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Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Für bestimmte Rechtsgeschäfte oder -verhältnisse wird ein Staatsangehörigkeitsausweis benötigt. Auf Antrag wird dieser Ihnen ausgestellt, wenn sie rechtlich gesehen deutscher Staatsangehöriger sind, dies jedoch noch nicht geltend gemacht haben.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen hierfür benötigt werden, erfragen Sie bitte bei Ihrer persönlichen Vorsprache in der Einbürgerungsstelle.

Fristen, Dauer und Gebühren

Kosten

Es fallen bei der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises Gebühren in Höhe von 25,00 Euro an.

Zuständige Abteilung

Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
E-Mail: auslaenderwesen@moenchengladbach.de

weitere Informationen...

 Kontakt

Mitarbeitende Einbürgerung
Tel.: 02161 25-0
Fax: 02161 25-53390

Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises

Für bestimmte Rechtsgeschäfte oder -verhältnisse wird ein Staatsangehörigkeitsausweis benötigt. Auf Antrag wird dieser Ihnen ausgestellt, wenn sie rechtlich gesehen deutscher Staatsangehöriger sind, dies jedoch noch nicht geltend gemacht haben.

Welche Unterlagen hierfür benötigt werden, erfragen Sie bitte bei Ihrer persönlichen Vorsprache in der Einbürgerungsstelle.

Es fallen bei der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises Gebühren in Höhe von 25,00 Euro an.

https://formulare-extern.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/5dad7a35c2dc2d2607691c20
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Anschrift
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach