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Ausnahmegenehmigung zum Parken bei Wohnungsumzügen
Für Wohnungsumzüge können Ausnahmegenehmigungen beantragt werden, um Haltverbotsschilder aufzustellen, oder um in Haltverbotsbereichen, Fußgängerzonen etc. zu parken.
Wenn Sie umziehen möchten, können Sie eine Ausnahmegenehmigung für das Aufstellen von Haltverbotsschildern vor dem Haus beantragen. Die Haltverbotsschilder sind von Ihnen selbst zu besorgen und müssen mindestens 4 Kalendertage vor dem Umzug aufgestellt werden. Des Weiteren können bei Umzügen Ausnahmegenehmigungen zum Parken z.B. in Fußgängerzonen oder in bereits bestehenden Haltverbotsbereichen beantragt werden.
Formulare
Gebühren
24,00 Euro bis zu drei Tagen
36,00 Euro bis zu 7 Tagen
60,00 Euro bis zu 14 Tagen
Benötigte Unterlagen
Förmlicher Antrag, den Sie bei den oben aufgeführten Ansprechpartnern erhalten oder über den Link auf dieser Seite als Fomular laden können.
Fristen
- Haltverbotsschilder müssen mindestens 4 Kalendertage vor dem Umzug aufgestellt werden
- Ausnahmegenehmigungen bei Umzügen zum Parken:
(z.B. in Fußgängerzonen, in bereits bestehenden Haltverbotsbereichen oder auf Gehwegen)
Der Antrag ist wegen möglicher externer Postlaufzeiten mindestens 4 Wochen vor dem Umzug schriftlich zu stellen. - Ihre Schilder müssen Sie nach Erhalt der Genehmigung bei einer Schildervermietung kostenpflichtig mieten. (Eine Liste regionaler Vermietungen erhalten Sie mit Ihren Unterlagen.)
Rechtsgrundlagen
- § 46 Straßenverkehrsordnung
Zuständige Abteilungen
Maßnahmen
Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
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Erlaubnisse nach der StVO
Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach E-Mail: ausnahmen-stvo@moenchengladbach.de Tel.: 02161 25-6268 Fax: 02161 25-6291
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