Einrichtung einer rechtlichen Betreuung
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Eine rechtliche Betreuung benötigen Erwachsene, die wegen einer Erkrankung oder einer Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. In eine solche Lage kann jeder Mensch schon durch Unfall, Krankheit oder Alter geraten.
Hinsichtlich der Erforderlichkeit einer Betreuung ist neben den Wünschen der zu betreuenden Person zu prüfen, ob andere „mildere“ Hilfemöglichkeiten außer der rechtlichen Betreuung bestehen und ausreichen. Nur wenn diese Möglichkeiten ausscheiden, ist eine rechtliche Betreuung zu prüfen.
Die Betreuungsbehörde berät und informiert über rechtliche Betreuung, prüft Anträge auf Betreuung, unterstützt die zuständigen Betreuungsgerichte, vermittelt in betreuungsvermeidenden Hilfen und unterstützt Betreuer und Betreute.
Voraussetzungen
Für die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung ist notwendig, dass der Betroffene volljährig ist und aufgrund einer Erkrankung oder einer Behinderung seine rechtlichen Angelegenheiten teilweise oder vollständig nicht mehr selbst regeln kann.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- ggfs. ärztliches Attest
- ggfs. Vorsorge- oder Generalvollmacht
Allgemeine Informationen
Örtliche Zuständigkeit:
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der betroffenen Person. Die Betreuungsstelle der Stadt Mönchengladbach ist für Sie zuständig, wenn Sie in Mönchengladbach leben.
Vorsorge- und Generalvollmacht/Patientenverfügung:
Eine Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, mit dem Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigen, im Falle ihrer Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit wichtige Angelegenheiten in ihrem Namen zu regeln. Wir beraten Sie dazu gerne.
Weiterführende Informationen
die zuständigen Amtsgerichte MG und MG-Rheydt:
zuständige Betreuungsvereine:
Fristen, Dauer und Gebühren
Bearbeitungsdauer
Ihr Antrag wird in der Regel innerhalb von vier Wochen von der Betreuungsbehörde bearbeitet.
Kosten
Für die Beantragung entstehen keine Kosten.
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Zuständige Abteilung
Betreuungsbehörde für ErwachseneBerliner Platz 12
41061 Mönchengladbach
E-Mail: betreuungsbehoerde@moenchengladbach.de
weitere Informationen...
Kontakt
Frau Becker E-Mail: betreuungsbehoerde@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-3340
Frau Köllges E-Mail: betreuungsbehoerde@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-3398