Zulassung von neuen EU-Fahrzeugen oder aus dem Ausland importierten Neu- oder Gebrauchtfahrzeugen
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Bei der Zulassung von neuen EU-Fahrzeugen oder aus dem Ausland importierten Neu- oder Gebrauchtfahrzeugen erfragen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen und die Vorgehensweise in jedem Fall vorab telefonisch unter 02161/686 4510. In der Regel wird zudem eine Vorführung des Fahrzeuges erforderlich sein. Diese kann bis 30 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeit der Zulassungsstelle vor Ort erfolgen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.
Erforderliche Unterlagen
Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges ohne Teilnahme am Lastschriftverfahren für die KFZ-Steuer ist nicht möglich.
Vordruck zum SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Zulassung) öffnen
Sie können sich bei der Zulassung eines Fahrzeuges durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Vordruck zur Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde öffnen
Allgemeine Informationen
Eine Ummeldung in der Zulassungsstelle muss in jedem Fall weiterhin vorgenommen werden und bleibt auch bei der Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens gebührenpflichtig. Wird das Fahrzeug allerdings außer Betrieb gesetzt ist die Beibehaltung des Kennzeichens nicht mehr möglich.
Weiterführende Informationen
Bitte beachten Sie, dass Ihr Fahrzeug aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nur zugelassen werden kann, wenn keine Rückstände (Gebühren oder Auslagen) aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bei der Stadtkasse der Stadt Mönchengladbach mehr offen sind. Sollten derartige Forderungen gegen Sie bestehen, nehmen Sie bitte vor dem Besuch der KFZ- Zulassungsstelle umgehend und unmittelbar Kontakt zur Stadtkasse auf.
Kontaktdaten der Stadtkasse: per E-Mail Stadtkasse@moenchengladbach.de oder per Telefon 02161-252700.
Zuständige Abteilung
Kfz-ZulassungsangelegenheitenRheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: zulassungsbehoerde@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 686-4510
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