Nachbeurkundung einer Eheschließung aus dem Ausland
Das Thema im Überblick
Das Wichtigste in Kürze
Erforderliche Unterlagen
Sie sind beide volljährig, deutsche Staatsangehörige und waren noch nie verheiratet?
Dann benötigen Sie normalerweise folgende Unterlagen:
- gültigen Personalausweis oder Reisepass
- erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (entfällt bei Wohnsitz in Mönchengladbach), die nicht älter als 14 Tage sein soll
- aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister (ausgestellt bei dem Standesamt des Geburtsortes). Die Vorlage entfällt, wenn Ihre Geburt in Mönchengladbach beurkundet wurde.
- Sollten Sie bereits gemeinsame Kinder haben, so legen Sie bitte deren Geburtsurkunde, die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgeerklärung vor.
Sie sind deutsche/r Staatsangehörige/r und waren einmal verheiratet?
Dann benötigen Sie zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen:
- aktuellen Auszug aus dem Eheregister oder eine aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (entfällt bei Beurkundung in Mönchengladbach) und
- zusätzlich das Scheidungsurteil
Sollte einer der Ehegatten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist eine individuelle Beratung erforderlich. Nutzen Sie dazu die freien Sprechstunden im Standesamt oder wenden Sie sich bitte per E-Mail an standesamt@moenchengladbach.de.
Fristen, Dauer und Gebühren
Fristen
Für die Antragsstellung sind keine gesetzlichen Fristen vorhanden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist individuell.
Kosten
Die Gebühr für die Beurkundung beträgt 40€. Hinzu werden pro Urkunde 14€ berechnet.
Zuständige Abteilung
StandesamtBerliner Platz 12
41061 Mönchengladbach
E-Mail: standesamt@moenchengladbach.de
Tel.: 02161 25-54321 Fax: 02161 25-53295
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