Internationaler Führerschein
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Allgemein ist ein internationaler Führerschein nur noch in seltenen Fällen notwendig. Für Fahrten in Staaten, die nicht der EU oder dem EWR angehören, ist die Ausstellung eines internationalen Führerscheins jedoch ratsam. Da es sich hierbei um eine Übersetzung des nationalen Führerscheins handelt, ist es erforderlich, beide Führerscheine mitzuführen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles Lichtbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 mm x 45 mm)
- EU-Kartenführerschein (notwendig seit dem 01.09.2002), falls noch nicht vorhanden, muss er beantragt werden. (siehe Führerscheinumtausch)
Allgemeine Informationen
Der internationale Führerschein wird sofort ausgehändigt.
Die Gültigkeit beträgt 3 Jahre.
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
Die Gebühren variieren und sind im Einzelfall zu erfragen.
Für sämtliche anfallenden Gebühren steht ein Kassenautomat zur Verfügung. An diesem kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden.
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
- § 25a Fahrerlaubnis-Verordnung
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Zuständige Abteilung
FührerscheinangelegenheitenRheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 686-4510 Fax: 02161 25-6119
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