Wartungshinweis

Suche

Aufenthaltstitel/-karten - Antrag auf Ausübung einer Erwerbstätigkeit

Dieser Dienst soll ausländische Personen, die in Deutschland arbeiten bzw. arbeiten wollen, bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels unterstützen.

Hier können Sie online einen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit beantragen.

Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • Sie haben noch keinen deutschen Aufenthaltstitel, der Ihnen zu einem anderen Zweck erteilt wurde (z.B. Studium, Ausbildung oder Familiennachzug).
  • Sie bereits einen deutschen Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit besitzen und diesen verlängern wollen, um die in Deutschland ausgeübte Erwerbstätigkeit fortzusetzen.

 

Hinweis: Vereinbaren Sie bitte erst NACH Rückmeldung der Ausländerbehörde einen Termin für Ihre persönliche Vorsprache über unsere Online-Terminvergabe.

Für die Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels können Sie hier einen Online-Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten) machen:

>> Hier Online-Termin zur Abholung eines elektronischen Aufenthaltstitels buchen

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Dieser Dienst soll ausländische Personen, die in Deutschland arbeiten bzw. arbeiten wollen, bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels unterstützen.

Halten Sie hierfür Ihren Reisepass oder Ihr Passersatzpapier sowie falls vorhanden ein aktuelles Aufenthaltsdokument (z.B. Aufenthaltstitel, Visum, ausländische Aufenthaltserlaubnis) bereit.
Wenn Sie in Vertretung für eine dritte Person handeln, benötigen Sie außerdem einen Nachweis über Ihre Vertretungsbefugnis.

Erforderliche Unterlagen

Halten Sie hierfür Ihren Reisepass oder Ihr Passersatzpapier sowie falls vorhanden ein aktuelles Aufenthaltsdokument (z.B. Aufenthaltstitel, Visum, ausländische Aufenthaltserlaubnis) bereit.
Wenn Sie in Vertretung für eine dritte Person handeln, benötigen Sie außerdem einen Nachweis über Ihre Vertretungsbefugnis.

Sie haben außerdem die Möglichkeit, optional weitere Unterlagen hochzuladen, insbesondere:

  • Nachweise über Ihre Beschäftigung (Arbeitsplatzangebot in Form der "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis", Arbeitsvertrag) oder Ihre selbständige Tätigkeit,
  • Nachweise über Ihre speziellen Fertigkeiten und Kenntnisse (z.B. Ausbildungsnachweise, Studienabschlüsse, Sprachzertifikate),
  • Nachweise über Ihre Lebensumstände (z.B. Einkommensnachweise, Mietvertrag, Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung, Nachweis über Ihre Krankenversicherung).

Nicht alle der aufgeführten Dokumente sind auch zwingend online einzureichen. Es empfiehlt sich jedoch, der Ausländerbehörde so viele Informationen wie möglich bereitzustellen, damit Ihr Anliegen ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.

 

Allgemeine Informationen

Lesen Sie die folgenden Hinweise aufmerksam, bevor Sie mit der Antragstellung beginnen.

 

Geschäftsfähigkeit
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um rechtswirksam zu handeln. Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie für die Nutzung des Online-Dienstes eine Vertretung.

Wenn Sie 18 Jahre alt sind, aber zum Kreis der beschränkt geschäftsfähigen oder geschäftsunfähigen Personen gehören, müssen Sie sich von einer geschäftsfähigen Person vertreten lassen.

 

Einschränkung für Asylbewerber und Geduldete
Personen, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden - also im Besitz einer Aufenthaltsgestattung sind - und Personen, deren Aufenthalt in Deutschland geduldet ist - also im Besitz einer Duldung sind - können über diesen Online-Dienst keinen Aufenthaltstitel beantragen.
Um in Deutschland arbeiten zu dürfen, benötigen diese Personen eine Beschäftigungserlaubnis, die sie bei ihrer Ausländerbehörde beantragen können.

Eine Ausnahme bilden Geduldete, die eine fachliche Qualifizierung nachweisen können (sog. qualifizierte Geduldete), die unter Umständen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten und diese über den Online-Dienst beantragen können. 

 
Hier bereiten Sie Ihren Termin in der Ausländerbehörde vor
Mithilfe des Online-Dienstes können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert an die Ausländerbehörde übermitteln. Beachten Sie bitte, dass dies dazu dient, Ihre persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde vorzubereiten. Die Nutzung des Online-Dienstes kann die individuelle Beratung in der Ausländerbehörde nicht ersetzen. Aus diesem Grund schließt sich im Anschluss an den elektronischen Versand Ihres Anliegens in jedem Fall ein persönlicher Termin in der Ausländerbehörde an, bei dem Sie Ihre Situation noch einmal detailliert darstellen, weitere Informationen geben oder Fragen stellen können. Erst dann wird die Behörde über Ihr Anliegen entscheiden.

Der Online-Dienst erteilt Ihnen Auskünfte auf der Grundlage Ihrer Eingaben. Diese Auskünfte stellen keine Entscheidung der Ausländerbehörde dar. Sollten Sie Fragen haben oder einmal nicht weiterkommen, wenden Sie sich bitte persönlich an die Ausländerbehörde.

 
Sie können Informationen nachreichen
Es ist unproblematisch, wenn Ihnen beim Absenden Ihres Antrags noch nicht alle erforderlichen Informationen oder Unterlagen vorliegen. Diese können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt bei der Ausländerbehörde nachreichen (z.B. per Post, E-Mail oder Fax).
 

Machen Sie richtige und vollständige Angaben
Wenn Sie sich für die Nutzung des Online-Dienstes entscheiden, sollten Sie darauf achten, Ihre Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig zu machen. Nur so kann die Ausländerbehörde Ihr Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeiten. Es ist auch möglich, Angaben nachträglich zu korrigieren. Dies sollte jedoch möglichst noch vor dem Termin in der Ausländerbehörde erfolgen.

Alle mit einem Stern * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

 
Falsche Angaben können von Nachteil sein
Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für Sie von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
 

Fristen, Dauer und Gebühren

Bearbeitungsdauer

Nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen schnellstmöglich.

Kosten

Die Höhe der Gebühr zur Ausstellung eines Aufenthaltstitels wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung von möglichen Ermäßigungen festgesetzt.

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen

Aufenthaltstitel/-karten - Antrag auf Ausübung einer Erwerbstätigkeit

Dieser Dienst soll ausländische Personen, die in Deutschland arbeiten bzw. arbeiten wollen, bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels unterstützen.

Halten Sie hierfür Ihren Reisepass oder Ihr Passersatzpapier sowie falls vorhanden ein aktuelles Aufenthaltsdokument (z.B. Aufenthaltstitel, Visum, ausländische Aufenthaltserlaubnis) bereit.
Wenn Sie in Vertretung für eine dritte Person handeln, benötigen Sie außerdem einen Nachweis über Ihre Vertretungsbefugnis.

Halten Sie hierfür Ihren Reisepass oder Ihr Passersatzpapier sowie falls vorhanden ein aktuelles Aufenthaltsdokument (z.B. Aufenthaltstitel, Visum, ausländische Aufenthaltserlaubnis) bereit.
Wenn Sie in Vertretung für eine dritte Person handeln, benötigen Sie außerdem einen Nachweis über Ihre Vertretungsbefugnis.

Sie haben außerdem die Möglichkeit, optional weitere Unterlagen hochzuladen, insbesondere:

  • Nachweise über Ihre Beschäftigung (Arbeitsplatzangebot in Form der "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis", Arbeitsvertrag) oder Ihre selbständige Tätigkeit,
  • Nachweise über Ihre speziellen Fertigkeiten und Kenntnisse (z.B. Ausbildungsnachweise, Studienabschlüsse, Sprachzertifikate),
  • Nachweise über Ihre Lebensumstände (z.B. Einkommensnachweise, Mietvertrag, Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung, Nachweis über Ihre Krankenversicherung).

Nicht alle der aufgeführten Dokumente sind auch zwingend online einzureichen. Es empfiehlt sich jedoch, der Ausländerbehörde so viele Informationen wie möglich bereitzustellen, damit Ihr Anliegen ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.

 

Die Höhe der Gebühr zur Ausstellung eines Aufenthaltstitels wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung von möglichen Ermäßigungen festgesetzt.

Beschäftigungserlaubnis, Arbeitserlaubnis, Beschäftigung, Ausländerbeschäftigung gemäß § 39 Aufenthaltsgesetz, Zustimmung zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarten
https://service.moenchengladbach.de/aufenthaltstitel-erwerbstaetigkeit#/
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Anschrift
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach