermedium nach oben zur Wärmepumpe befördert.

Hinweise:

  • Die Bohrungen sind von einem nach DVGW Arbeitsblatt W 120-2 zertifizierten Fachunternehmen auszuführen.
  • Der Abstand der Sonden untereinander muss mindestens 6 m und zur Grundstücksgrenze mindestens 3 m betragen.
  • In den Schutzzonen I und II von Wassereinzugsgebieten der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist die Errichtung von Erdsonden nicht zulässig, in der Schutzzone III A nur mit großen Einschränkungen.

Die Anlage ist entsprechend der Vorgaben des LANUV-Arbeitsblatt 39 „Wasserwirtschaftliche Anforderungen an die Nutzung von oberflächennaher Erdwärme“, der VDI-Richtlinie 4640, den einschlägigen DIN-Vorschriften und des anerkannten Standes der Technik zu errichten und zu betreiben.

Die Vorgaben beziehen sind auf oberflächennahe Geothermie (bis 400 m).

Erforderliche Unterlagen


  • Die erforderlichen Anlagen (z.B. Pläne, Datenblätter, …) sind im Antragsformular aufgeführt.

Allgemeine Informationen

  • Bohrungen über 100 m sind der Bergbehörde vorab anzuzeigen (Bohranzeige.NRW.de)
  • Für Erdwärmesondenanlagen, bei denen Gewinnung und Nutzung nicht auf demselben Grundstück stattfinden, ist eine bergrechtliche Genehmigung erforderlich. Die Zuständigkeit liegt bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 – Bergbau und Energie in NRW.
  • Anlagen mit Erdsonden und –kollektoren im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und öffentlicher Einrichtungen unterliegen bei Nutzung wassergefährdender Stoffe den Bestimmungen der Verordnung über Anlagen zu Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).
  • Bei größeren Anlagen (Heizleistung > 30 kW) sind zusätzliche Gutachten und Untersuchungen erforderlich. Zudem wird eine Überwachung der Grundwassertemperatur und der Auswirkungen im Grundwasser gefordert, i.d.R. durch Grundwassermessstellen im An- und Abstrom.

Weiterführende Informationen

  • LANUV-Arbeitsblatt 39 „Wasserwirtschaftliche Anforderungen an die Nutzung von oberflächennaher Erdwärme“

www.lanuv.nrw.de/landesamt/veroeffentlichungen/publikationen/arbeitsblaetter?tx_cartproducts_products%5Bproduct%5D=980&cHash=dd6938c4aeb14e6e1627b52f581a05ba

  • Positivliste der „Empfehlungen der LAWA für wasserwirtschaftliche Anforderungen an Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren“

www.lawa.de/Publikationen-363-Waermetraeger,-Erdwaerme-.html

  • Geologischer Dienst NRW

www.gd.nrw.de/ew_start.htm

  • Geothermie in NRW, Standortcheck

www.geothermie.nrw.de

  • Übersicht zertifizierter Bohrunternehmen nach DVGW Arbeitsblatt W 120-1 (Brunnenbau) und/oder DVGW 120-2 (Geothermie)

DVGW CERT GmbH: W 120-2 (dvgw-cert.com)

www.zert-bau.de/unternehmenssuche/

  • Bundesverband Wärmepumpe

www.waermepumpe.de

  • Informationen zur Förderung von Wärmepumpen

www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/stromerzeugung-waermeerzeugung/foerderung-von-oberflaechennaher-geothermie-verbindung-mit-einer-waermepumpe

  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

www.bafa.de

  • Kreditanstalt für Wiederaufbau

www.kfw.de

 

Fristen, Dauer und Gebühren

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 4-6 Wochen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.

Kosten

Die Mindestgebühr für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis beträgt 200,00 €.

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Landeswassergesetz (LWG)
  • Verordnung über Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  • Wasserschutzgebietsverordnungen im Stadtgebiet

Zuständige Abteilung

Wasser, Abwasser, Braunkohle, Umweltplanung
Rathaus Rheydt, Eingang G / Markt 11
41236 Mönchengladbach
E-Mail: umwelt@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-8210
weitere Informationen...

 Kontakt

Frau Kühbach-Moltzan
E-Mail: birgit.kuehbach@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-8234
Fax: 02161 25-8279

Antrag auf Erteilung oder Änderung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Erdwärmenutzung von Wärmepumpen mit Erdwärmesonden

Je nach genutzter Wärmequelle unterscheidet man verschiedene Varianten von Wärmepumpen:

Sole-Wasser-Wärmepumpen mit Erdwärmesonden


Erdwärmesonden werden über eine oder mehrere Bohrung(en) vertikal in das Erdreich (und Grundwasser) eingebracht um die höheren Temperaturen tieferer Gesteinsschichten zu erschließen. Die thermische Energie wird anschließend über ein Wärmeträgermedium nach oben zur Wärmepumpe befördert.

Hinweise:

  • Die Bohrungen sind von einem nach DVGW Arbeitsblatt W 120-2 zertifizierten Fachunternehmen auszuführen.
  • Der Abstand der Sonden untereinander muss mindestens 6 m und zur Grundstücksgrenze mindestens 3 m betragen.
  • In den Schutzzonen I und II von Wassereinzugsgebieten der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist die Errichtung von Erdsonden nicht zulässig, in der Schutzzone III A nur mit großen Einschränkungen.

Die Anlage ist entsprechend der Vorgaben des LANUV-Arbeitsblatt 39 „Wasserwirtschaftliche Anforderungen an die Nutzung von oberflächennaher Erdwärme“, der VDI-Richtlinie 4640, den einschlägigen DIN-Vorschriften und des anerkannten Standes der Technik zu errichten und zu betreiben.

Die Vorgaben beziehen sind auf oberflächennahe Geothermie (bis 400 m).


  • Die erforderlichen Anlagen (z.B. Pläne, Datenblätter, …) sind im Antragsformular aufgeführt.
  • LANUV-Arbeitsblatt 39 „Wasserwirtschaftliche Anforderungen an die Nutzung von oberflächennaher Erdwärme“

www.lanuv.nrw.de/landesamt/veroeffentlichungen/publikationen/arbeitsblaetter?tx_cartproducts_products%5Bproduct%5D=980&cHash=dd6938c4aeb14e6e1627b52f581a05ba

  • Positivliste der „Empfehlungen der LAWA für wasserwirtschaftliche Anforderungen an Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren“

www.lawa.de/Publikationen-363-Waermetraeger,-Erdwaerme-.html

  • Geologischer Dienst NRW

www.gd.nrw.de/ew_start.htm

  • Geothermie in NRW, Standortcheck

www.geothermie.nrw.de

  • Übersicht zertifizierter Bohrunternehmen nach DVGW Arbeitsblatt W 120-1 (Brunnenbau) und/oder DVGW 120-2 (Geothermie)

DVGW CERT GmbH: W 120-2 (dvgw-cert.com)

www.zert-bau.de/unternehmenssuche/

  • Bundesverband Wärmepumpe

www.waermepumpe.de

  • Informationen zur Förderung von Wärmepumpen

www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/stromerzeugung-waermeerzeugung/foerderung-von-oberflaechennaher-geothermie-verbindung-mit-einer-waermepumpe

  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

www.bafa.de

  • Kreditanstalt für Wiederaufbau

www.kfw.de

 

Die Mindestgebühr für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis beträgt 200,00 €.
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41236 Mönchengladbach
Telefon
02161 25-8210

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