Namensführung in der Ehe
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Sie möchten heiraten?
Die Qual der Wahl des Ehenamens.
Welche Möglichkeiten der Namensführung gibt es?
Nach deutschem Recht besteht die Möglichkeit, einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen. Dies kann der Familienname des Ehemannes oder der Ehefrau sein. Derjenige, dessen Name nicht Ehename wird, kann seinen Geburtsnamen oder jetzt geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen. Das bedeutet, dass nur ein Ehegatte einen Doppelnamen in der Ehe führen kann. Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner ist nicht zulässig.
Die Ehegatten können aber auch entscheiden, dass sie keinen gemeinsamen Familiennamen führen wollen. Jeder behält dann seinen Familiennamen.
Sollte später doch noch ein gemeinsamer Ehename gewünscht werden, so kann diese Erklärung während bestehender Ehe ohne zeitliche Begrenzung beim Standesbeamten/in nachgeholt werden.
Eine einmal abgegebene Ehenamenbestimmung ist jedoch unwiderruflich, das heißt, sie kann während der Ehe nicht mehr zurückgenommen werden.
Bezüglich der Möglichkeiten der Familiennamensführung bei gemischt-nationalen Ehen gibt der/die Standesbeamte/in gerne Auskunft.
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
Keine, falls keine Formvorschriften zu beachten sind, sonst 21,00 EUR.
Sie können die Gebühr auch per EC-Karte (EC-cash) begleichen.
Zuständige Abteilung
StandesamtGoebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: standesamt@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-54321 Fax: 02161 25-53295
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