Bitte beachten Sie, dass die Verwaltungsgebäude weiterhin nur mit einem zuvor vereinbarten Termin besucht werden können.
Wiederzulassung auf den bisherigen Halter
Die Wiederzulassung auf den gleichen Halter entspricht einer normalen Zulassung.
Liegt die Außerbetriebsetzung länger als 7 Jahre zurück und die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sind nicht mehr vorhanden, muss eine Abnahme des Fahrzeuges nach §21 StVZO erfolgen.
Nutzen Sie unsere Online-Services:
Online-Terminvereinbarung
Ab dem 01.07.2020 können Sie online Termine für Ihre Kfz-Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten vereinbaren.
Online-Terminvereinbarung starten
Zulassung online
Unter "Zulassung online" können Sie ein Wunschkennzeichen reservieren oder von der Möglichkeit der sogenannten medienbruchfreien internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz), Stand Stufe 3, Gebrauch machen.
Auskunft Leasingbrief online
Unter "Auskunft Leasingbrief online" können Sie prüfen, ob eine an uns per Post verschickte Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bereits bei der Zulassungsbehörde eingegangen ist.
Benötigte Unterlagen
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Entwerteter Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- ggfls. Kennzeichenschilder
- EVB-Referenznummer als Versicherungsbestätigung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
- Bankverbindung (siehe hierzu die Erläuterung zum SEPA-Lastschriftmandat)
- evtl. Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten
Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges ohne Teilnahme am Lastschriftverfahren für die KFZ-Steuer ist nicht möglich.
Vordruck zum SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Zulassung) öffnen
Sie können sich bei der Zulassung eines Fahrzeuges durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Vordruck zur Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde öffnen
Zuständige Abteilung
Kfz-ZulassungsangelegenheitenRheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: zulassungsbehoerde@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 686-4510 Fax: 02161 25-6119
weitere Informationen...
Weiterführende Informationen
Bitte beachten Sie, dass Ihr Fahrzeug aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nur zugelassen werden kann, wenn keine Rückstände (Gebühren oder Auslagen) aus vorausgegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bei der Stadtkasse der Stadt Mönchengladbach mehr offen sind. Sollten derartige Forderungen gegen Sie bestehen, nehmen Sie bitte vor dem Besuch der KFZ- Zulassungsstelle umgehend und unmittelbar Kontakt zur Stadtkasse auf.
Kontaktdaten der Stadtkasse: per E-Mail Stadtkasse@moenchengladbach.de oder per Telefon 02161-252700.