Wartungsarbeiten
Servicekonto.NRW: Ausfallzeiten am Montag (19.04.2021) zwischen 10 Uhr und 11 Uhr wegen Software-Updates erwartet.
Betroffen sind nur Dienste, die eine Authentifizierung mit dem Servicekonto.NRW benötigen.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Bitte beachten Sie, dass die Verwaltungsgebäude weiterhin nur mit einem zuvor vereinbarten Termin besucht werden können.
Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Wer als Deutscher auf Antrag eine andere Staatsangehörigkeit erwirbt, verliert automatisch seine deutsche Staatsangehörigkeit.
Wenn Sie eine fremde Staatsangehörigkeit annehmen möchten und die deutsche Staatsangehörigkeit ebenfalls behalten möchten, so müssen Sie zuvor eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen. Hierfür ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.
Über die Vorlage notwendiger Unterlagen und die Höhe von eventuell anfallenden Gebühren informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Behörde.
Zuständige Abteilung
Ausländer- und StaatsangehörigkeitsangelegenheitenGoebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: auslaenderwesen@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-0 Fax: 02161 25-53390
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