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Ausnahmegenehmigung zum Parken bei Wohnungsumzügen (Halteverbot Umzug)

Für Wohnungsumzüge können Ausnahmegenehmigungen (Halteverbot) beantragt werden, um Haltverbotsschilder aufzustellen oder um in Haltverbotsbereichen, Fußgängerzonen etc. zu parken.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Wenn Sie umziehen möchten, können Sie eine Ausnahmegenehmigung für das Aufstellen von Haltverbotsschildern vor dem Haus beantragen. Die Haltverbotsschilder sind von Ihnen selbst zu besorgen und müssen mindestens 4 Kalendertage vor dem Umzug aufgestellt werden. Des Weiteren können bei Umzügen Ausnahmegenehmigungen zum Parken z.B. in Fußgängerzonen oder in bereits bestehenden Haltverbotsbereichen beantragt werden. 

Erforderliche Unterlagen

Förmlicher Antrag, den Sie als Online-Antrag einreichen können.

Falls Sie eine persönliche Beratung bei den zuständigen Sachbearbeiter/innen benötigen, können Sie online einen Termin vereinbaren oder sich telefonisch unter den oben aufgeführten Telefonnummern melden.

Allgemeine Informationen

Weiterführende Informationen

Zugezogen - Moenchengladbach

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

  • Haltverbotsschilder müssen mindestens 4 Kalendertage vor dem Umzug aufgestellt werden
  • Ausnahmegenehmigungen bei Umzügen zum Parken:
    (z.B. in Fußgängerzonen, in bereits bestehenden Haltverbotsbereichen oder auf Gehwegen)
    Der Antrag ist wegen möglicher externer Postlaufzeiten mindestens 4 Wochen vor dem Umzug schriftlich zu stellen.
  • Ihre Schilder müssen Sie nach Erhalt der Genehmigung bei einer Schildervermietung kostenpflichtig mieten. 

Bearbeitungsdauer

Sofort, nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen.

Kosten

24,00 Euro bis zu drei Tagen
36,00 Euro bis zu 7 Tagen
60,00 Euro bis zu 14 Tagen

Formulare, Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Zuständige Abteilungen

Maßnahmen
Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
weitere Informationen...

Erlaubnisse nach der StVO
Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: ausnahmen-stvo@moenchengladbach.de
weitere Informationen...

Ausnahmegenehmigung zum Parken bei Wohnungsumzügen (Halteverbot Umzug)

Wenn Sie umziehen möchten, können Sie eine Ausnahmegenehmigung für das Aufstellen von Haltverbotsschildern vor dem Haus beantragen. Die Haltverbotsschilder sind von Ihnen selbst zu besorgen und müssen mindestens 4 Kalendertage vor dem Umzug aufgestellt werden. Des Weiteren können bei Umzügen Ausnahmegenehmigungen zum Parken z.B. in Fußgängerzonen oder in bereits bestehenden Haltverbotsbereichen beantragt werden. 

Förmlicher Antrag, den Sie als Online-Antrag einreichen können.

Falls Sie eine persönliche Beratung bei den zuständigen Sachbearbeiter/innen benötigen, können Sie online einen Termin vereinbaren oder sich telefonisch unter den oben aufgeführten Telefonnummern melden.

24,00 Euro bis zu drei Tagen
36,00 Euro bis zu 7 Tagen
60,00 Euro bis zu 14 Tagen

Umzug, Halteverbot, Ausnahmegenehmigung, Halteverbotszone, neues Zuhause, Zugezogen, Ausnahmegenehmigung zum Parken bei Wohnungsumzügen
https://formulare-extern.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/619ce6b4d533435b394f1637
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Anschrift
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