SEPA-Lastschriftmandat
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Ein SEPA-Mandat gilt immer nur für die Forderungen zu dem im Mandat angegeben Kassenzeichen. Ist zu mehreren Kassenzeichen die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren gewünscht, ist für jedes Kassenzeichen ein separates Mandat auszufüllen.
Wird in einem Zeitraum von 36 Monaten (gerechnet vom Fälligkeitsdatum der letzten eingezogenen SEPA-Lastschrift) keine SEPA-Lastschrift mehr eingezogen oder wird die eingezogene Lastschrift zurückgerufen, verliert das SEPA-Mandat seine Gültigkeit. Eine automatische Abbuchung erfolgt dann nicht mehr. Es muss ein neues SEPA-Mandat hinterlegt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch unter 02161/25–2700, per E-Mail, per Fax an 02161/25–2799 oder persönlich an uns. Vor einer persönlichen Vorsprache vor Ort ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Online-SEPA-Lastschriftmandat
oder
Vordurck SEPA-Lastschriftmandat
Allgemeine Informationen
Durch Erteilung einer Lastschriftermächtigung helfen Sie mit bei der Nutzung automatisierter Buchungsverfahren und vermeiden mögliche, durch Zahlungsverzug entstehende Mahnungen und die damit verbundenen Kosten.
Für die Nutzung des Online-Formulars benötigen Sie:
einen gültiges Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion inklusive PIN (weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion).
ein NFC-fähiges Smartphone (empfohlen) oder ein USB-Kartenlesegerät (weitere Informationen zu kompatiblen Kartenlesern für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion).
die AusweisApp ab Version 1.24.0 (weitere Informationen zur AusweisApp) für Ihr Smartphone oder Ihren Computer.
Weiterführende Informationen
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Formulare, Dokumente
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Zuständige Abteilung
Fachbereich StadtkasseNicodemstraße 8
41068 Mönchengladbach
E-Mail: stadtkasse@moenchengladbach.de
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