Wartungshinweis

Suche

Namensführung in der Ehe

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Sie möchten heiraten?
Die Qual der Wahl des Ehenamens.

Welche Möglichkeiten der Namensführung gibt es?

Nach deutschem Recht besteht die Möglichkeit, einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen. Dies kann der Familienname des Ehemannes oder der Ehefrau sein. Derjenige, dessen Name nicht Ehename wird, kann seinen Geburtsnamen oder jetzt geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen. Das bedeutet, dass nur ein Ehegatte einen Doppelnamen in der Ehe führen kann. Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner ist nicht zulässig.

Die Ehegatten können aber auch entscheiden, dass sie keinen gemeinsamen Familiennamen führen wollen. Jeder behält dann seinen Familiennamen.

Sollte später doch noch ein gemeinsamer Ehename gewünscht werden, so kann diese Erklärung während bestehender Ehe ohne zeitliche Begrenzung beim Standesbeamten/in nachgeholt werden.

Eine einmal abgegebene Ehenamenbestimmung ist jedoch unwiderruflich, das heißt, sie kann während der Ehe nicht mehr zurückgenommen werden.

Bezüglich der Möglichkeiten der Familiennamensführung bei gemischt-nationalen Ehen gibt der/die Standesbeamte/in gerne Auskunft.

Fristen, Dauer und Gebühren

Kosten

Keine, falls keine Formvorschriften zu beachten sind, sonst 21,00 EUR.

Sie können die Gebühr auch per EC-Karte (EC-cash) begleichen.

Zuständige Abteilung

Standesamt
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: standesamt@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-53295
weitere Informationen...
Namensführung in der Ehe

Sie möchten heiraten?
Die Qual der Wahl des Ehenamens.

Welche Möglichkeiten der Namensführung gibt es?

Nach deutschem Recht besteht die Möglichkeit, einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen. Dies kann der Familienname des Ehemannes oder der Ehefrau sein. Derjenige, dessen Name nicht Ehename wird, kann seinen Geburtsnamen oder jetzt geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen. Das bedeutet, dass nur ein Ehegatte einen Doppelnamen in der Ehe führen kann. Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner ist nicht zulässig.

Die Ehegatten können aber auch entscheiden, dass sie keinen gemeinsamen Familiennamen führen wollen. Jeder behält dann seinen Familiennamen.

Sollte später doch noch ein gemeinsamer Ehename gewünscht werden, so kann diese Erklärung während bestehender Ehe ohne zeitliche Begrenzung beim Standesbeamten/in nachgeholt werden.

Eine einmal abgegebene Ehenamenbestimmung ist jedoch unwiderruflich, das heißt, sie kann während der Ehe nicht mehr zurückgenommen werden.

Bezüglich der Möglichkeiten der Familiennamensführung bei gemischt-nationalen Ehen gibt der/die Standesbeamte/in gerne Auskunft.

Keine, falls keine Formvorschriften zu beachten sind, sonst 21,00 EUR.

Sie können die Gebühr auch per EC-Karte (EC-cash) begleichen.

Namensführung
https://www.moenchengladbach.de/index.php?id=4003401
Standesamt
Anschrift
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
Telefon
02161 25-54321
Fax
02161 25-53295