Hinweis
In einigen Formularen kann es derzeit zu Fehlern kommen (Bezahl-Funktion, Upload-Funktion). Wir arbeiten mit Hochdruck an der Fehlerbehebung und bitten um Ihr Verständnis!
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Bitte beachten!
Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Infektionsschutz- und Abstandregeln ist das Betreten von Verwaltungsgebäuden nur eingeschränkt möglich. Sie benötigen nach wie vor einen zuvor vereinbarten Termin.
Aus Hygiene- und Infektionsschutzgründen bitten wir Sie, zu Vorsprachen einen eigenen Stift mitzubringen!
Umschreibung eines nicht mehr angemeldeten Fahrzeuges aus dem Zulassungsbezirk
Eine Ummeldung in der Zulassungsstelle muss in jedem Fall weiterhin vorgenommen werden und bleibt auch bei der Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens gebührenpflichtig.Wird das Fahrzeug allerdings außer Betrieb gesetzt ist die Beibehaltung des Kennzeichens nicht mehr möglich
Benötigte Unterlagen
- entwerteter Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- EVB-Referenznummer als Versicherungsbestätigung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- Bankverbindung (siehe hierzu die Erläuterung zum SEPA-Lastschriftmandat)
- evtl. Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten
- ggfls. Kennzeichenschilder
Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges ohne Teilnahme am Lastschriftverfahren für die KFZ-Steuer ist nicht möglich.
Vordruck zum SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Zulassung) öffnen
Sie können sich bei der Zulassung eines Fahrzeuges durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Vordruck zur Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde öffnen
Zuständige Abteilung
Kfz-ZulassungsangelegenheitenRheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: zulassungsbehoerde@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 686-4510 Fax: 02161 25-6119
weitere Informationen...
Weiterführende Informationen
Bitte beachten Sie, dass Ihr Fahrzeug aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nur zugelassen werden kann, wenn keine Rückstände (Gebühren oder Auslagen) aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bei der Stadtkasse der Stadt Mönchengladbach mehr offen sind. Sollten derartige Forderungen gegen Sie bestehen, nehmen Sie bitte vor dem Besuch der KFZ- Zulassungsstelle umgehend und unmittelbar Kontakt zur Stadtkasse auf.
Kontaktdaten der Stadtkasse: per E-Mail Stadtkasse@moenchengladbach.de oder per Telefon 02161-252700.