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Öffentlich-rechtliche Namensänderung

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Namensänderungen aus wichtigen Gründen

In Abgrenzung zur Namenserteilung nach bürgerlichem Recht, diese erfolgt beim Standesamt, kommt eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen nur nachrangig und in Ausnahmefällen in Betracht.

Voraussetzungen

  • Keine Änderung nach bürgerlichem Recht möglich
  • Antrag
  • Deutsche Staatsangehörigkeit/Staatenlosigkeit
  • Gewöhnlicher Aufenthalt in Mönchengladbach
  • Vorliegen eines wichtigen Grundes
  • Z.B. lächerlicher oder anstößiger Name, Sammelname (Müller, Schmitz, etc.), ungewöhnliche Schreibweise, ein Pflegekind soll den Namen der Pflegeeltern erhalten, u.a.

Erforderliche Unterlagen

Es wird in einem persönlichem Gespräch mit der/dem Antragsteller/in geprüft, welche konkreten Unterlagen erforderlich sind.

Fristen, Dauer und Gebühren

Kosten

Die Bearbeitung von Anträgen auf Namensänderung ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden im Einzelfall nach einer Rahmengesetzgebung festgelegt und reichen bei

  • Familiennamen von 50,00 Euro bis zu 1.200,00 Euro und
  • Vornamen von 50,00 Euro bis zu 300,00 Euro

je nach Problematik des Einzelfalles und möglichem wirtschaftlichen Wert der Änderung.

Sie können die Gebühr bar und auch per EC-Karte (EC-cash) begleichen.

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

Namensänderungsgesetz

Verwandte Dienstleistungen

Namensgebung
Namensführung in der Ehe

Zuständige Abteilung

Standesamt
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: standesamt@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-53295
weitere Informationen...
Öffentlich-rechtliche Namensänderung

Namensänderungen aus wichtigen Gründen

In Abgrenzung zur Namenserteilung nach bürgerlichem Recht, diese erfolgt beim Standesamt, kommt eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen nur nachrangig und in Ausnahmefällen in Betracht.

Es wird in einem persönlichem Gespräch mit der/dem Antragsteller/in geprüft, welche konkreten Unterlagen erforderlich sind.

Die Bearbeitung von Anträgen auf Namensänderung ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden im Einzelfall nach einer Rahmengesetzgebung festgelegt und reichen bei

  • Familiennamen von 50,00 Euro bis zu 1.200,00 Euro und
  • Vornamen von 50,00 Euro bis zu 300,00 Euro

je nach Problematik des Einzelfalles und möglichem wirtschaftlichen Wert der Änderung.

Sie können die Gebühr bar und auch per EC-Karte (EC-cash) begleichen.

Namensänderung, Namen ändern
Standesamt
Anschrift
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
Telefon
02161 25-54321
Fax
02161 25-53295