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Namensgebung

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Das Wichtigste in Kürze

Wie soll mein Kind heißen?

Die Qual der Wahl des Vornamens - wie lautet der Familienname?

Bei der Vornamensgebung ist zu beachten, dass einem Jungen nur männliche Vornamen, einem Mädchen nur weibliche Vornamen gegeben werden können. Daneben können auch Unisex-Namen erteilt werden (z.B. Kim, Andrea, Maria).

Ein Kind verheirateter Eltern erhält deren Ehenamen. Führen sie keinen gemeinsamen Familiennamen, ist beim ersten Kind eine Namenserklärung abzugeben. Es kann dies der Familienname des Vaters, der Mutter oder ein Doppelname aus beiden Namen sein.

Ein Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, erwirbt nach deutschem Recht den Familiennamen der allein sorgeberechtigten Mutter. Es ist auch möglich, dass das Kind den Familiennamen des Vaters oder einen Doppelnamen erhält. Die hierfür zu beachtenden Voraussetzungen erfragen Sie bitte im Standesamt.

Fristen, Dauer und Gebühren

Kosten

Keine, falls keine Formvorschriften zu beachten sind, sonst 21,00 Euro.

Sie können die Gebühr bar und auch per EC-Karte (EC-cash) begleichen.

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz
Bürgerliches Gesetzbuch

Zuständige Abteilung

Standesamt
Berliner Platz 12
41061 Mönchengladbach
E-Mail: standesamt@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-53295
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Namensgebung

Wie soll mein Kind heißen?

Die Qual der Wahl des Vornamens - wie lautet der Familienname?

Bei der Vornamensgebung ist zu beachten, dass einem Jungen nur männliche Vornamen, einem Mädchen nur weibliche Vornamen gegeben werden können. Daneben können auch Unisex-Namen erteilt werden (z.B. Kim, Andrea, Maria).

Ein Kind verheirateter Eltern erhält deren Ehenamen. Führen sie keinen gemeinsamen Familiennamen, ist beim ersten Kind eine Namenserklärung abzugeben. Es kann dies der Familienname des Vaters, der Mutter oder ein Doppelname aus beiden Namen sein.

Ein Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, erwirbt nach deutschem Recht den Familiennamen der allein sorgeberechtigten Mutter. Es ist auch möglich, dass das Kind den Familiennamen des Vaters oder einen Doppelnamen erhält. Die hierfür zu beachtenden Voraussetzungen erfragen Sie bitte im Standesamt.

Keine, falls keine Formvorschriften zu beachten sind, sonst 21,00 Euro.

Sie können die Gebühr bar und auch per EC-Karte (EC-cash) begleichen.

Babynamen, Name, Rufname, Kind, Geburt, Baby
Standesamt
Anschrift
Berliner Platz 12
41061 Mönchengladbach
Telefon
02161 25-54321
Fax
02161 25-53295