Namensgebung
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Wie soll mein Kind heißen?
Ein Kind verheirateter Eltern erhält deren Ehenamen. Führen sie keinen gemeinsamen Familiennamen, ist beim ersten Kind eine Namenserklärung abzugeben. Es kann dies der Familienname des Vaters, der Mutter oder ein Doppelname aus beiden Namen sein.
Ein Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, erwirbt nach deutschem Recht den Familiennamen der allein sorgeberechtigten Mutter. Es ist auch möglich, dass das Kind den Familiennamen des Vaters oder einen Doppelnamen erhält. Die hierfür zu beachtenden Voraussetzungen erfragen Sie bitte im Standesamt.
Wie soll mein Kind heißen?
Ein Kind verheirateter Eltern erhält deren Ehenamen. Führen sie keinen gemeinsamen Familiennamen, ist beim ersten Kind eine Namenserklärung abzugeben. Es kann dies der Familienname des Vaters, der Mutter oder ein Doppelname aus beiden Namen sein.
Ein Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, erwirbt nach deutschem Recht den Familiennamen der allein sorgeberechtigten Mutter. Es ist auch möglich, dass das Kind den Familiennamen des Vaters oder einen Doppelnamen erhält. Die hierfür zu beachtenden Voraussetzungen erfragen Sie bitte im Standesamt.
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
Keine, falls keine Formvorschriften zu beachten sind, sonst 21,00 Euro.
Sie können die Gebühr nur per EC-Karte (EC-cash) begleichen.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
Personenstandsgesetz
Bürgerliches Gesetzbuch
Zuständige Abteilung
StandesamtBerliner Platz 12
41061 Mönchengladbach
E-Mail: standesamt@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-53295
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