Ausnahmegenehmigung zum Parken bei Wohnungsumzügen (Halteverbot Umzug)
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Wenn Sie umziehen möchten, können Sie eine Ausnahmegenehmigung für das Aufstellen von Haltverbotsschildern vor dem Haus beantragen. Die Haltverbotsschilder sind von Ihnen selbst zu besorgen und müssen mindestens 4 Kalendertage vor dem Umzug aufgestellt werden. Des Weiteren können bei Umzügen Ausnahmegenehmigungen zum Parken z.B. in Fußgängerzonen oder in bereits bestehenden Haltverbotsbereichen beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
Förmlicher Antrag, den Sie als Online-Antrag einreichen können.
Falls Sie eine persönliche Beratung bei den zuständigen Sachbearbeiter/innen benötigen, können Sie online einen Termin vereinbaren oder sich telefonisch unter den oben aufgeführten Telefonnummern melden.
Allgemeine Informationen
Weiterführende Informationen
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
- Haltverbotsschilder müssen mindestens 4 Kalendertage vor dem Umzug aufgestellt werden
- Ausnahmegenehmigungen bei Umzügen zum Parken:
(z.B. in Fußgängerzonen, in bereits bestehenden Haltverbotsbereichen oder auf Gehwegen)
Der Antrag ist wegen möglicher externer Postlaufzeiten mindestens 4 Wochen vor dem Umzug schriftlich zu stellen. - Ihre Schilder müssen Sie nach Erhalt der Genehmigung bei einer Schildervermietung kostenpflichtig mieten.
Bearbeitungsdauer
Sofort, nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen.
Kosten
24,00 Euro bis zu drei Tagen
36,00 Euro bis zu 7 Tagen
60,00 Euro bis zu 14 Tagen
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Zuständige Abteilungen
Maßnahmen
Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
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Erlaubnisse nach der StVO
Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach E-Mail: ausnahmen-stvo@moenchengladbach.de
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