Straßennutzung
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
1. Erteilung von Erlaubnissen bei übermäßiger Straßenbenutzung bei
- Fest- und Traditionsumzügen
- Sportveranstaltungen
2. Anzeigepflichtige Brauchtumsveranstaltungen
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis.
Der Erlaubnis bedürfen insbesondere:
- Schützenumzüge
- Karnevalsumzüge
- Sportveranstaltungen, wie z. B. Radveranstaltungen, Wanderungen, Laufveranstaltungen, motorsportliche Veranstaltungen
Brauchtumsveranstaltungen
Örtliche Brauchtumsveranstaltungen, wie z. B. Prozessionen oder Martinszüge, bedürfen zwar keiner Erlaubnis, müssen aber in jedem Fall dem Ordnungsamt schriftlich angezeigt werden. Von hier aus werden dann Polizei, Verkehrsbetriebe und ggf. andere Stellen über die jeweilige Veranstaltung informiert.
Erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag per Email an ausnahmen-stvo@moenchengladbach.de, 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
- Nachweis über den Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Beifügung von Plänen und Wegstreckendarstellungen
- Beifügen der Veranstaltererklärung (Bitte unterschreiben!)
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
Anträge für anzeigepflichtige Brauchtumsveranstaltungen sind mindestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Ordnungsamt zu stellen.
Kosten
Die Gebühren variieren je nach Sachverhalt zwischen 61,00 Euro und 1.228,00 Euro (je nach Größe der Veranstaltung sowie Verwaltungsaufwand).
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
- § 29 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Zuständige Abteilung
Erlaubnisse nach der StVORheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: ausnahmen-stvo@moenchengladbach.de
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