Sterbefallbeurkundungen
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Erforderliche Unterlagen
In der Regel wird zur Anmeldung eines Sterbefalls ein Bestatter beauftragt. Dieser legt dann beim Standesamt mit der Sterbefallanzeige die notwendigen Unterlagen vor:
- Todesbescheinigung (wird von einem Arzt ausgestellt)
- Personalausweis des Verstorbenen
- Nachweis über den Wohnsitz des Verstorbenen
- Personalausweis des Anzeigenden
War der Verstorbene verheiratet:
- Stammbuch seiner Ehe, oder beglaubigte Abschrift des Eheregisters
War der Verstorbene geschieden:
- Zusätzlich zur der vorgenannten Urkunde das rechtskräftige Scheidungsurteil, falls die Scheidung aus der Urkunde nicht zu ersehen ist
War der Verstorbene verwitwet:
- Stammbuch der Ehe und Sterbeurkunde des anderen Parnters, wenn nicht im Stammbuch eingetragen
War der Verstorbene ledig:
- Geburtsurkunde; evtl. Stammbuch der Eltern
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen.
Kosten
Für die erste Urkunde 14,00 EUR, für jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde 7,00 EUR. Gebührenfreie Urkunden werden für Sozialversicherungszwecke und die Bestattung ausgestellt.
Sie können die Gebühr auch per EC-Karte (EC-cash) begleichen.
Zuständige Abteilung
StandesamtGoebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: standesamt@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-54321 Fax: 02161 25-53295
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