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Verbindliche Erklärung zur Erhebung von Elternbeiträgen (Kindertagesstätte (KiTa) / Tagespflege)

Die Online-Dienstleistung steht Ihnen ab sofort zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Nutzung.

Die Stadt Mönchengladbach erhebt Elternbeiträge nach einer entsprechenden kommunalen Satzung für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten, in Tagespflege und im Offenen Ganztag.

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der gewählten Betreuungsform, dem Betreuungsumfang und dem Elterneinkommen.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Die Stadt Mönchengladbach erhebt Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege, LENA-Gruppen oder in einer Offenen Ganztagsgrundschule. Grundlage bilden hierzu die beiden Elternbeitragssatzungen der Stadt Mönchengladbach. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Betreuungsform, Betreuungsumfang und der Höhe Ihres Einkommens. Ermittelt wird dieser Beitrag anhand einer Verbindlichen Erklärung sowie den Einkommensnachweisen.

Dieser Online-Service enthält diese Verbindliche Erklärung als ausfüllbares Dokument. Am Ende haben Sie die Gelegenheit, notwendige Unterlagen wie Einkommensnachweise hochzuladen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gehaltsabrechnung Dezember des Vorjahres
  • Die letzten drei Gehaltsabrechnungen des aktuellen Jahres
  • Aktuellster Lohn- oder Einkommenssteuerbescheid
  • Aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) bei Selbständigkeit
  • Aktueller und vollständiger Bescheid über Leistungen nach SGB II oder Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, Kinderzuschlag, Krankengeld, Rente, Unterhaltsvorschuss, Pflegeerlaubnis

Allgemeine Informationen

Für die Nutzung des Online-Formulars benötigen Sie:

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Bitte zeitnah nach Erhalt der Betreuungsverträge die verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen ausfüllen.

Bearbeitungsdauer

Bei der Bearbeitung Ihres Anliegens kommt es derzeit zu längeren Wartezeiten, welche aus einem erhöhten Arbeitsaufkommen durch das laufende Aufnahmeverfahren für das neue Kindergartenjahr resultieren.

Es wird daher gebeten, von telefonischen und schriftlichen Nachfragen bezüglich der Elternbeitragsfestsetzung abzusehen.

Sollten die von Ihnen zur Festsetzung des Elternbeitrags eingereichten Unterlagen nicht der Vollständigkeit entsprechen, werden Sie selbstverständlich unaufgefordert darüber informiert.

Kosten

Die Elternbeiträge werden anhand der Verbindlichen Erklärung ermittelt. Die Höhe der Elternbeiträge sind abhängig von Ihrem Jahreseinkommen und der gewählten Betreuungsform. Die Elternbeiträge können Sie § 5 der Elternbeitragssatzung der Stadt Mönchengladbach entnehmen.

Ohne Angaben zur Einkommenshöhe und/oder die notwendigen Nachweise ist der höchste Elternbeitrag zu leisten.

Rechtliche Grundlagen

Zuständige Abteilung

Elternbeiträge
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach
E-Mail: elternbeitrag@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-3445
weitere Informationen...
Verbindliche Erklärung zur Erhebung von Elternbeiträgen (Kindertagesstätte (KiTa) / Tagespflege)

Die Stadt Mönchengladbach erhebt Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege, LENA-Gruppen oder in einer Offenen Ganztagsgrundschule. Grundlage bilden hierzu die beiden Elternbeitragssatzungen der Stadt Mönchengladbach. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Betreuungsform, Betreuungsumfang und der Höhe Ihres Einkommens. Ermittelt wird dieser Beitrag anhand einer Verbindlichen Erklärung sowie den Einkommensnachweisen.

Dieser Online-Service enthält diese Verbindliche Erklärung als ausfüllbares Dokument. Am Ende haben Sie die Gelegenheit, notwendige Unterlagen wie Einkommensnachweise hochzuladen.

  • Gehaltsabrechnung Dezember des Vorjahres
  • Die letzten drei Gehaltsabrechnungen des aktuellen Jahres
  • Aktuellster Lohn- oder Einkommenssteuerbescheid
  • Aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) bei Selbständigkeit
  • Aktueller und vollständiger Bescheid über Leistungen nach SGB II oder Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, Kinderzuschlag, Krankengeld, Rente, Unterhaltsvorschuss, Pflegeerlaubnis

Die Elternbeiträge werden anhand der Verbindlichen Erklärung ermittelt. Die Höhe der Elternbeiträge sind abhängig von Ihrem Jahreseinkommen und der gewählten Betreuungsform. Die Elternbeiträge können Sie § 5 der Elternbeitragssatzung der Stadt Mönchengladbach entnehmen.

Ohne Angaben zur Einkommenshöhe und/oder die notwendigen Nachweise ist der höchste Elternbeitrag zu leisten.

Verbindliche Erklärung, Elternbeitragssatzung, Elternbeiträge, Beiträge, Betreuung, Kindergarten, Kindertagesstätte, KiTa, Tageseinrichtung, Krippe
https://formulare-extern.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/67a0ca376358fc7e063c3745
Elternbeiträge
Anschrift
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach
Telefon
02161 25-3445