Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen führen möchte, benötigt eine zusätzliche Erlaubnis, nämlich die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein), wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden.
Voraussetzungen
Der Erwerb dieser besonderen Erlaubnis ist möglich, wenn u.a. folgende persönliche Voraussetzung erfüllt ist:
- Vollendung des 21. Lebensjahres und Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse -B- seit mindestens zwei Jahren oder zwei Jahre innerhalb der letzten 5 Jahre
- Vollendung des 19. Lebensjahres bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen und Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse -B- seit mindestens einem Jahr oder ein Jahr innerhalb der letzten 5 Jahre
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Eine gültige deutsche, EU- oder EWR-Fahrerlaubnis (EWR = Europäischer Wirtschaftsraum), die für das jeweilige Fahrzeug erforderlich ist
- Polizeiliches Führungszeugnis für Behörden (Gültigkeit 3 Monate). Es kann bei der Antragstellung hier für Sie beantragt werden oder im Vorfeld von Ihnen bei der Meldestelle des Bürgerservices
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
- Augenärztliches Gutachten
- Leistungspsychologisches Gutachten
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe, wenn die Fahrerlaubnis auch für Krankenkraftwagen gelten soll
Für Taxen gilt zusätzlich:
- Nachweis einer abgelegten Ortskenntnisprüfung für das Gebiet, in dem Beförderungspflicht besteht, soweit die Fahrerlaubnis gilt
Die Ortkenntnisprüfung für Mönchengladbach ist bei der Taxi-Zentrale e. G. abzulegen.
Allgemeine Informationen
Falls Ihre Personendaten mit einer Auskunftssperre belegt sind, kann es bei der Bearbeitung Ihres Vorgangs zu Verzögerungen kommen. Sie müssen dem Zugriff erst schriftlich zustimmen (Download Vordruck) oder eine aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage) vorlegen.
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
Die Gebühren sind individuell verschieden und im Einzelfall zu erfragen.
Für sämtliche anfallenden Gebühren steht ein Kassenautomat zur Verfügung. An diesem kann sowohl mit Bargeld, als auch mit EC-Karte gezahlt werden.
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz
- Fahrerlaubnis-Verordnung
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Zuständige Abteilung
FührerscheinangelegenheitenRheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 686-4510 Fax: 02161 25-6119
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