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Straßennutzung

Am 08. und 09.10.2026 zieht die Kfz–Zulassungs- und Führerscheinstelle an den neuen Standort Alsstraße 126, 41063 Mönchengladbach und ist daher an den beiden Tagen nicht erreichbar.

Ab dem 12.10.2026 werden alle Dienstleistungen nur noch am neuen Standort bearbeitet.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

1. Erteilung von Erlaubnissen bei übermäßiger Straßenbenutzung bei

  •     Fest- und Traditionsumzügen
  •     Sportveranstaltungen

2. Anzeigepflichtige Brauchtumsveranstaltungen

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis.
Der Erlaubnis bedürfen insbesondere:

  • Schützenumzüge
  • Karnevalsumzüge
  • Sportveranstaltungen, wie z. B. Radveranstaltungen, Wanderungen, Laufveranstaltungen, motorsportliche Veranstaltungen

Brauchtumsveranstaltungen

Örtliche Brauchtumsveranstaltungen, wie z. B. Prozessionen oder Martinszüge, bedürfen zwar keiner Erlaubnis, müssen aber in jedem Fall dem Ordnungsamt schriftlich angezeigt werden. Von hier aus werden dann Polizei, Verkehrsbetriebe und ggf. andere Stellen über die jeweilige Veranstaltung informiert.

Erforderliche Unterlagen

  1. Formloser Antrag per Email an ausnahmen-stvo@moenchengladbach.de, 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
  2. Nachweis über den Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung
  3. Beifügung von Plänen und Wegstreckendarstellungen
  4. Beifügen der Veranstaltererklärung (Bitte unterschreiben!)

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Anträge für anzeigepflichtige Brauchtumsveranstaltungen sind mindestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Ordnungsamt zu stellen.

Kosten

Die Gebühren variieren je nach Sachverhalt zwischen 61,00 Euro und 1.228,00 Euro (je nach Größe der Veranstaltung sowie Verwaltungsaufwand).

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

  • § 29 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Zuständige Abteilungen

Erlaubnisse nach der StVO
Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: ausnahmen-stvo@moenchengladbach.de
weitere Informationen...

Kfz-Zulassungsangelegenheiten
Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: zulassungsbehoerde@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-0
weitere Informationen...