Bitte beachten!
Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Infektionsschutz- und Abstandregeln ist das Betreten von Verwaltungsgebäuden nur eingeschränkt möglich. Sie benötigen nach wie vor einen zuvor vereinbarten Termin.
Aus Hygiene- und Infektionsschutzgründen bitten wir Sie, zu Vorsprachen einen eigenen Stift mitzubringen!
Internationaler Führerschein
Allgemein ist ein internationaler Führerschein nur noch in seltenen Fällen notwendig. Für Fahrten in Staaten, die nicht der EU oder dem EWR angehören, ist die Ausstellung eines internationalen Führerscheins jedoch ratsam. Da es sich hierbei um eine Übersetzung des nationalen Führerscheins handelt, ist es erforderlich, beide Führerscheine mitzuführen.
Gebühren
Die Gebühren variieren und sind im Einzelfall zu erfragen.
Für sämtliche anfallenden Gebühren steht ein Kassenautomat zur Verfügung. An diesem kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles Lichtbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 mm x 45 mm)
- EU-Kartenführerschein (notwendig seit dem 01.09.2002), falls noch nicht vorhanden, muss er beantragt werden. (siehe Führerscheinumtausch)
Rechtsgrundlagen
- § 25a Fahrerlaubnis-Verordnung
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Hinweise und Besonderheiten
Ihren neuen Führerschein können Sie ca. 6 Wochen nach Antragstellung bei der Führerscheinstelle abholen.
Die Gültigkeit beträgt 3 Jahre.
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Zuständige Abteilung
FührerscheinangelegenheitenRheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 686-4510 Fax: 02161 25-6119
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