Bitte beachten!
Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Infektionsschutz- und Abstandregeln ist das Betreten von Verwaltungsgebäuden nur eingeschränkt möglich. Sie benötigen nach wie vor einen zuvor vereinbarten Termin.
Aus Hygiene- und Infektionsschutzgründen bitten wir Sie, zu Vorsprachen einen eigenen Stift mitzubringen!
Sterbefallbeurkundungen
Zuständig für die Beurkundung von Sterbefällen ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Todesfall eingetreten ist. Maßgebend ist also der Ereignisort, nicht der Wohnort des Verstorbenen.
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen.
Ist der Sterbefall in einem Krankenhaus eingetreten, wird von dort eine schriftliche Anzeige für das Standesamt gefertigt.
Gebühren
Für die erste Urkunde 14,00 EUR, für jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde 7,00 EUR. Gebührenfreie Urkunden werden für Sozialversicherungszwecke und die Bestattung ausgestellt.
Sie können die Gebühr auch per EC-Karte (EC-cash) begleichen.
Benötigte Unterlagen
In der Regel wird zur Anmeldung eines Sterbefalls ein Bestatter beauftragt. Dieser legt dann beim Standesamt mit der Sterbefallanzeige die notwendigen Unterlagen vor:
- Todesbescheinigung (wird von einem Arzt ausgestellt)
- Personalausweis des Verstorbenen
- Nachweis über den Wohnsitz des Verstorbenen
- Personalausweis des Anzeigenden
War der Verstorbene verheiratet:
- Stammbuch seiner Ehe, oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters
War der Verstorbene geschieden:
- Zusätzlich zur der vorgenannten Urkunde das rechtskräftige Scheidungsurteil, falls die Scheidung aus der Urkunde nicht zu ersehen ist
War der Verstorbene verwitwet:
- Stammbuch der Ehe und Sterbeurkunde des anderen Parnters, wenn nicht im Stammbuch eingetragen
War der Verstorbene ledig:
- Geburtsurkunde; evtl. Stammbuch der Eltern
Fristen
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen.
Zuständige Abteilung
StandesamtGoebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: standesamt@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-53250 Fax: 02161 25-53295
weitere Informationen...
Kontakt
Frau Ritters Tel.: 02161 25-53264
Frau Baltes Tel.: 02161 25-53265
Frau Beckmann Tel.: 02161 25-53266
Frau Henke Tel.: 02161 25-53267