Hinweis
In einigen Formularen kann es derzeit zu Fehlern kommen (Bezahl-Funktion, Upload-Funktion). Wir arbeiten mit Hochdruck an der Fehlerbehebung und bitten um Ihr Verständnis!
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Bitte beachten!
Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Infektionsschutz- und Abstandregeln ist das Betreten von Verwaltungsgebäuden nur eingeschränkt möglich. Sie benötigen nach wie vor einen zuvor vereinbarten Termin.
Aus Hygiene- und Infektionsschutzgründen bitten wir Sie, zu Vorsprachen einen eigenen Stift mitzubringen!
Änderung der Auflagen zum Wohnsitz gemäß § 12 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz
Das Visum und die Aufenthaltserlaubnis können mit Auflagen und Bedingungen erteilt und verlängert werden. Insbesondere kann die Aufenthaltserlaubnis mit einer räumlichen Beschränkung oder Wohnsitzverpflichtung versehen werden. Sollten hier Änderungen erwünscht sein, so muss schriftlich ein Antrag bei der Ausländerbehörde gestellt werden.
Gebühren
Die Gebühr für die Aufhebung oder Änderung einer Auflage zum Aufenthaltstitel auf Antrag beträgt 50,00 Euro. Keine Gebühren werden erhoben, sofern eine Nebenbestimmung zur Ausübung einer Beschäftigung betroffen ist.
Benötigte Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen hängen vom Einzelfall ab.
Rechtsgrundlagen
§ 12 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz
Zuständige Abteilung
Ausländer- und StaatsangehörigkeitsangelegenheitenGoebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: auslaenderwesen@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-0 Fax: 02161 25-53390
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Kontakt
Mitarbeitende Ausländerangelegenheiten Tel.: 02161 25-0