Ausländerrechtliche Bescheinigung
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
1. Bescheinigung über den Tag der Ersteinreise für das Straßenverkehrsamt Bescheinigung für längere Ausreise (über 6 Monate)
- Für die Umschreibung Ihres Führerscheins benötigen Sie beim Straßenverkehrsamt eine Bescheinigung über den Tag Ihrer Einreise nach Deutschland. Diese Bescheinigung können Sie bei der Ausländerbehörde beatragen.
- Aufenthaltstitel Erlöschen grundsätzlich bei einer Ausreise von mehr als sechs Monaten kraft Gesetz. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei der Ausländerbehörde eine Bescheinigung für das Nichterlöschen beantragt werden. Der Aufenthaltstitel erlischt dann auch bei einer Ausreise von über sechs Monaten
3. Bescheinigungen für die Botschaft (Negativbescheinigung über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit) oder (Bescheinigung über den Asylstatus)
- Ihre Auslandsvertretung (Botschaft) verlangt von Ihnen einen Nachweis, dass Sie nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind. Hierzu können Sie bei der Ausländerbehörde eine entsprechende Bescheinigung über den Nichtbesitz beantragen. Zudem können Sie auch eine Bescheinigung über Ihren aktuellen Asylstatus beim Ausländeramt zur Vorlage bei der Botschaft beantragen.
- Sie haben die Verlängerung eines Aufenthaltstitels beantragt und die Verlängerung wurde bereits bewilligt. Das Jobcenter oder andere Behörden verlangen nun nach einem Nachweis über die Verlängerung und der Aufenthaltstitel ist noch nicht zur Abholung bereit? Dann können Sie eine Bescheinigung über die erfolgte Verlängerung beim Ausländeramt beantragen.
Voraussetzungen
Obliegt in der Regel behördlichem Ermessen
Erforderliche Unterlagen
Nachweise werden nur für die folgende Bescheinigung benötigt:
Bescheinigung für Ausreisen über 6 Monate (Nichterlöschen/Fortbestand des Aufenthaltstitels): Nachweise über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes, Angabe von Gründen für die längerfristige Ausreise
Allgemeine Informationen
Weiterführende Informationen
Für die Nutzung des Online-Formulars benötigen Sie:
-
einen gültiges Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion inklusive PIN (weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion).
-
ein NFC-fähiges Smartphone (empfohlen) oder ein USB-Kartenlesegerät (weitere Informationen zu kompatiblen Kartenlesern für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion).
-
die AusweisApp ab Version 1.24.0 (weitere Informationen zur AusweisApp) für Ihr Smartphone oder Ihren Computer.
Fristen, Dauer und Gebühren
Bearbeitungsdauer
In der Regel beträgt die Bearbeitungsdauer 1-2 Wochen
Kosten
- Bescheinigung über den Tag der Ersteinreise für das Straßenverkehrsamt Bescheinigung für längere Ausreise (über 6 Monate): 18,00 €
- Bescheinigung für Ausreisen über 6 Monate (Nichterlöschen/Fortbestand des Aufenthaltstitels): 18,00 €
- Bescheinigungen für die Botschaft
- Negativbescheinigung (über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit): 18,00 €
- Bescheinigung über den Asylstatus: 18,00 €
- Bescheinigung über bewilligten Aufenthaltstitel: gebührenfrei
Rechtliche Grundlagen
Zuständige Abteilung
Ausländer- und StaatsangehörigkeitsangelegenheitenGoebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: auslaenderwesen@moenchengladbach.de
weitere Informationen...
Kontakt
Mitarbeitende Ausländerangelegenheiten E-Mail: auslaenderwesen@moenchengladbach.de Fax: 02161 25-53391