Führerschein (Ersatz)
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Es wird empfohlen, mit der Antragstellung einige Tage zu warten, da sich verlorene Führerscheine erfahrungsgemäß oftmals nach wenigen Tagen wiederfinden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass bzw. bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung
- ein aktuelles Lichtbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 mm x 45 mm)
- Sofern Ihr Führerschein nicht in Mönchengladbach ausgestellt wurde, ist von Ihnen zuvor bei der Ihren Führerschein ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde ein Auszug aus der dortigen Fahrerlaubnisdatei zu beantragen, den Sie an die Nr. 02161/25 6119 faxen lassen können.
Allgemeine Informationen
Falls Ihre Personendaten mit einer Auskunftssperre belegt sind, kann es bei der Bearbeitung Ihres Vorgangs zu Verzögerungen kommen. Sie müssen dem Zugriff erst schriftlich zustimmen (Download Vordruck) oder eine aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage) vorlegen.
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz
- Fahrerlaubnis-Verordnung
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Zuständige Abteilung
FührerscheinangelegenheitenRheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 686-4510 Fax: 02161 25-6119
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