Bitte beachten Sie, dass die Verwaltungsgebäude weiterhin nur mit einem zuvor vereinbarten Termin besucht werden können.
Änderung der Auflagen zum Wohnsitz gemäß § 12 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz
Das Visum und die Aufenthaltserlaubnis können mit Auflagen und Bedingungen erteilt und verlängert werden. Insbesondere kann die Aufenthaltserlaubnis mit einer räumlichen Beschränkung oder Wohnsitzverpflichtung versehen werden. Sollten hier Änderungen erwünscht sein, so muss schriftlich ein Antrag bei der Ausländerbehörde gestellt werden.
Gebühren
Die Gebühr für die Aufhebung oder Änderung einer Auflage zum Aufenthaltstitel auf Antrag beträgt 50,00 Euro. Keine Gebühren werden erhoben, sofern eine Nebenbestimmung zur Ausübung einer Beschäftigung betroffen ist.
Benötigte Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen hängen vom Einzelfall ab.
Rechtsgrundlagen
§ 12 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz
Zuständige Abteilung
Ausländer- und StaatsangehörigkeitsangelegenheitenGoebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: auslaenderwesen@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-0 Fax: 02161 25-53390
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Kontakt
Mitarbeitende Ausländerangelegenheiten Tel.: 02161 25-0