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Namensgebung

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Wie soll mein Kind heißen?

Ein Kind verheirateter Eltern erhält deren Ehenamen. Führen sie keinen gemeinsamen Familiennamen, ist beim ersten Kind eine Namenserklärung abzugeben. Es kann dies der Familienname des Vaters, der Mutter oder ein Doppelname aus beiden Namen sein.

Ein Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, erwirbt nach deutschem Recht den Familiennamen der allein sorgeberechtigten Mutter. Es ist auch möglich, dass das Kind den Familiennamen des Vaters oder einen Doppelnamen erhält. Die hierfür zu beachtenden Voraussetzungen erfragen Sie bitte im Standesamt.

Wie soll mein Kind heißen?

Ein Kind verheirateter Eltern erhält deren Ehenamen. Führen sie keinen gemeinsamen Familiennamen, ist beim ersten Kind eine Namenserklärung abzugeben. Es kann dies der Familienname des Vaters, der Mutter oder ein Doppelname aus beiden Namen sein.

Ein Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, erwirbt nach deutschem Recht den Familiennamen der allein sorgeberechtigten Mutter. Es ist auch möglich, dass das Kind den Familiennamen des Vaters oder einen Doppelnamen erhält. Die hierfür zu beachtenden Voraussetzungen erfragen Sie bitte im Standesamt.

Fristen, Dauer und Gebühren

Kosten

Keine, falls keine Formvorschriften zu beachten sind, sonst 21,00 Euro.

Sie können die Gebühr nur per EC-Karte (EC-cash) begleichen.

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz
Bürgerliches Gesetzbuch

Zuständige Abteilung

Standesamt
Berliner Platz 12
41061 Mönchengladbach
E-Mail: standesamt@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-53295
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