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SEPA-Lastschriftmandat

Für regelmäßige Zahlungen an die Stadtverwaltung Mönchengladbach, geht das per Lastschrift schnell und bequem. Dazu wird die Stadtkasse Mönchengladbach ermächtigt, die fälligen Beträge von Ihrem Bankkonto einzuziehen.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Ein SEPA-Mandat gilt immer nur für die Forderungen zu dem im Mandat angegeben Kassenzeichen. Ist zu mehreren Kassenzeichen die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren gewünscht, ist für jedes Kassenzeichen ein separates Mandat auszufüllen.

Wird in einem Zeitraum von 36 Monaten (gerechnet vom Fälligkeitsdatum der letzten eingezogenen SEPA-Lastschrift) keine SEPA-Lastschrift mehr eingezogen oder wird die eingezogene Lastschrift zurückgerufen, verliert das SEPA-Mandat seine Gültigkeit. Eine automatische Abbuchung erfolgt dann nicht mehr. Es muss ein neues SEPA-Mandat hinterlegt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch unter 02161/25–2700, per E-Mail, per Fax an 02161/25–2799 oder persönlich an uns. Vor einer persönlichen Vorsprache vor Ort ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Online-SEPA-Lastschriftmandat
oder
Vordurck SEPA-Lastschriftmandat

Allgemeine Informationen

Durch Erteilung einer Lastschriftermächtigung helfen Sie mit bei der Nutzung automatisierter Buchungsverfahren und vermeiden mögliche, durch Zahlungsverzug entstehende Mahnungen und die damit verbundenen Kosten.

Für die Nutzung des Online-Formulars benötigen Sie:

Weiterführende Informationen


Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen


Bearbeitungsdauer


Kosten

gebührenfrei

Formulare, Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen


Rechtsbehelf


Zuständige Abteilung

Fachbereich Stadtkasse
Nicodemstraße 8
41068 Mönchengladbach
E-Mail: stadtkasse@moenchengladbach.de

weitere Informationen...
SEPA-Lastschriftmandat

Ein SEPA-Mandat gilt immer nur für die Forderungen zu dem im Mandat angegeben Kassenzeichen. Ist zu mehreren Kassenzeichen die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren gewünscht, ist für jedes Kassenzeichen ein separates Mandat auszufüllen.

Wird in einem Zeitraum von 36 Monaten (gerechnet vom Fälligkeitsdatum der letzten eingezogenen SEPA-Lastschrift) keine SEPA-Lastschrift mehr eingezogen oder wird die eingezogene Lastschrift zurückgerufen, verliert das SEPA-Mandat seine Gültigkeit. Eine automatische Abbuchung erfolgt dann nicht mehr. Es muss ein neues SEPA-Mandat hinterlegt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch unter 02161/25–2700, per E-Mail, per Fax an 02161/25–2799 oder persönlich an uns. Vor einer persönlichen Vorsprache vor Ort ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

Online-SEPA-Lastschriftmandat
oder
Vordurck SEPA-Lastschriftmandat

gebührenfrei
Lastschrifteinzugsermächtigung, Dauerauftrag, Überweisung, Lastschrift, SEPA-Mandat, SEPA, Lastschriftmandat, Einzugsermächtigung, Lastschriftverfahren, Einzug,
https://formulare-extern.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/67a0e8d16358fc7e063c3751
Fachbereich Stadtkasse
Anschrift
Nicodemstraße 8
41068 Mönchengladbach