Bitte beachten!
Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Infektionsschutz- und Abstandregeln ist das Betreten von Verwaltungsgebäuden nur eingeschränkt möglich. Sie benötigen nach wie vor einen zuvor vereinbarten Termin.
Aus Hygiene- und Infektionsschutzgründen bitten wir Sie, zu Vorsprachen einen eigenen Stift mitzubringen!
Fahrerlaubnis, Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Inhaber einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis haben die Möglichkeit, die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis zu beantragen. Unter welchen Voraussetzungen ausländische Führerscheine in Deutschland Gültigkeit haben und welche Unterlagen für eine Umschreibung im Einzelnen benötigt werden, kann immer nur anhand des jeweiligen Einzelfalles geklärt werden.
Benötigte Unterlagen
- Reisepass
- ein aktuelles Lichtbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch - 35 mm x 45 mm)
- Original Ihres Führerscheines mit einer Übersetzung eines amtl. anerkannten Dolmetschers oder des ADAC
- Je nach Einzelfall sind evtl. weitere Unterlagen notwendig. Hierüber werden Sie bei Ihrer Vorsprache unterrichtet.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz
- Fahrerlaubnis-Verordnung
- Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Hinweise und Besonderheiten
Falls Ihre Personendaten mit einer Auskunftssperre belegt sind, kann es bei der Bearbeitung Ihres Vorgangs zu Verzögerungen kommen. Sie müssen dem Zugriff erst schriftlich zustimmen (Download Vordruck) oder eine aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage) vorlegen.
Downloads
Zuständige Abteilung
FührerscheinangelegenheitenRheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 686-4510 Fax: 02161 25-6119
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