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Fahrerkarte für digitale Fahrtenschreiber
Die Fahrerkarte ersetzt die bisherigen Tachoscheiben für Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als acht Fahrgastplätzen, auf denen Lenk- und Ruhezeiten aufgezeichnet werden.
Vorteil der Fahrerkarte ist, dass die Fahrer nicht wie bisher eine Sammlung von Tachoscheiben, die immer nur einen Tag gelten, mitführen müssen. In dem auf der Fahrerkarte vorhandenen Chip werden automatisch die Lenk- und Ruhezeiten für die letzten 28 Tage gespeichert.
Voraussetzungen
EU-Kartenführerschein mit einer der folgenden Klassen:
- (B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE)
- Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich der Fahrerlaubnisbehörde
Gebühren
41,00 EUR
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles Lichtbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch - 35mm x 45mm)
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (EGKontrollRV)
- Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung-FpersV)
Hinweise und Besonderheiten
Falls Ihre Personendaten mit einer Auskunftssperre belegt sind, kann es bei der Bearbeitung Ihres Vorgangs zu Verzögerungen kommen. Sie müssen dem Zugriff erst schriftlich zustimmen (Download Vordruck) oder eine aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage) vorlegen.
Downloads
Zuständige Abteilung
FührerscheinangelegenheitenRheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 686-4510 Fax: 02161 25-6119
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