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Sonn- und Feiertagsöffnungen

Antrag zur Einrichtung eines verkaufsoffenen Sonntags im Stadtgebiet von Mönchengladbach

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Nach dem Ladenöffnungszeitengesetz NRW dürfen Verkaufsstellen an bis zu acht Sonn- oder Feiertagen im Jahr öffnen – allerdings nicht an direkt aufeinanderfolgenden Tagen. Diese Öffnung ist nur erlaubt, wenn ein öffentliches Interesse besteht, zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Stadtfest, einem Markt, einer Messe oder einer ähnlichen Veranstaltung.

Wichtig ist: Die Veranstaltung und die Ladenöffnung müssen am selben Tag stattfinden und sich in räumlicher Nähe zueinander befinden. In solchen Fällen dürfen Geschäfte ab 13 Uhr für maximal fünf Stunden öffnen.

Die Sonntagsöffnung muss bei der Stadt Mönchengladbach beantragt werden. Bevor der Rat der Stadt darüber entscheidet, werden unter anderem die zuständigen Gewerkschaften, Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, die Kirchen sowie die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer beteiligt.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular

  • Karte / Lageplan mit Kennzeichnung des Veranstaltungsortes

  • Veranstaltungsprogramm / ausführliche Beschreibung der Veranstaltung / Auflistung Stände und Buden

  • Karte / Lageplan mit Kennzeichnung der Ladenöffnungsbereiche

  • Liste der an der Sonntagsöffnung teilnehmenden Verkaufsstellen

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Die Frist beträgt acht Wochen vor der Sitzung der jeweiligen Bezirksvertretung, in deren Bezirk die Sonntagsöffnung örtlich beantragt wird. 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert und hängt maßgeblich von den Sitzungen der Bezirksvertretungen sowie des Hauptausschusses und Stadtrates ab. 

Kosten

gebührenfrei

Formulare, Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Zuständige Abteilung

Gewerbeangelegenheiten
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-6241
Fax: 02161 25-6299
weitere Informationen...

 Kontakt

Herr Vorberg
Abteilungsleitung
E-Mail: ordnungsamt@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-6270
Fax: 02161 25-6299

Sonn- und Feiertagsöffnungen

Nach dem Ladenöffnungszeitengesetz NRW dürfen Verkaufsstellen an bis zu acht Sonn- oder Feiertagen im Jahr öffnen – allerdings nicht an direkt aufeinanderfolgenden Tagen. Diese Öffnung ist nur erlaubt, wenn ein öffentliches Interesse besteht, zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Stadtfest, einem Markt, einer Messe oder einer ähnlichen Veranstaltung.

Wichtig ist: Die Veranstaltung und die Ladenöffnung müssen am selben Tag stattfinden und sich in räumlicher Nähe zueinander befinden. In solchen Fällen dürfen Geschäfte ab 13 Uhr für maximal fünf Stunden öffnen.

Die Sonntagsöffnung muss bei der Stadt Mönchengladbach beantragt werden. Bevor der Rat der Stadt darüber entscheidet, werden unter anderem die zuständigen Gewerkschaften, Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, die Kirchen sowie die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer beteiligt.

  • Ausgefülltes Antragsformular

  • Karte / Lageplan mit Kennzeichnung des Veranstaltungsortes

  • Veranstaltungsprogramm / ausführliche Beschreibung der Veranstaltung / Auflistung Stände und Buden

  • Karte / Lageplan mit Kennzeichnung der Ladenöffnungsbereiche

  • Liste der an der Sonntagsöffnung teilnehmenden Verkaufsstellen

gebührenfrei
Sonntagsöffnung, Verkaufsoffener Sonntag, sonntägliche Öffnungen, Sonderöffnung, Sonderöffnungszeiten, Feiertagsöffnung, Verkaufsoffener Feiertag, Feiertag
https://formulare-extern.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/67eb843782a5de224631fb95
Gewerbeangelegenheiten
Anschrift
Hauptstraße 162 - 168
41236 Mönchengladbach
Telefon
02161 25-6241
Fax
02161 25-6299