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Ausländerrechtliche Bescheinigung

Hier können Sie folgende Bescheinigungen beantragen:
1. Bescheinigung über den Tag der Ersteinreise für das Straßenverkehrsamt Bescheinigung für längere Ausreise (über 6 Monate)
2. Bescheinigung für Ausreisen über 6 Monate (Nichterlöschen/Fortbestand des Aufenthaltstitels)
3. Bescheinigungen für die Botschaft
  • Negativbescheinigung (über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit)
  • Bescheinigung über den Asylstatus
4. Bescheinigung über bewilligten Aufenthaltstitel

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

1.  Bescheinigung über den Tag der Ersteinreise für das Straßenverkehrsamt Bescheinigung für längere Ausreise (über 6 Monate)

  • Für die Umschreibung Ihres Führerscheins benötigen Sie beim Straßenverkehrsamt eine Bescheinigung über den Tag Ihrer Einreise nach Deutschland. Diese Bescheinigung können Sie bei der Ausländerbehörde beatragen.
2. Bescheinigung für Ausreisen über 6 Monate (Nichterlöschen/Fortbestand des Aufenthaltstitels)
  • Aufenthaltstitel Erlöschen grundsätzlich bei einer Ausreise von mehr als sechs Monaten kraft Gesetz. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei der Ausländerbehörde eine Bescheinigung für das Nichterlöschen beantragt werden. Der Aufenthaltstitel erlischt dann auch bei einer Ausreise von über sechs Monaten

3. Bescheinigungen für die Botschaft (Negativbescheinigung über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit) oder (Bescheinigung über den Asylstatus)
  • Ihre Auslandsvertretung (Botschaft) verlangt von Ihnen einen Nachweis, dass Sie nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind. Hierzu können Sie bei der Ausländerbehörde eine entsprechende Bescheinigung über den Nichtbesitz beantragen. Zudem können Sie auch eine Bescheinigung über Ihren aktuellen Asylstatus beim Ausländeramt zur Vorlage bei der Botschaft beantragen.
4. Bescheinigung über bewilligten Aufenthaltstitel
  • Sie haben die Verlängerung eines Aufenthaltstitels beantragt und die Verlängerung wurde bereits bewilligt. Das Jobcenter oder andere Behörden verlangen nun nach einem Nachweis über die Verlängerung und der Aufenthaltstitel ist noch nicht zur Abholung bereit? Dann können Sie eine Bescheinigung über die erfolgte Verlängerung beim Ausländeramt beantragen.

Voraussetzungen

Obliegt in der Regel behördlichem Ermessen

Erforderliche Unterlagen

 Nachweise werden nur für die folgende Bescheinigung benötigt:

Bescheinigung für Ausreisen über 6 Monate (Nichterlöschen/Fortbestand des Aufenthaltstitels): Nachweise über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes, Angabe von Gründen für die längerfristige Ausreise

Allgemeine Informationen

Weiterführende Informationen

Für die Nutzung des Online-Formulars benötigen Sie:

Fristen, Dauer und Gebühren

Bearbeitungsdauer

In der Regel beträgt die Bearbeitungsdauer 1-2 Wochen

Kosten

  1. Bescheinigung über den Tag der Ersteinreise für das Straßenverkehrsamt Bescheinigung für längere Ausreise (über 6 Monate): 18,00 €
  2. Bescheinigung für Ausreisen über 6 Monate (Nichterlöschen/Fortbestand des Aufenthaltstitels): 18,00 €
  3. Bescheinigungen für die Botschaft
    • Negativbescheinigung (über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit): 18,00 €
    • Bescheinigung über den Asylstatus: 18,00 €
  4. Bescheinigung über bewilligten Aufenthaltstitel: gebührenfrei

Rechtliche Grundlagen

Ausländerrechtliche Bescheinigung
1.  Bescheinigung über den Tag der Ersteinreise für das Straßenverkehrsamt Bescheinigung für längere Ausreise (über 6 Monate)
  • Für die Umschreibung Ihres Führerscheins benötigen Sie beim Straßenverkehrsamt eine Bescheinigung über den Tag Ihrer Einreise nach Deutschland. Diese Bescheinigung können Sie bei der Ausländerbehörde beatragen.
2. Bescheinigung für Ausreisen über 6 Monate (Nichterlöschen/Fortbestand des Aufenthaltstitels)
  • Aufenthaltstitel Erlöschen grundsätzlich bei einer Ausreise von mehr als sechs Monaten kraft Gesetz. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei der Ausländerbehörde eine Bescheinigung für das Nichterlöschen beantragt werden. Der Aufenthaltstitel erlischt dann auch bei einer Ausreise von über sechs Monaten

3. Bescheinigungen für die Botschaft (Negativbescheinigung über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit) oder (Bescheinigung über den Asylstatus)
  • Ihre Auslandsvertretung (Botschaft) verlangt von Ihnen einen Nachweis, dass Sie nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind. Hierzu können Sie bei der Ausländerbehörde eine entsprechende Bescheinigung über den Nichtbesitz beantragen. Zudem können Sie auch eine Bescheinigung über Ihren aktuellen Asylstatus beim Ausländeramt zur Vorlage bei der Botschaft beantragen.
4. Bescheinigung über bewilligten Aufenthaltstitel
  • Sie haben die Verlängerung eines Aufenthaltstitels beantragt und die Verlängerung wurde bereits bewilligt. Das Jobcenter oder andere Behörden verlangen nun nach einem Nachweis über die Verlängerung und der Aufenthaltstitel ist noch nicht zur Abholung bereit? Dann können Sie eine Bescheinigung über die erfolgte Verlängerung beim Ausländeramt beantragen.
 Nachweise werden nur für die folgende Bescheinigung benötigt:

Bescheinigung für Ausreisen über 6 Monate (Nichterlöschen/Fortbestand des Aufenthaltstitels): Nachweise über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes, Angabe von Gründen für die längerfristige Ausreise

Für die Nutzung des Online-Formulars benötigen Sie:

  1. Bescheinigung über den Tag der Ersteinreise für das Straßenverkehrsamt Bescheinigung für längere Ausreise (über 6 Monate): 18,00 €
  2. Bescheinigung für Ausreisen über 6 Monate (Nichterlöschen/Fortbestand des Aufenthaltstitels): 18,00 €
  3. Bescheinigungen für die Botschaft
    • Negativbescheinigung (über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit): 18,00 €
    • Bescheinigung über den Asylstatus: 18,00 €
  4. Bescheinigung über bewilligten Aufenthaltstitel: gebührenfrei
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Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
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Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach