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Öffentlich-rechtliche Namensänderung
Namensänderungen aus wichtigen Gründen
In Abgrenzung zur Namenserteilung nach bürgerlichem Recht, diese erfolgt beim Standesamt, kommt eine öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen nur nachrangig und in Ausnahmefällen in Betracht.
Voraussetzungen
- Keine Änderung nach bürgerlichem Recht möglich
- Antrag
- Deutsche Staatsangehörigkeit/Staatenlosigkeit
- Gewöhnlicher Aufenthalt in Mönchengladbach
- Vorliegen eines wichtigen Grundes
- Z.B. lächerlicher oder anstößiger Name, Sammelname (Müller, Schmitz, etc.), ungewöhnliche Schreibweise, ein Pflegekind soll den Namen der Pflegeeltern erhalten, u.a.
Gebühren
Die Bearbeitung von Anträgen auf Namensänderung ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden im Einzelfall nach einer Rahmengesetzgebung festgelegt und reichen bei
- Familiennamen von 50,00 Euro bis zu 1.200,00 Euro und
- Vornamen von 50,00 Euro bis zu 300,00 Euro
je nach Problematik des Einzelfalles und möglichem wirtschaftlichen Wert der Änderung.
Sie können die Gebühr bar und auch per EC-Karte (EC-cash) begleichen.
Benötigte Unterlagen
Es wird in einem persönlichem Gespräch mit der/dem Antragsteller/in geprüft, welche konkreten Unterlagen erforderlich sind.
Rechtsgrundlagen
Namensänderungsgesetz
Zuständige Abteilung
StandesamtGoebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: standesamt@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-53250 Fax: 02161 25-53295
weitere Informationen...
Kontakt
Frau Berg Tel.: 02161 25-53269