Arbeitsstellen auf öffentlichen Straßen (Straßenverkehrsrechtliche Anordnung)
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Durchführung von Arbeitsstellen an Straßen:
- Straßenbauarbeiten
- Kanalbauarbeiten
- Arbeiten an Versorgungsleitungen im öffentl. Verkehrsraum (Strom, Gas, Wasser, Telekom)
Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken, müssen die Unternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans von der Straßenverkehrsbehörde eine förmliche Anordnung einholen, wie ihre Arbeitsstelle auszuschildern und abzusichern ist.
Erforderliche Unterlagen
Notwendige Unterlagen
Antrag gemäß RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) mit folgenden Angaben:
- Art der Arbeit
- Auftraggeber
- Straße/Ort der Arbeitsstelle
- Ausmaß der Arbeitsstelle
- Beginn und Dauer der Arbeiten
- Beschilderung/ Absicherung der Arbeitsstelle
- Name, Anschrift, Telefonnummer des Verantwortlichen
Allgemeine Informationen
Weiterführende Informationen
Rechtliche Grundlagen:
§ 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
24,00 Euro im vereinfachten Verfahren
68,00 Euro ohne Ortstermin
184,00 Euro mit Ortstermin
282,00 Euro mit Verkehrszeichenplan
Zuständige Abteilung
VerkehrslenkungBerliner Platz 12
41061 Mönchengladbach
E-Mail: verkehrslenkung@moenchengladbach.de
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