Hinweis
In einigen Formularen kann es derzeit zu Fehlern kommen (Bezahl-Funktion, Upload-Funktion). Wir arbeiten mit Hochdruck an der Fehlerbehebung und bitten um Ihr Verständnis!
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Bitte beachten!
Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Infektionsschutz- und Abstandregeln ist das Betreten von Verwaltungsgebäuden nur eingeschränkt möglich. Sie benötigen nach wie vor einen zuvor vereinbarten Termin.
Aus Hygiene- und Infektionsschutzgründen bitten wir Sie, zu Vorsprachen einen eigenen Stift mitzubringen!
Führerschein (Ersatz)
Es wird empfohlen, mit der Antragstellung einige Tage zu warten, da sich verlorene Führerscheine erfahrungsgemäß oftmals nach wenigen Tagen wiederfinden.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass bzw. bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung
- ein aktuelles Lichtbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 mm x 45 mm)
- Sofern Ihr Führerschein nicht in Mönchengladbach ausgestellt wurde, ist von Ihnen zuvor bei der Ihren Führerschein ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde ein Auszug aus der dortigen Fahrerlaubnisdatei zu beantragen, den Sie an die Nr. 02161/25 6119 faxen lassen können.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz
- Fahrerlaubnis-Verordnung
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Hinweise und Besonderheiten
Falls Ihre Personendaten mit einer Auskunftssperre belegt sind, kann es bei der Bearbeitung Ihres Vorgangs zu Verzögerungen kommen. Sie müssen dem Zugriff erst schriftlich zustimmen (Download Vordruck) oder eine aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage) vorlegen.
Downloads
Zuständige Abteilung
FührerscheinangelegenheitenRheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 686-4510 Fax: 02161 25-6119
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