Verbindliche Erklärung zur Erhebung von Elternbeiträgen (Kindertagesstätte (KiTa) / Tagespflege)
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Die Stadt Mönchengladbach erhebt Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege, LENA-Gruppen oder in einer Offenen Ganztagsgrundschule. Grundlage bilden hierzu die beiden Elternbeitragssatzungen der Stadt Mönchengladbach. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Betreuungsform, Betreuungsumfang und der Höhe Ihres Einkommens. Ermittelt wird dieser Beitrag anhand einer Verbindlichen Erklärung sowie den Einkommensnachweisen.
Dieser Online-Service enthält diese Verbindliche Erklärung als ausfüllbares Dokument. Am Ende haben Sie die Gelegenheit, notwendige Unterlagen wie Einkommensnachweise hochzuladen.
Erforderliche Unterlagen
- Gehaltsabrechnung Dezember des Vorjahres
- Die letzten drei Gehaltsabrechnungen des aktuellen Jahres
- Aktuellster Lohn- oder Einkommenssteuerbescheid
- Aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) bei Selbständigkeit
- Aktueller und vollständiger Bescheid über Leistungen nach SGB II oder Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, Kinderzuschlag, Krankengeld, Rente, Unterhaltsvorschuss, Pflegeerlaubnis
Allgemeine Informationen
Für die Nutzung des Online-Formulars benötigen Sie:
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einen gültiges Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion inklusive PIN (weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion).
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ein NFC-fähiges Smartphone (empfohlen) oder ein USB-Kartenlesegerät (weitere Informationen zu kompatiblen Kartenlesern für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion).
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die AusweisApp ab Version 1.24.0 (weitere Informationen zur AusweisApp) für Ihr Smartphone oder Ihren Computer.
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
Bitte zeitnah nach Erhalt der Betreuungsverträge die verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen ausfüllen.
Bearbeitungsdauer
Bei der Bearbeitung Ihres Anliegens kommt es derzeit zu längeren Wartezeiten, welche aus einem erhöhten Arbeitsaufkommen durch das laufende Aufnahmeverfahren für das neue Kindergartenjahr resultieren.
Es wird daher gebeten, von telefonischen und schriftlichen Nachfragen bezüglich der Elternbeitragsfestsetzung abzusehen.
Sollten die von Ihnen zur Festsetzung des Elternbeitrags eingereichten Unterlagen nicht der Vollständigkeit entsprechen, werden Sie selbstverständlich unaufgefordert darüber informiert.
Kosten
Die Elternbeiträge werden anhand der Verbindlichen Erklärung ermittelt. Die Höhe der Elternbeiträge sind abhängig von Ihrem Jahreseinkommen und der gewählten Betreuungsform. Die Elternbeiträge können Sie § 5 der Elternbeitragssatzung der Stadt Mönchengladbach entnehmen.
Ohne Angaben zur Einkommenshöhe und/oder die notwendigen Nachweise ist der höchste Elternbeitrag zu leisten.
Rechtliche Grundlagen
Zuständige Abteilung
ElternbeiträgeAachener Straße 2
41061 Mönchengladbach
E-Mail: elternbeitrag@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-3445
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