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Aufenthaltstitel / Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen

Wenn Sie nach Deutschland einreisen und sich in Deutschland aufhalten wollen, benötigen Sie grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Der Aufenthaltstitel ist die Erlaubnis für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland. Das Aufenthaltsgesetz sieht insgesamt fünf verschiedene Aufenthaltstitel vor. Das Visum wird durch die Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts erteilt. Die anderen Aufenthaltstitel werden in der Regel durch die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde erteilt.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Ausländische Staatsangehörige, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen, benötigen für ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel. Die Aufenthaltstitel werden ihrem Zweck nach unterschieden in:

Zur Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels ist die persönliche Vorsprache zwingend notwendig. Ausgenommen sind hier Kinder unter sechs Jahren. Bei der Vorsprache können Sie gerne den vorausgefüllten Antragsvordruck mitbringen.

Für die Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels können Sie hier einen Online-Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten) machen:

>> Hier Online-Termin zur Abholung eines elektronischen Aufenthaltstitels buchen

Erforderliche Unterlagen

Grundsätzlich müssen folgende Unterlagen zur Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels vorliegen:

  • Gültiger Nationalpass
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Ausgefülltes Antragsformular (bei erstmaliger Erteilung)
  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes (z.B. Gehaltsabrechnung, Einkommenssteuerbescheid, Leistungsbescheid, bei Studenten Nachweis Sperrkonto)
  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz

Abhängig vom vorliegenden Aufenthaltszweck können weitere Unterlagen zusätzlich notwendig sein.

Allgemeine Informationen

Die Verlängerung eines Visums für kurzfristige Aufenthalte (Schengen-Visum) ist nur in besonderen Ausnahmen und Härtefällen als nationales Visum möglich.

Weiterführende Informationen

Die Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels kann einer dritten Person übertragen werden. Hierfür muss die untenstehende Vollmacht ausgefüllt und unterzeichnet vorgelegt werden. Ebenfalls ist der alte Aufenthaltstitel vorzulegen, damit dieser eingezogen bzw. entwertet wird. Eine Vollmacht ist bereits für Personen ab 16 Jahren notwendig.

Vollmacht zur Abholung eines elektronischen Aufenthaltstitels

Fristen, Dauer und Gebühren

Kosten

Die Höhe der Gebühr zur Ausstellung eines Aufenthaltstitels wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung von möglichen Ermäßigungen festgesetzt.

Aufenthaltstitel / Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen

Ausländische Staatsangehörige, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen, benötigen für ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel. Die Aufenthaltstitel werden ihrem Zweck nach unterschieden in:

Zur Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels ist die persönliche Vorsprache zwingend notwendig. Ausgenommen sind hier Kinder unter sechs Jahren. Bei der Vorsprache können Sie gerne den vorausgefüllten Antragsvordruck mitbringen.

Für die Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels können Sie hier einen Online-Termin (Einwohnermeldeangelegenheiten) machen:

>> Hier Online-Termin zur Abholung eines elektronischen Aufenthaltstitels buchen

Grundsätzlich müssen folgende Unterlagen zur Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels vorliegen:

  • Gültiger Nationalpass
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Ausgefülltes Antragsformular (bei erstmaliger Erteilung)
  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes (z.B. Gehaltsabrechnung, Einkommenssteuerbescheid, Leistungsbescheid, bei Studenten Nachweis Sperrkonto)
  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz

Abhängig vom vorliegenden Aufenthaltszweck können weitere Unterlagen zusätzlich notwendig sein.

Die Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels kann einer dritten Person übertragen werden. Hierfür muss die untenstehende Vollmacht ausgefüllt und unterzeichnet vorgelegt werden. Ebenfalls ist der alte Aufenthaltstitel vorzulegen, damit dieser eingezogen bzw. entwertet wird. Eine Vollmacht ist bereits für Personen ab 16 Jahren notwendig.

Vollmacht zur Abholung eines elektronischen Aufenthaltstitels

Die Höhe der Gebühr zur Ausstellung eines Aufenthaltstitels wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung von möglichen Ermäßigungen festgesetzt.

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Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Anschrift
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach