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Nachbeurkundung einer Eheschließung aus dem Ausland

Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, haben im Ausland geheiratet und möchten Ihre ausländische Ehe im deutschen Personenstandsregister nachbeurkunden lassen? Nutzen Sie bequem den Online Dienst oder die freien Sprechstunden im Standesamt.

Sollten Sie nur den Familienstand ändern wollen, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt.

Das Thema im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Erforderliche Unterlagen

Sie sind beide volljährig, deutsche Staatsangehörige und waren noch nie verheiratet?

Dann benötigen Sie normalerweise folgende Unterlagen:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (entfällt bei Wohnsitz in Mönchengladbach), die nicht älter als 14 Tage sein soll
  • aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister (ausgestellt bei dem Standesamt des Geburtsortes). Die Vorlage entfällt, wenn Ihre Geburt in Mönchengladbach beurkundet wurde.
  • Sollten Sie bereits gemeinsame Kinder haben, so legen Sie bitte deren Geburtsurkunde, die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgeerklärung vor.

 

Sie sind deutsche/r Staatsangehörige/r und waren einmal verheiratet?

Dann benötigen Sie zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen:

  • aktuellen Auszug aus dem Eheregister oder eine aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (entfällt bei Beurkundung in Mönchengladbach) und
  • zusätzlich das Scheidungsurteil

Sollte einer der Ehegatten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist eine individuelle Beratung erforderlich. Nutzen Sie dazu die freien Sprechstunden im Standesamt oder wenden Sie sich bitte per E-Mail an standesamt@moenchengladbach.de.

Fristen, Dauer und Gebühren

Fristen

Für die Antragsstellung sind keine gesetzlichen Fristen vorhanden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist individuell.

Kosten

Die Gebühr für die Beurkundung beträgt 40€. Hinzu werden pro Urkunde 14€ berechnet.

Zuständige Abteilung

Standesamt
Berliner Platz 12
41061 Mönchengladbach
E-Mail: standesamt@moenchengladbach.de

Tel.: 02161 25-54321
Fax: 02161 25-53295
weitere Informationen...
Nachbeurkundung einer Eheschließung aus dem Ausland

Sie sind beide volljährig, deutsche Staatsangehörige und waren noch nie verheiratet?

Dann benötigen Sie normalerweise folgende Unterlagen:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (entfällt bei Wohnsitz in Mönchengladbach), die nicht älter als 14 Tage sein soll
  • aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister (ausgestellt bei dem Standesamt des Geburtsortes). Die Vorlage entfällt, wenn Ihre Geburt in Mönchengladbach beurkundet wurde.
  • Sollten Sie bereits gemeinsame Kinder haben, so legen Sie bitte deren Geburtsurkunde, die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgeerklärung vor.

 

Sie sind deutsche/r Staatsangehörige/r und waren einmal verheiratet?

Dann benötigen Sie zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen:

  • aktuellen Auszug aus dem Eheregister oder eine aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (entfällt bei Beurkundung in Mönchengladbach) und
  • zusätzlich das Scheidungsurteil

Sollte einer der Ehegatten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist eine individuelle Beratung erforderlich. Nutzen Sie dazu die freien Sprechstunden im Standesamt oder wenden Sie sich bitte per E-Mail an standesamt@moenchengladbach.de.

Die Gebühr für die Beurkundung beträgt 40€. Hinzu werden pro Urkunde 14€ berechnet.
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Standesamt
Anschrift
Berliner Platz 12
41061 Mönchengladbach
Telefon
02161 25-54321
Fax
02161 25-53295