Wartungsarbeiten
Servicekonto.NRW: Ausfallzeiten am Montag (19.04.2021) zwischen 10 Uhr und 11 Uhr wegen Software-Updates erwartet.
Betroffen sind nur Dienste, die eine Authentifizierung mit dem Servicekonto.NRW benötigen.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Bitte beachten Sie, dass die Verwaltungsgebäude weiterhin nur mit einem zuvor vereinbarten Termin besucht werden können.
Erteilung / Verlängerung eines Aufenthaltstitels
Ausländische Staatsangehörige, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen, benötigen für ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel. Die Aufenthaltstitel werden ihrem Zweck nach unterschieden in:
- Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit
- Aufenthalt zu Ausbildungs-, Studienzwecken
- Aufenthalt zum Zwecke des Familiennachzuges
- Aufenthalt aus völkerrechtliche, humanitären, politischen Gründen oder besondere Aufenthaltszwecke
Zur Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels ist die persönliche Vorsprache zwingend notwendig. Ausgenommen sind hier Kinder unter sechs Jahren. Bei der Vorsprache können Sie gerne den vorausgefüllten Antragsvordruck mitbringen.
Formulare:
Gebühren
Die Höhe der Gebühr zur Ausstellung eines Aufenthaltstitels wird einzelfallbezogen unter Berücksichtigung von möglichen Ermäßigungen festgesetzt.
Benötigte Unterlagen
Grundsätzlich müssen folgende Unterlagen zur Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels vorliegen:
- Gültiger Nationalpass
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Ausgefülltes Antragsformular (bei erstmaliger Erteilung)
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes (z.B. Gehaltsabrechnung, Einkommenssteuerbescheid, Leistungsbescheid, bei Studenten Nachweis Sperrkonto)
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
Abhängig vom vorliegenden Aufenthaltszweck können weitere Unterlagen zusätzlich notwendig sein.
Hinweise und Besonderheiten
Die Verlängerung eines Visums für kurzfristige Aufenthalte (Schengen-Visum) ist nur in besonderen Ausnahmen und Härtefällen als nationales Visum möglich.
Zuständige Abteilung
Ausländer- und StaatsangehörigkeitsangelegenheitenGoebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: auslaenderwesen@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-0 Fax: 02161 25-53390
weitere Informationen...
Kontakt
Mitarbeitende Ausländerangelegenheiten Tel.: 02161 25-0
Weiterführende Informationen
Die Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels kann einer dritten Person übertragen werden. Hierfür muss die untenstehende Vollmacht ausgefüllt und unterzeichnet vorgelegt werden. Ebenfalls ist der alte Aufenthaltstitel vorzulegen, damit dieser eingezogen bzw. entwertet wird. Eine Vollmacht ist bereits für Personen ab 16 Jahren notwendig.