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Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Wer als Deutscher auf Antrag eine andere Staatsangehörigkeit erwirbt, verliert automatisch seine deutsche Staatsangehörigkeit.

Wenn Sie eine fremde Staatsangehörigkeit annehmen möchten und die deutsche Staatsangehörigkeit ebenfalls behalten möchten, so müssen Sie zuvor eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen. Hierfür ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.

Über die Vorlage notwendiger Unterlagen und die Höhe von eventuell anfallenden Gebühren informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Behörde. 

Zuständige Abteilung

Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: auslaenderwesen@moenchengladbach.de

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Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

Wer als Deutscher auf Antrag eine andere Staatsangehörigkeit erwirbt, verliert automatisch seine deutsche Staatsangehörigkeit.

Wenn Sie eine fremde Staatsangehörigkeit annehmen möchten und die deutsche Staatsangehörigkeit ebenfalls behalten möchten, so müssen Sie zuvor eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen. Hierfür ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.

Über die Vorlage notwendiger Unterlagen und die Höhe von eventuell anfallenden Gebühren informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Behörde. 

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Beibehaltung/01-Informationen_BB/01_02_BB_Wie_geht_es/02_02_BB_Anleitung_node.html#:~:text=Wenn%20Sie%20eine%20fremde%20Staatsangeh%C3%B6rigkeit,der%20deutschen%20Staatsangeh%C3%B6rigkeit%20(Beibehaltungsurkunde).
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Anschrift
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach