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Internationaler Führerschein

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Allgemein ist ein internationaler Führerschein nur noch in seltenen Fällen notwendig. Für Fahrten in Staaten, die nicht der EU oder dem EWR angehören, ist die Ausstellung eines internationalen Führerscheins jedoch ratsam. Da es sich hierbei um eine Übersetzung des nationalen Führerscheins handelt, ist es erforderlich, beide Führerscheine mitzuführen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles Lichtbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 mm x 45 mm)
  • EU-Kartenführerschein (notwendig seit dem 01.09.2002), falls noch nicht vorhanden, muss er beantragt werden. (siehe Führerscheinumtausch)

Allgemeine Informationen

Der internationale Führerschein wird sofort ausgehändigt.

Die Gültigkeit beträgt 3 Jahre.

Fristen, Dauer und Gebühren

Kosten

Die Gebühren variieren und sind im Einzelfall zu erfragen.

Für sämtliche anfallenden Gebühren steht ein Kassenautomat zur Verfügung. An diesem kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden.  

Formulare, Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

  • § 25a Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Zuständige Abteilung

Führerscheinangelegenheiten
Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 686-4510
Fax: 02161 25-6119
weitere Informationen...
Internationaler Führerschein

Allgemein ist ein internationaler Führerschein nur noch in seltenen Fällen notwendig. Für Fahrten in Staaten, die nicht der EU oder dem EWR angehören, ist die Ausstellung eines internationalen Führerscheins jedoch ratsam. Da es sich hierbei um eine Übersetzung des nationalen Führerscheins handelt, ist es erforderlich, beide Führerscheine mitzuführen.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles Lichtbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 mm x 45 mm)
  • EU-Kartenführerschein (notwendig seit dem 01.09.2002), falls noch nicht vorhanden, muss er beantragt werden. (siehe Führerscheinumtausch)

Die Gebühren variieren und sind im Einzelfall zu erfragen.

Für sämtliche anfallenden Gebühren steht ein Kassenautomat zur Verfügung. An diesem kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden.  

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https://service.moenchengladbach.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2136/show
Führerscheinangelegenheiten
Anschrift
Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
Telefon
02161 686-4510
Fax
02161 25-6119