Eheschließung im Ausland
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Sie möchten im Ausland heiraten?
Was ist zu beachten?
Wenn Sie beabsichtigen, in einem anderen Staat die Ehe zu schließen, sollten Sie sich rechtzeitig vorher informieren, welche Unterlagen Sie hierzu benötigen.
Es ist ratsam, dass Sie sich aus diesem Grund direkt an die Behörde wenden, bei der Sie heiraten möchten. Häufig können Sie die erforderlichen Auskünfte auch bei den Botschaften und Konsulaten der jeweiligen Staaten in der Bundesrepublik Deutschland einholen oder bei den deutschen Auslandsvertretungen in diesen Ländern. Im Standesamt liegen diese Informationen nicht vor.
Manche Staaten fordern von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis. Hiermit wird vom Standesamt bestätigt, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine Ehehindernisse entgegenstehen.
Erforderliche Unterlagen
Informationen zu Einzelheiten und zu den vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie im Standesamt.
Allgemeine Informationen
Ein Ehefähigkeitszeunis beantragen deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet Mönchengladbach haben, beim Standesamt Mönchengladbach.
Hier sollten Sie sich frühzeitig persönlich erkundigen, welche Unterlagen Sie im Einzelfall einreichen müssen.
Eine im Ausland geschlossene Ehe gilt grundsätzlich in Deutschland, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von der zuständigen Stelle durchgeführt worden ist.
Der Nachweis Ihrer Eheschließung ist die ausländische Heiratsurkunde, welche Sie möglichst durch die deutsche Auslandsvertetung im jeweiligen Staat legalisieren lassen sollten. Damit wird die Echtheit der Urkunde bestätigt. In manchen Staaten wird aufgrund zwischenstaalicher Vereinbarung die Legalisierung durch eine Apostille ersetzt. Welche Regeln in den einzelnen Ländern gelten, können Sie im Standesamt erfragen.
Da es im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Nameswahlmöglichkeiten gibt, können Sie nach Rückkehr in die Bundesrepublik eine gemeinsame Namenserklärung beim Standesamt nachholen.
Es besteht auch die Möglichkeit der Nachregistrierung einer im Ausland geschlossenen Ehe.
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
Die Gebühr für ein Ehefähigkeitszeugnis beträgt 50,00 EUR.
Sie können die Gebühr auch per EC-Karte (EC-cash) begleichen.
Zuständige Abteilung
StandesamtGoebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: standesamt@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-54321 Fax: 02161 25-53295
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