KFZ Umschreibung eines nicht mehr angemeldeten Fahrzeuges aus dem Zulassungsbezirk
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kfz online umzumelden.
Hierfür benötigen Sie:
- ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
- ein Smartphone mit kostenloser 'AusweisApp' (alternativ ein Kartenlesegerät)
- ein Konto der BundID
Sollten Sie für Ihren Online-Ausweis die PIN vergessen oder den PIN-Brief verloren haben, vereinbaren Sie einen Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten -> Pass- und Ausweisangelegenheiten).
Der Bewohnerparkausweis berechtigt Sie zwar zum Parken in der Sonderparkzone, dies bedeutet jedoch nicht, dass Ihnen automatisch jederzeit ein Parkplatz zur Verfügung stehen muss oder dass ein spezieller Stellplatz für Sie reserviert wird. Außerdem ist der Ausweis nur für ein einzelnes Fahrzeug gültig und darf nur für dieses verwendet werden.
Weitere Voraussetzungen sind je nach gewünschter Dienstleistung individuell (z. B. eVB-Nr, gültige Hauptuntersuchung, Zulassungsbescheinigung Teil I / Teil II sowie ggf. Stempelplaketten mit Sicherheitscodes).
Sie können die KFZ Ummeldung online mit elektronischen Bezahlfunktionen (Paypal, Kreditkarte, Giropay/Paydirekt) beantragen.
Weiterführende Informationen zum Online-Dienst finden Sie unter Formulare/Dokumente "i-KfZ Anleitung und Beschreibung (Stadt Mönchengladbach)".
Eine Ummeldung in der Zulassungsstelle muss in jedem Fall weiterhin vorgenommen werden und bleibt auch bei der Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens gebührenpflichtig.Wird das Fahrzeug allerdings außer Betrieb gesetzt ist die Beibehaltung des Kennzeichens nicht mehr möglich.
Erforderliche Unterlagen
- entwerteter Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- EVB-Referenznummer als Versicherungsbestätigung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- Bankverbindung (siehe hierzu die Erläuterung zum SEPA-Lastschriftmandat)
- evtl. Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten
- ggfls. Kennzeichenschilder
Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges ohne Teilnahme am Lastschriftverfahren für die KFZ-Steuer ist nicht möglich.
Vordruck zum SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Zulassung) öffnen
Sie können sich bei der Zulassung eines Fahrzeuges durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Vordruck zur Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde öffnen
Allgemeine Informationen
Weiterführende Informationen
Bitte beachten Sie, dass Ihr Fahrzeug aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nur zugelassen werden kann, wenn keine Rückstände (Gebühren oder Auslagen) aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bei der Stadtkasse der Stadt Mönchengladbach mehr offen sind. Sollten derartige Forderungen gegen Sie bestehen, nehmen Sie bitte vor dem Besuch der KFZ- Zulassungsstelle umgehend und unmittelbar Kontakt zur Stadtkasse auf.
Kontaktdaten der Stadtkasse: per E-Mail Stadtkasse@moenchengladbach.de oder per Telefon 02161-252700.
Falls Ihre Personendaten mit einer Auskunftssperre belegt sind, kann es bei der Bearbeitung Ihres Vorgangs zu Verzögerungen kommen. Sie müssen dem Zugriff erst schriftlich zustimmen (unter Formulare / Dokumente: "Erklärung zur Auskunftssperre") oder eine aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage) vorlegen.
Fristen, Dauer und Gebühren
Bearbeitungsdauer
Nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen / Informationen sofort.
Kosten
Es fallen Gebühren an.
Sämtliche anfallenden Gebühren können online oder am Kassenautomaten in der Zulassungsstelle bezahlt werden. An dem Automaten kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden.
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Zuständige Abteilung
Kfz-ZulassungsangelegenheitenRheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: zulassungsbehoerde@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 686-4510
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