Fahrerkarte für digitale Fahrtenschreiber
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Die Fahrerkarte ersetzt die bisherigen Tachoscheiben für Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als acht Fahrgastplätzen, auf denen Lenk- und Ruhezeiten aufgezeichnet werden.
Vorteil der Fahrerkarte ist, dass die Fahrer nicht wie bisher eine Sammlung von Tachoscheiben, die immer nur einen Tag gelten, mitführen müssen. In dem auf der Fahrerkarte vorhandenen Chip werden automatisch die Lenk- und Ruhezeiten für die letzten 28 Tage gespeichert.
Voraussetzungen
EU-Kartenführerschein mit einer der folgenden Klassen:
- (B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE)
- Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich der Fahrerlaubnisbehörde
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles Lichtbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch - 35mm x 45mm)
Allgemeine Informationen
Falls Ihre Personendaten mit einer Auskunftssperre belegt sind, kann es bei der Bearbeitung Ihres Vorgangs zu Verzögerungen kommen. Sie müssen dem Zugriff erst schriftlich zustimmen (Download Vordruck) oder eine aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage) vorlegen.
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
41,00 EUR
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (EGKontrollRV)
- Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung-FpersV)
Zuständige Abteilung
FührerscheinangelegenheitenRheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 686-4510 Fax: 02161 25-6119
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