Bitte beachten!
Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Infektionsschutz- und Abstandregeln ist das Betreten von Verwaltungsgebäuden nur eingeschränkt möglich. Sie benötigen nach wie vor einen zuvor vereinbarten Termin.
Aus Hygiene- und Infektionsschutzgründen bitten wir Sie, zu Vorsprachen einen eigenen Stift mitzubringen!
Auszug aus der Fahrerlaubnisdatei / Fahreignungsregister
- Auszug aus dem Führerscheinregister
- Führerscheinkartei
Fahrerlaubnisinhaber, die beim Erwerb ihres Führerscheines in Mönchengladbach oder Rheydt (vor dem 01.01.1975) wohnhaft waren, benötigen einen Auszug aus der Fahrerlaubnisdatei, wenn sie bei einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ihren Führerschein in einen EU-Kartenführerschein umtauschen möchten.
Fahrerlaubnisinhaber, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 01.01.1975 erworben haben und in Wickrath wohnten, wenden sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde des Kreises Neuss (Tel.: (02131) 928-9050).
Wie erhalte ich diesen Auszug aus der Fahrerlaubnisdatei?
Der notwendige Auszug kann hier telefonisch angefordert werden.
Selbstverständlich kann er auch schriftlich per Email oder per Fax (0 21 61- 25 6119) angefordert werden. In einem solchen Fall ist es jedoch unbedingt erforderlich, dass das Geburtsdatum und ggfls. der Geburtsname bzw. andere frühere Namen angegeben werden, da anderenfalls kein Zugriff auf die Daten möglich ist.
Der beantragte Auszug aus dem Fahrerlaubnisregister wird dann an die jetzt zuständige Fahrerlaubnisbehörde gesandt.
Gebühren
Die Zusendung an Behörden ist gebührenfrei.
Benötigte Unterlagen
- Angabe der vollständigen Personalien (Name, Adresse)
- Geburtsdatum
- evtl. Geburtsname
- evtl. andere frühere Namen
Rechtsgrundlagen
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
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Zuständige Abteilung
FührerscheinangelegenheitenRheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 686-4510 Fax: 02161 25-6119
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