Führerscheinangelegenheiten
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Die Beantragung von Führerscheinen, Fahrerkarten oder Personenbeförderungsscheinen ist ausschließlich mit Termin möglich.
Sie können sich bei der Beantragung eines Führerscheins o.ä. durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Vordruck zur Vollmacht zur Vorlage bei der Führerscheinstelle öffnen
Allgemeine Informationen
Falls Ihre Personendaten mit einer Auskunftsperre belegt sind, kann es bei der Bearbeitung Ihres Vorgangs zu Verzögerungen kommen. Sie müssen dem Zugriff erst schriftlich zustimmen (siehe hierzu unter Formulare/Dokumente: "Erklärung zur Auskunftsperre") oder eine aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage) vorlegen.
Formulare, Dokumente
Zuständige Abteilung
FührerscheinangelegenheitenRheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 686-4510 Fax: 02161 25-6119
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