Änderung der Auflagen zum Wohnsitz gemäß § 12 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Das Visum und die Aufenthaltserlaubnis können mit Auflagen und Bedingungen erteilt und verlängert werden. Insbesondere kann die Aufenthaltserlaubnis mit einer räumlichen Beschränkung oder Wohnsitzverpflichtung versehen werden. Sollten hier Änderungen erwünscht sein, so muss schriftlich ein Antrag bei der Ausländerbehörde gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen hängen vom Einzelfall ab.
Fristen, Dauer und Gebühren
Kosten
Die Gebühr für die Aufhebung oder Änderung einer Auflage zum Aufenthaltstitel auf Antrag beträgt 50,00 Euro. Keine Gebühren werden erhoben, sofern eine Nebenbestimmung zur Ausübung einer Beschäftigung betroffen ist.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen
§ 12 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz
Zuständige Abteilung
Ausländer- und StaatsangehörigkeitsangelegenheitenGoebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: auslaenderwesen@moenchengladbach.de
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