Wartungsarbeiten
Servicekonto.NRW: Ausfallzeiten am Montag (19.04.2021) zwischen 10 Uhr und 11 Uhr wegen Software-Updates erwartet.
Betroffen sind nur Dienste, die eine Authentifizierung mit dem Servicekonto.NRW benötigen.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Bitte beachten Sie, dass die Verwaltungsgebäude weiterhin nur mit einem zuvor vereinbarten Termin besucht werden können.
Internationaler Führerschein
Allgemein ist ein internationaler Führerschein nur noch in seltenen Fällen notwendig. Für Fahrten in Staaten, die nicht der EU oder dem EWR angehören, ist die Ausstellung eines internationalen Führerscheins jedoch ratsam. Da es sich hierbei um eine Übersetzung des nationalen Führerscheins handelt, ist es erforderlich, beide Führerscheine mitzuführen.
Gebühren
Die Gebühren variieren und sind im Einzelfall zu erfragen.
Für sämtliche anfallenden Gebühren steht ein Kassenautomat zur Verfügung. An diesem kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles Lichtbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 mm x 45 mm)
- EU-Kartenführerschein (notwendig seit dem 01.09.2002), falls noch nicht vorhanden, muss er beantragt werden. (siehe Führerscheinumtausch)
Rechtsgrundlagen
- § 25a Fahrerlaubnis-Verordnung
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Hinweise und Besonderheiten
Ihren neuen Führerschein können Sie ca. 6 Wochen nach Antragstellung bei der Führerscheinstelle abholen.
Die Gültigkeit beträgt 3 Jahre.
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Zuständige Abteilung
FührerscheinangelegenheitenRheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 686-4510 Fax: 02161 25-6119
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